Regiune: Germania
 

Katastrophenschutz - Neuaufbau

Petiționarul nu este public
Petiția este adresată către
Deutschen Bundestag

210 Semnături

Petiția a fost inchisa

210 Semnături

Petiția a fost inchisa

  1. Început 2009
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags.

Petiția este adresată către: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Bevölkerungsschutz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland grundlegend wieder Aufzubauen um die Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung vor Schadenslagen oder Gefahren wieder sicherzustellen.

motive

Mit dem Klimawandel ergeben sich für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland wieder einmal höhere Gefahren für Leben und Gut. In vielen Teilen Deutschlands ist es leider der Fall, das die Bevölkerung nicht mehr vor solchen Gefahren gewarnt werden kann da die entsprechenden Einrichtungen ersatzlos zurückgebaut wurden. Im Zeitalter der Medien könnte man zwar davon ausgehen das diese Quellen zur Information der Bevölkerung ausreichend wäre, aber dies ist nicht der Fall. Aus meiner sicht ist ein flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung unerlässlich und muss wiederhergestellt werden. Einige Kommunen haben sich dieser Aufgabe selbst gestellt und Hochleistungssirenen sowie alte Luftschutzsirenen reaktiviert um Ihre Bevölkerung vor jeglicher Gefahr effektiv Warnen zu können, nur soll es wirklich Aufgabe einer Kommune sein dafür zu sorgen das die Bevölkerung gewarnt werden kann wobei es gerade denen sowieso Finanziell schon Schlecht geht, meiner Meinung nach gebührt diese Aufgabe dem Bund, welcher diese Aufgabe mittels Geldern aus Überschüssen wie z.B. dem Solidaritätszuschlag oder sonstigem meistern könnte. Aber nicht nur der Klimawandel stellt eine immer größer werdende Gefahr für die Bevölkerung dar, sonder auch andere Komponenten wie Terroranschläge und die Gefahren durch Atomare, Biologische und Chemische Stoffe ist nicht mehr von geringer Bedeutung. Um diesen Gefahren vorzubeugen ist es unerlässlich ein sicheres und Zuverlässiges System zur Warnung aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorzuhalten.

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 19.01.2009
Colecția se termină: 17.03.2009
Regiune: Germania
categorie:  

știri

  • pe 08.06.2017
    Andre Miebach Katastrophenschutz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium des Innern zu über-
    weisen. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, den Bevölkerungsschutz innerhalb der Bundesrepublik
    Deutschland grundlegend zu erneuern und dabei die Möglichkeiten zur Warnung der
    Bevölkerung vor Schadenslagen oder Gefahren wieder sicherzustellen.

    In der öffentlichen Petition, zu der 210 Mitzeichnungen vorliegen, wird im Wesentli-
    chen Folgendes ausgeführt:

    Durch den Klimawandel ergäben sich für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland
    höhere Gefahren für Leben und Gut. Nicht nur der Klimawandel stelle eine größer
    werdende Gefahr für die Bevölkerung dar, sondern auch Terroranschläge oder Ge-
    fahren durch atomare, biologische und chemische Stoffe. Um solchen Gefahren vor-
    zubeugen, sei es unerlässlich, ein sicheres und zuverlässiges Warnsystem vorzuhal-
    ten.
    Es sei in vielen Teilen Deutschlands aber der Fall, dass die Bevölkerung nicht mehr
    vor solchen Gefahren gewarnt werden könne, da die entsprechenden Einrichtungen
    ersatzlos zurückgebaut worden seien. Im Zeitalter der Medien sei zwar davon aus-
    zugehen, dass die Quellen zur Information der Bevölkerung ausreichend wären, dies
    sei jedoch nicht so. Ein flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung sei
    unerlässlich und müsse wieder hergestellt werden.

