Humanitäre Hilfe - Erfüllung der finanziellen Zusagen gegenüber dem UNHCR

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
87 Unterstützende 87 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

87 Unterstützende 87 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:00

Pet 3-18-05-007-031018 Humanitäre Hilfe


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Die Petentin fordert, dass sich Deutschland dafür einsetzt, dass alle Staaten ihre
gegenüber dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen erklärten finanziellen
Zusagen erfüllen.
Die Petentin führt insbesondere aus, dass sie durch einen Bericht in der Frankfurter
Rundschau darauf aufmerksam geworden sei, dass ein Lager für Syrienflüchtlinge im
Nordirak, das vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) betreut
werde, mangels finanzieller Mittel die Flüchtlinge nicht ordnungsgemäß versorgen
könne und bestimmte Projekte in den syrischen Nachbarländern (z.B. Bildungsprojekte
für Kinder und Jugendliche in den Flüchtlingslagern) von der UNHCR wegen
Geldmangels aufgegeben werden mussten. Der Grund für diesen Geldmangel und die
daraus entstehenden Notsituationen sei die Tatsache, dass die internationale
Staatengemeinschaft ihre Zusage nicht einhält und ihre zugesagten Gelder der
UNHCR nicht zur Verfügung stelle. Deutschland müsse alle anderen Staaten
auffordern, ihre finanziellen Zusagen einzulösen, um die Flüchtlinge zu unterstützen
und zu verhindern, dass sich diese auf ihrer Flucht in tödliche Gefahr begeben und um
das menschliche Leiden zu beenden. Die Petentin erhofft sich durch den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Unterstützung in ihrer
Angelegenheit.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 88 Mitzeichnungen sowie 13 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat dem Auswärtigen Amt (AA) Gelegenheit gegeben, seine
Ansicht zu dem Anliegen darzulegen. Unter Berücksichtigung der zwei
Stellungnahmen des AA sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
folgendermaßen aus:
Deutschland leistet seit Ausbruch des Konflikts in Syrien humanitäre Hilfe für die
Menschen in Syrien sowie die rund 4,8 Mio. Flüchtlinge in den Nachbarländern
Syriens. Die Unterstützung beläuft sich dabei seit 2012 auf rund 1,6 Mrd. EUR, davon
777 Mio. EUR humanitäre Hilfe. Deutschland ist damit der drittgrößte bilaterale Geber.
Die humanitäre Hilfe der Bundesregierung wird über die Vereinten Nationen (UNHCR,
World food program (WFP), United Nations Relief and Works Agency for Palestine
Refugees in the Near East (UNRWA), United Nations Children’s Fund (UNICEF)), die
internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, sowie humanitäre
Nichtregierungsorganisationen umgesetzt.
Für die humanitären Hilfsprogramme des UNHCR im Kontext mit der Syrien-Krise hat
das Auswärtige Amt 2012 bis 2015 Mittel in Höhe von rund 100 Mio. EUR bereitgestellt.
Für 2016 sind derzeit Mittel in Höhe von rund 100 Mio. EUR vorgesehen. Die
Bereitstellung dieser Mittel ist Teil der Zusagen, die Deutschland im Rahmen der
Londoner Syrien-Konferenz „Supporting Syria and the Region“ am 4. Februar 2016
gegeben hat. Deutschland ist damit einer der wichtigsten Geber des UNHCR in der
Syrien-Krise. Gleichzeitig drängt Deutschland – gemeinsam mit den anderen Ko-
Gastgebern der Konferenz (Großbritannien, Norwegen, Kuwait und den Vereinten
Nationen) darauf, dass auch alle anderen Geber ihre Zusagen zügig und umfassend
umsetzen. Deutschland setzt sich also im Rahmen der Möglichkeiten ein, dass alle
Staaten ihre erklärte Zusage von finanziellen Mitteln erfüllen.
Am Rande des Humanitären Weltgipfels in Istanbul am 23. und 24. Mai 2016 haben
die Ko-Gastgeber eine Zwischenbilanz über die Umsetzung der Zusagen gezogen, die
eine wichtige Grundlage bildet, um die zügige und umfassende Bereitstellung aller von
der internationalen Gebergemeinschaft zugesagten Mittel und Unterstützungen weiter
voranzutreiben. Der Gipfel hat Eckpunkte des humanitären Systems neu verankert: Zu
den wichtigsten Ergebnissen zählt die eindeutige Bekräftigung der humanitären
Prinzipien. Es bestand Konsens, dass prinzipienorientierte humanitäre Hilfe
unabdingbare Voraussetzung für den Zugang zu der betroffenen Bevölkerung ist. Der

Gipfel hat weiterhin ein deutliches Signal für die bessere Umsetzung des humanitären
Völkerrechts gesetzt.
Ein entscheidender Beitrag zum Gipfel war das von Deutschland mitverhandelte so
genannte „Grand Bargain“. "Grand Bargain" ist der Name für ein Paket von Reformen
für humanitäre Hilfe, das auf dem Humanitären Weltgipfel in Istanbul ins Leben gerufen
wurde. Mit diesem hatten die 15 größten humanitären Geber und die Türkei als
Gastgeber, Agenturen der Vereinten Nationen, Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
und Nichtregierungsorganisationen, Verbände sowie die Weltbank in intensiver
Vorarbeit konkrete kollektive Selbstverpflichtungen in Kernbereichen der humanitären
Hilfe ausgearbeitet. Deren Ziel ist es, das humanitäre System noch schneller,
unbürokratischer und reaktionsfähiger zu machen und Grundlagen für verlässliche und
bessere humanitäre Finanzierung zu schaffen.
Deutschland leistet somit nicht nur humanitäre Hilfe für die Menschen in Syrien und
die Flüchtlinge in den Nachbarländern, sondern setzt sich auch aktiv dafür ein, dass
auch alle anderen Geber ihre Zusage von finanziellen Mitteln zügig umsetzen.
Der Petitionsausschuss begrüßt es ausdrücklich, dass die Bundesregierung wichtige
humanitäre und strukturbildende Unterstützungsmaßnahmen in den betroffenen
Regionen in Zusammenarbeit mit seinen internationalen Partnern leistet. Wie bereits
oben ausgeführt, ist Deutschland einer der größten Geber humanitärer Hilfe im
Zusammenhang mit der Situation der Flüchtlinge in Syrien.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in den Stellungnahmen der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Er sieht auf Grund der
vorliegenden Eingabe daher keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem von der
Petentin vorgetragenen Anliegen über die bereits oben beschriebenen vielfältigen
Maßnahmen der Bundesregierung hinaus tätig zu werden. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen teilweise
entsprochen wurde.

Begründung (PDF)


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