Terület: Németország
Eredmény
 

Heilberufe - Schutzimpfungen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag

70 Aláírások

A beadványt elfogadták.

70 Aláírások

A beadványt elfogadták.

  1. Indított 2008
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Eredmény

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

A petíció címzettje: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, dass es Ärzten, Heilpraktikern etc. untersagt wird, in grober Missachtung des anerkannten Standes der Wissenschaft von Schutzimpfungen abzuraten.

Indoklás:

Masern und andere andere Krankheiten mit potenziell tödlichem Ausgang sind seit einiger Zeit wieder auf dem Vormarsch. Ein Hauptgrund dafür ist die hohe Zahl der \\'impfkritischen\\' Ärzte und Heilpraktiker, die aus weltanschaulichen Gründen von Impfungen abraten. Sie sind damit an Erkrankung und evtl. Tod ihrer Patienten wissentlich mitschuldig. Sie handeln somit in Missachtung ihres Berufseids.

Ossza meg a petíciót

Kép QR-kóddal

letéphető cetli QR-kóddal

letöltés (PDF)

A petíció részletes meghatározása

Petíciót indítottak: 2008. 10. 14.
Gyűjtés vége: 2008. 12. 24.
Terület: Németország
Kategória:  

Ùjdonságok

  • Erfolg: Der Petition wurde entsprochen

    2017. 06. 08. -on,-en,-ön,-án,-én
    Matthias Urlichs

    Heilberufe Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.07.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass es Ärzten, Heilpraktikern etc. untersagt wird, in
    grober Missachtung des anerkannten Standes der Wissenschaft von Schutzimpfun-
    gen abzuraten.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 70 Mitzeichnern unterstützt wird
    und zu 191 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Im Einzelnen wird vorgetragen, dass Masern und andere Krankheiten mit potenziell
    tödlichem Ausgang seit einiger Zeit wieder auf dem Vormarsch seien. Ein Haupt-
    grund dafür sei die hohe Zahl der impfkritischen Ärzte und Heilpraktiker, die aus
    weltanschaulichen Gründen von Impfungen abrieten. Sie seien damit an einer Er-
    krankung und eventuell Tod ihrer Patienten wissentlich mitschuldig. Sie handelten
    somit in Missachtung ihres Berufseides.

    Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages wird auf den Inhalt der Akte Bezug ge-
    nommen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
    menfassen: Der Petitionsausschuss weist mit Nachdruck darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte
    bereits nach geltender Rechtslage verpflichtet sind, den Stand der medizinischen
    Wissenschaft zu beachten. Nach ärztlichem Berufsrecht verlangt eine korrekte ärztli-
    che Berufsausübung die gewissenhafte Ausführung der gebotenen medizinischen
    Behandlungsmethoden nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Die Bewertung und
    Auswahl von Behandlungsmethoden, dazu zählen auch Impfungen, ist Aufgabe der
    medizinischen Wissenschaft.

    Auch die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden nach dem
    Stand der Wissenschaft, insbesondere auf der Grundlage von Informationen zu
    Wirksamkeit und Verträglichkeit und unter Einbeziehung der epidemiologischen
    Nutzen-Risiko-Abwägung entwickelt und fortgeschrieben. Empfehlungen gibt die
    STIKO grundsätzlich nur dann, wenn in Deutschland für die entsprechende Indikation
    Impfstoffe oder Mittel zur spezifischen Prophylaxe zugelassen sind. Die
    Empfehlungen entfalten keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Sie dienen als
    Grundlage für die öffentliche Empfehlung durch die obersten Landesbehörden, als
    Grundlage für die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Schutz-
    impfungen, in denen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt
    wird und sind Ärztinnen und Ärzten Leitlinie.

    Im konkreten Behandlungsfall ist die Ärztin oder der Arzt in der Wahl der Therapie
    frei (§ 7 Abs. 2 Satz 2 der Muster-Berufsordnung der deutschen Ärzte). Dementspre-
    chend kann der Ärztin oder dem Arzt in einem konkreten Fall nicht die Vornahme
    einer Impfung durch Dritte vorgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang ist
    darauf hinzuweisen, dass die Regelungen des ärztlichen Berufsrechts nach dem
    Grundgesetz der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder unterliegen. Diese ha-
    ben es in ihren Heilberufs- und Kammergesetzen weitgehend den (Landes-)Ärzte-
    kammern überlassen, entsprechende berufliche Regelungen aufzustellen.

    Bei Verstößen gegen den Stand der medizinischen Wissenschaft können auch be-
    rufsrechtliche Sanktionen greifen. Daneben gelten Zivilrecht und Strafrecht, auf deren
    Grundlage ggf. fehlerhaft behandelnde Ärztinnen und Ärzte zur Verantwortung
    gezogen werden können. Die geschilderte Rechtslage ist bei Heilpraktikerinnen und -praktikern vergleichbar.
    Berufsrechtliche Sanktionen sind bis zum Entzug der Heilpraktikererlaubnis denkbar,
    wenn die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehlt und dadurch die
    Volksgesundheit geschädigt wird. Die Überwachung der Heilpraktikertätigkeit fällt
    ebenfalls in die Zuständigkeit der Länder.

    Der Petitionsausschuss ist vor diesem Hintergrund zu der Auffassung gelangt, dass
    dem Anliegen des Petenten mit der geltenden Rechtslage bereits hinreichend Rech-
    nung getragen wird. Ein darüber hinausgehendes parlamentarisches Tätigwerden
    erscheint ihm nicht erforderlich. Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Peti-
    tionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen
    worden ist.

Segítsen a polgári részvétel erősítésében. Szeretnénk, hogy petíciója figyelmet kapjon és független maradjon.

Adományozzon most