16/04/2021, 3:08 π.μ.
Der Einzelhandel wurde im Bereich der Begründung herausgenommen
Neue Begründung:
- In Fitnessstudios besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
- Bei Gottesdiensten besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
- An vielen Arbeitsplätzen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
- In (Reise)Bussen, Straßenbahnen, Zügen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
- Bei innerdeutschen Flügen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
- Bei Demonstrationen mit tausenden Menschen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
Im Einzelhandel besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?BeiBeim Besuch von Arztpraxen besteht keine generelle Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
Die Kinder sind schon die Leidtragenden dieser Pandemie. Bürden wir unseren Kindern nicht noch mehr Lasten auf, als unbedingt erforderlich.
Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 I GG, wonach wesentlich Gleiches auch gleich behandelt werden muss! Solange wir Erwachsene keiner Testpflicht am Arbeitsplatz oder im Flugzeug unterliegen, darf die Testpflicht - die einen körperlichen Eingriff darstellt - nicht einseitig auf die Kinder übertragen werden!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Hessen)