    Einige Kommunen hätten sich dieser Aufgabe selbst gestellt und Hochleistungssire-
    nen sowie alte Luftschutzsirenen reaktiviert, um ihre Bevölkerung vor jeglicher Ge-
    fahr effektiv warnen zu können. Es könne jedoch nicht nur Aufgabe einer Kommune

    sein, die Bevölkerung zu warnen; dies sei auch eine Aufgabe des Bundes; nur er
    könne eine solche Aufgabe meistern.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung einer
    zur Petition erbetenen Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern (BMI) wie
    folgt dar:

    Der Bevölkerungsschutz setzt sich in Deutschland aus den Teilen Katastrophen-
    schutz und Zivilschutz zusammen. Während der Katastrophenschutz Aufgabe der
    Länder ist, ist der Zivilschutz Aufgabe des Bundes. In § 6 des Gesetzes über den
    Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhil-
    fegesetz ZSKG) ist die Warnung der Bevölkerung geregelt: Der Bund erfasst die
    besonderen
    Gefahren,
    die
    der
    Bevölkerung
    im
    Verteidigungsfall
    drohen
    (§ 6 [1] ZSKG). Zur Warnung wird das von den Ländern für den Katastrophenfall vor-
    gehaltene Instrumentarium genutzt. Ist der Bund der Auffassung, dass dieses nicht
    ausreichend ist, ergänzt er es (vgl. § 6 [2] ZSKG).

    Nach dem Ende des Kalten Krieges haben sich Bund und Länder auf die Warnung
    über den Rundfunk als Hauptwarnmittel geeinigt. Das bundesweite Zivilschutz-Sire-
    nennetz wurde aufgegeben, die zentralen Auslöseeinrichtungen wurden abgebaut
    und die Sirenen den Gemeinden kostenlos zur Übernahme angeboten. In den
    zugrunde gelegten Bedrohungsszenarien war genügend zeitlicher Vorlauf enthalten
    und die Bevölkerung war entsprechend sensibilisiert. Somit konnte auf einen Weckef-
    fekt verzichtet werden. Die Anschläge vom 11. September 2001 und die Hochwasser
    1987 und 2002 machten aber deutlich, dass Naturkatastrophen und Terrorismus
    nicht unberücksichtigt bleiben können. Allerdings sind beides Szenarien, in denen die
    Vorsorgepflichten bei den Ländern liegen.

    Das BMI als oberste Sicherheitsbehörde ist sich seiner gesamtstaatlichen Verant-
    wortung bewusst. So beobachtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Ka-
    tastrophenhilfe (BBK) als nachgeordnete Behörde die Möglichkeiten der Warnung
    der Bevölkerung und führt bei Erfolg versprechenden Ansätzen Studien und Feldver-
    suche durch. Die Ergebnisse werden den Ländern in dem entsprechenden Fach-
    gremium, hier handelt es sich um den Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz,
    vorgestellt. Die Dringlichkeit des Themas Warnung spiegelt sich in einer Sondersitzung des Ar-
    beitskreises V Ende Januar 2009 wider. Auf dieser Sitzung wurde vom Bund (BBK)
    eine Konzeptidee für ein bundeseinheitliches Warnsystem vorgestellt. Per Umlaufbe-
    schluss wurde Mitte Februar 2009 der Bund gebeten, in einer länderoffenen Arbeits-
    gruppe das Konzept bis zur Herbstsitzung auszuarbeiten und dem AK V vorzulegen.
    Hiermit wurde bereits der erste Schritt getan, um die bundesweite Warnung und A-
    larmierung der Bevölkerung wieder aufzubauen. Die Arbeitsgruppe wird zur Herbst-
    sitzung 2010 erneut berichten.

    Vor dem Hintergrund der genannten Ereignisse hält es der Petitionsausschuss für
    zweckmäßig, die öffentliche Petition der Bundesregierung dem BMI zu überwei-
    sen, um sie auf das mit der Petition verfolgte Anliegen aufmerksam zu machen.

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