Immissionsschutz - Profiltiefe von mindestens 12 mm für Neureifen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 Unterstützende 39 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

39 Unterstützende 39 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

16.09.2017, 04:26

Pet 2-18-18-273-037825

Abfallwirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird aus Umweltschutzgründen eine gesetzlich festgelegte Profiltiefe
von mindestens 12 mm für Neureifen gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an,
schätzungsweise würden weltweit ca. 13,5 Millionen Tonnen Reifen pro Jahr
demontiert. Allein in Deutschland fielen jährlich um die 650.000 Tonnen Altreifen an.
Aus Umweltschutzgründen seien die Reifenhersteller gesetzlich zu verpflichten,
Neureifen mit einer Profiltiefe von 12 mm zu versehen. Dadurch könne die
Nutzungsdauer der Reifen verlängert und das Abfallaufkommen an Altreifen gesenkt
werden. Alternativ müsse die Profiltiefe von Neureifen beim Verkauf (Einzelhandel
und Internet) angegeben werden.
Hinsichtlich der Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 39 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
16 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nachvollziehen. Gleichwohl
gibt der Ausschuss zu bedenken, dass die Ursache für den Verschleiß von Reifen
und die Anforderungen, die Reifen erfüllen müssen, jedoch deutlich komplexer sind.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass gemäß § 36 Abs. 2
Satz 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mindestprofiltiefe für
Reifen von Pkw von 1,6 mm gilt. Diese Regelung entspricht der Richtlinie
89/459/EWG vom 18. Juli 1989 über Profiltiefe der Reifen, die die genannte
Mindestprofiltiefe vorsieht.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass Reifen hinsichtlich des Fahrverhaltens (Nass-
und Trockenhaftung, Bremseigenschaften usw.), des Kraftstoffverbrauchs, der
Geräuschemission und der Nutzungsdauer bewertet werden, wobei zwischen diesen
Anforderungen zum Teil Zielkonflikte bestehen. So hängt der Verschleiß eines
Reifens nicht in erster Linie von der Profiltiefe ab, sondern von der Art des
eingesetzten Gummis. Die Gummimischung hat auch Einfluss auf die
Geräuschemissionen. Je tiefer das Profil ist, desto höher ist weiterhin der
Rollwiderstand und damit der Kraftstoffverbrauch etc. Insofern gilt es, bei der
Herstellung von Reifen immer einen Kompromiss zwischen diesen verschiedenen
Anforderungen zu finden.
Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass durch ein wie vom Petenten
vorgeschlagenes tieferes Profil, dessen Abnutzung sich über einen längeren
Zeitraum hinzieht als die eines dünneren Profils, sich zudem der insgesamt
stattfindende Abrieb und damit die Menge der in die Umwelt eingetragenen
Gummipartikel (Gummiemissionen) nicht ändern würde. Des Weiteren gibt der
Ausschuss zu bedenken, dass ein Reifenwechsel aufgrund der Reifenalterung – also
unabhängig von der Profiltiefe – spätestens nach 10 Jahren aus Sicherheitsgründen
empfohlen wird. Die dadurch anfallenden Altreifen hätten ggf. sogar eine höhere
Profiltiefe und demzufolge mehr Gummi, welches entsorgt werden muss. Der
Petitionsausschuss stimmt dem Petenten jedoch insoweit zu, dass sich die Anzahl
an Altreifen durch eine längere Nutzungsdauer reduzieren würde und Altreifen einen
großen Abfallstrom darstellen, dessen Reduktion anzustreben ist. Daher unterstützt
etwa die Bundesregierung die Weiterentwicklung von Anforderungen zur
Nutzungsdauer von Reifen, aber unter Berücksichtigung aller anderen oben
genannten Anforderungen.
Ergänzend macht der Petitionsausschuss noch auf die Nutzung von runderneuerten
Reifen aufmerksam, um die Menge an Altreifen einzudämmen. Bei der
Runderneuerung wird die alte Lauffläche eines Gebraucht- oder Altreifens entfernt
und durch eine neue ersetzt. Während nach Kenntnis des Ausschusses

runderneuerte Lkw-Reifen schon einen relativ hohen Marktanteil haben, werden
runderneuerte Pkw-Reifen bislang kaum nachgefragt.
Zu der weiteren Forderung des Petenten, dass beim Kauf von Neureifen
(Einzelhandel und Internet) die (nicht genormte) Profiltiefe anzugeben sei, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass diese vom jeweiligen Hersteller und dem
entsprechenden Reifenmodell abhängt. Die Profiltiefe beträgt in der Regel ca. 8 bis 9
Millimeter und ist jedoch kein Qualitätskriterium. Viel entscheidender für die Qualität
fabrikneuer Reifen sind Profilaufbau und Materialbeschaffenheit. Aus diesem Grund
ist diese sogenannte Verschleißfestigkeit eines der wichtigsten Prüfkriterien in den
unabhängigen Reifentests der großen Fachverbände. Daher hält es der Ausschuss
für empfehlenswert, sich vor dem Reifenkauf entsprechend zu informieren. Die
Profiltiefe kann beim Erwerb von Neureifen selbst nachgemessen bzw. erfragt
werden. Eine diesbezügliche gesetzliche Regelung hält der Petitionsausschuss für
nicht erforderlich.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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