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Kuva vetoomuksesta Hubbrücken-Ensemble Lübeck, Sanierung/Erhalt statt Abriß/neubau
Kulttuuri

Hubbrücken-Ensemble Lübeck, Sanierung/Erhalt statt Abriß/neubau

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Verkehrsministerium, WSV, WSA Lübeck
4 483 Tukeva 3 204 sisään Lyypekki

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

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  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut


02.03.2015 klo 22.33


openPetition hat heute von den gewählten Vertretern von Bürgerschaft Lübeck eine persönliche Stellungnahme eingefordert, weil die Petition das Quorum von 2.300 Unterschriften aus Lübeck erreicht hat.


Damit verstärken wir die Wirksamkeit der Petition, stoßen die öffentliche Debatte an und sorgen für mehr Transparenz.


Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/hubbruecken-ensemble-luebeck-sanierung-erhalt-statt-abriss-neubau


Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.



28.01.2015 klo 12.59

Vereinheitlichung der Kopftexte der Unterschriftsformulare.
Neuer Petitionstext: Das Ergebnis Hiermit fordern wir den Erhalt des Lübecker Hubbrücken-Ensembles einschließlich seiner Antriebe und Massivbauten und deren denkmalgerechte Instandsetzung. Diese einstige technische Glanzleistung des innovativen Eisenbaus ist als wesentliches Merkmal der Besprechung zwischen dem WSA Weltkulturerbestadt Lübeck als maritime Hafenstadt und als Entreé des Elbe-Lübeck-Kanals unersetzlich.Die Sanierbarkeit der genieteten Stahlkonstruktion mit einer neuen langen Lebensdauer wird durch Fachleute bestätigt.
Hiermit fordern wir die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck, und die Hansestadt Lübeck vom 17.06.2013 muß auf den Prüfstand gestellt werden. Der geplante Abriß auf, die seitens der unter Denkmalschutz stehenden historischen Bauwerke Lübecker Bauverwaltung und deren nachfolgender Neubau soll nicht verfolgt werden. Stattdessen sollen alle drei Brückenbauten Lokalpolitik geforderte ebenerdige Querung für Fußgänger und Radfahrer über die funktionslos gewordene Eisenbahnbrücke zu realisieren und die historische Straßen- und feste Fußgängerbrücke denkmalgerecht zu erhalten. Dieses wollen wir mit ihren Antrieben saniert und weiterhin betrieben werden. unserer Unterschrift bekräftigen. Neue Begründung: Das Ergebnis der Besprechung vom 17.06.2013 muß im Wesentlichen aus zwei Gründen revidiert werden.
1.) Aus Kostengründen: Die Begründung der Eignerseite, die Variante Abriß/Neubau sei kostengünstiger als die Variante Sanierung/Erhalt ist unhaltbar. Die vom WSA Lübeck vorgetragene Kostenbilanz ist mit nur unzureichenden und unvollständigen Kostendaten in Eigenregie aufgestellt worden. Es bedarf einer von unabhängiger, fachkundiger Seite ermittelte Gegenüberstellung. Dabei müssen bei der Variante Abriß/Neubau Kostenpunkte wie Abriß, Entsorgung, Schiffsanprall, Kosten der Leitungsführung, Umbau der Massivbauten, Vernichtung des Denkmalwertes u.a., auf der anderen Seite aber auch eine langfristige neue Lebensdauer für die Alternarive Sanierung/Erhalt, berücksichtigt und bewertet werden.
2.) Aus Gründen des Denkmalschutzes: Die Belange des Denkmalschutzes sind nicht ausreichend bzw. bestmöglich berücksichtigt worden. Es geht um den Erhalt des historischen Originals. Es muß die Wirkung auf den Weltkulturerbestatus der Stadt Lübeck berücksichtigt werden werden.


30.12.2014 klo 19.44

Inhaltsergänzung
Neue Begründung: Das Ergebnis der Besprechung vom 17.06.2013 muß im Wesentlichen aus zwei Gründen revidiert werden.
1.) Aus Kostengründen: Die Begründung der Eignerseite, die Variante Abriß/Neubau sei kostengünstiger als die Variante Sanierung/Erhalt ist unhaltbar. Die vom WSA Lübeck vorgetragene Kostenbilanz ist mit nur unzureichenden und unvollständigen Kostendaten in Eigenregie aufgestellt worden. Es bedarf einer von unabhängiger, fachkundiger Seite ermittelte Gegenüberstellung. Dabei müssen bei der Variante Abriß/Neubau Kostenpunkte wie Abriß, Entsorgung, Schiffsanprall, Kosten der Leitungsführung, Umbau der Massivbauten, Vernichtung des Denkmalwertes u.a., auf der anderen Seite aber auch eine langfristige neue Lebensdauer für die Alternarive Sanierung/Erhalt, berücksichtigt und bewertet werden.
2.) Aus Gründen des Denkmalschutzes: Die Belange des Denkmalschutzes sind nicht ausreichend bzw. bestmöglich berücksichtigt worden. Es geht um den Erhalt des historischen Originals. Es muß die Wirkung auf den Weltkulturerbestatus der Stadt Lübeck berücksichtigt werden


30.12.2014 klo 19.01

Inhaltsergänzung
Neue Begründung: Das Ergebnis der Besprechung vom 17.06.2013 muß im Wesentlichen aus zwei Gründen revidiert werden.
1.) Aus Kostengründen: Die Begründung der Eignerseite, die Variante Abriß/Neubau sei kostengünstiger als die Variante Sanierung/Erhalt ist unhaltbar. Die vom WSA Lübeck vorgetragene Kostenbilanz ist mit nur unzureichenden und unvollständigen Kostendaten in Eigenregie aufgestellt worden. Es bedarf einer von unabhängiger, fachkundiger Seite ermittelte Gegenüberstellung. Dabei müssen bei der Variante Abriß/Neubau Kostenpunkte wie Abriß, Entsorgung, Schiffsanprall, Kosten der Leitungsführung, Umbau der Massivbauten, Vernichtung des Denkmalwertes u.a. u.a., aber auch eine langfristige neue Lebensdauer berücksichtigt und bewertet werden.
2.) Aus Gründen des Denkmalschutzes: Die Belange des Denkmalschutzes sind nicht ausreichend bzw. bestmöglich berücksichtigt worden. Es geht um den Erhalt des historischen Originals. Es muß die Wirkung auf den Weltkulturerbestatus der Stadt Lübeck berücksichtigt werden


26.12.2014 klo 0.18

1.) Das Brücken-Ensemble ist Eigentum des Bundes (nicht Lübecks!), vertreten durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Lübeck.

2.) Unter Denkmalschutz gestellt wurden die Brücken 1981/1988 von Lübeck als Nutzerin.

3.) Die ICOMOS Deutschland, zuständig für den Weltkulturerbestatus Lübecks, ist eingeschaltet.

4.) Die Petition richtet sich an beide Partner der Abriß-Planung:
4.1.) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Technik als Eignervertreter (ist bereits eingeschaltet).
4.2.) Die Hansestadt Lübeck als Nutzerin und Denkmalschützerin.


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