08.06.2017, 07:01
Andre Miebach Katastrophenschutz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium des Innern zu über-
weisen. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Bevölkerungsschutz innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland grundlegend zu erneuern und dabei die Möglichkeiten zur Warnung der
Bevölkerung vor Schadenslagen oder Gefahren wieder sicherzustellen.
In der öffentlichen Petition, zu der 210 Mitzeichnungen vorliegen, wird im Wesentli-
chen Folgendes ausgeführt:
Durch den Klimawandel ergäben sich für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland
höhere Gefahren für Leben und Gut. Nicht nur der Klimawandel stelle eine größer
werdende Gefahr für die Bevölkerung dar, sondern auch Terroranschläge oder Ge-
fahren durch atomare, biologische und chemische Stoffe. Um solchen Gefahren vor-
zubeugen, sei es unerlässlich, ein sicheres und zuverlässiges Warnsystem vorzuhal-
ten.
Es sei in vielen Teilen Deutschlands aber der Fall, dass die Bevölkerung nicht mehr
vor solchen Gefahren gewarnt werden könne, da die entsprechenden Einrichtungen
ersatzlos zurückgebaut worden seien. Im Zeitalter der Medien sei zwar davon aus-
zugehen, dass die Quellen zur Information der Bevölkerung ausreichend wären, dies
sei jedoch nicht so. Ein flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung sei
unerlässlich und müsse wieder hergestellt werden.
Einige Kommunen hätten sich dieser Aufgabe selbst gestellt und Hochleistungssire-
nen sowie alte Luftschutzsirenen reaktiviert, um ihre Bevölkerung vor jeglicher Ge-
fahr effektiv warnen zu können. Es könne jedoch nicht nur Aufgabe einer Kommune
sein, die Bevölkerung zu warnen; dies sei auch eine Aufgabe des Bundes; nur er
könne eine solche Aufgabe meistern.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung einer
zur Petition erbetenen Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern (BMI) wie
folgt dar:
Der Bevölkerungsschutz setzt sich in Deutschland aus den Teilen Katastrophen-
schutz und Zivilschutz zusammen. Während der Katastrophenschutz Aufgabe der
Länder ist, ist der Zivilschutz Aufgabe des Bundes. In § 6 des Gesetzes über den
Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhil-
fegesetz ZSKG) ist die Warnung der Bevölkerung geregelt: Der Bund erfasst die
besonderen
Gefahren,
die
der
Bevölkerung
im
Verteidigungsfall
drohen
(§ 6 [1] ZSKG). Zur Warnung wird das von den Ländern für den Katastrophenfall vor-
gehaltene Instrumentarium genutzt. Ist der Bund der Auffassung, dass dieses nicht
ausreichend ist, ergänzt er es (vgl. § 6 [2] ZSKG).
Nach dem Ende des Kalten Krieges haben sich Bund und Länder auf die Warnung
über den Rundfunk als Hauptwarnmittel geeinigt. Das bundesweite Zivilschutz-Sire-
nennetz wurde aufgegeben, die zentralen Auslöseeinrichtungen wurden abgebaut
und die Sirenen den Gemeinden kostenlos zur Übernahme angeboten. In den
zugrunde gelegten Bedrohungsszenarien war genügend zeitlicher Vorlauf enthalten
und die Bevölkerung war entsprechend sensibilisiert. Somit konnte auf einen Weckef-
fekt verzichtet werden. Die Anschläge vom 11. September 2001 und die Hochwasser
1987 und 2002 machten aber deutlich, dass Naturkatastrophen und Terrorismus
nicht unberücksichtigt bleiben können. Allerdings sind beides Szenarien, in denen die
Vorsorgepflichten bei den Ländern liegen.
Das BMI als oberste Sicherheitsbehörde ist sich seiner gesamtstaatlichen Verant-
wortung bewusst. So beobachtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Ka-
tastrophenhilfe (BBK) als nachgeordnete Behörde die Möglichkeiten der Warnung
der Bevölkerung und führt bei Erfolg versprechenden Ansätzen Studien und Feldver-
suche durch. Die Ergebnisse werden den Ländern in dem entsprechenden Fach-
gremium, hier handelt es sich um den Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz,
vorgestellt. Die Dringlichkeit des Themas Warnung spiegelt sich in einer Sondersitzung des Ar-
beitskreises V Ende Januar 2009 wider. Auf dieser Sitzung wurde vom Bund (BBK)
eine Konzeptidee für ein bundeseinheitliches Warnsystem vorgestellt. Per Umlaufbe-
schluss wurde Mitte Februar 2009 der Bund gebeten, in einer länderoffenen Arbeits-
gruppe das Konzept bis zur Herbstsitzung auszuarbeiten und dem AK V vorzulegen.
Hiermit wurde bereits der erste Schritt getan, um die bundesweite Warnung und A-
larmierung der Bevölkerung wieder aufzubauen. Die Arbeitsgruppe wird zur Herbst-
sitzung 2010 erneut berichten.
Vor dem Hintergrund der genannten Ereignisse hält es der Petitionsausschuss für
zweckmäßig, die öffentliche Petition der Bundesregierung dem BMI zu überwei-
sen, um sie auf das mit der Petition verfolgte Anliegen aufmerksam zu machen.