Reģions: Vācija

Internationale Verträge und Abkommen - Zuständigkeit von Schiedsgerichten

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
1 004 Atbalstošs 1 004 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:07

Pet 3-18-05-01-006092Internationale Verträge und Abkommen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Deutschland keine neuen internationalen
Verträge eingeht, in denen die Zuständigkeit von Schiedsgerichten für
Angelegenheiten mit der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen ist.
Der Petent gibt zu bedenken, dass immer mehr Zuständigkeiten für
Rechtsstreitigkeiten von juristischen Personen gegen Regierungen an so genannte
Schiedsgerichte übergingen. Dies seien keine Gerichte wie die internationalen
Gerichte, vergleichbar etwa dem Internationalen Gerichtshof; daher gestatteten sie
auch keine Berufung bei anderen Gerichten. Die Anerkennung von Schiedsgerichten
in Streitsachen gegen die Bundesrepublik Deutschland würde die Souveränität
Deutschlands untergraben und den Handlungsspielraum Deutschlands
unangemessen einschränken.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind neun
Diskussionsbeiträge und 1004 Mitzeichnungen eingegangen. In den
Diskussionsbeiträgen wurde auch auf das in Verhandlung befindliche
FreihandelsabkommenTransatlantic Trade and Investment Partnership(TTIP) Bezug
genommen, das der Petent selbst nicht in der Eingabe angesprochen hatte.
Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem Thema der Petition bereits befasst im
Rahmen einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Erfahrungen, Bedeutung und zukünftiger Umgang mit Klauseln zu Investor-Staat-
Schiedsgerichtsverfahren als Teil von bilateralen Freihandelsabkommen“ (Antwort
der Bundesregierung s. BT-Drs. 18/1120 vom 10. April 2014). Der
Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung

lässt sich u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte folgendermaßen zusammenfassen:
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag setzen sich allgemein für die
Verrechtlichung der internationalen Beziehungen ein. Dazu gehört auch die
grundsätzliche Bereitschaft, Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung des
Völkerrechts von einer unabhängigen Instanz entscheiden zu lassen. Dazu bestehen
mehrere Möglichkeiten, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Die Entscheidungen
des Internationalen Gerichtshofs (IGH) bieten eine sehr hohe fachliche Qualität und
vermögen es dadurch, wichtige völkerrechtliche Streitigkeiten einer grundlegenden
Lösung zuzuführen. Deutschland hat bereits im Jahr 2008 sein Vertrauen in den IGH
dadurch zum Ausdruck gebracht, dass es seine Zuständigkeit (mit bestimmten
Einschränkungen) nach Artikel 36 Abs. 2 des Statuts des IGH allgemein anerkannt
hat.
Verglichen damit können Schiedsgerichte oft schneller entscheiden und verfügen
über Verfahrensordnungen, die oft flexibel dem Bedarf im Einzelfall angepasst
werden können.
In beiden Fällen setzt die Zuständigkeit - sei es des IGH, sei es die eines
Schiedsgerichts - voraus, dass die beteiligten Staaten sich entweder im Voraus oder
ab hoc auf dessen Zuständigkeit einigen. Da die Zuständigkeit des IGH oder eines
Schiedsgerichts also nur mit Zustimmung der Betroffenen begründet werden kann,
liegt kein Souveränitätsverzicht vor, wie der Petent befürchtet.
Der Petitionsausschuss vermag nach gründlicher Prüfung des Anliegens keinen
Handlungsbedarf zu erkennen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen, und der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen
Amt – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages
zur Kenntnis zu geben, soweit sie auf die Problematik von
Schiedsgerichtsvereinbarungen und die Notwendigkeit der Stärkung etablierter
Rechtswege aufmerksam machen, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurden beide mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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