Gesundheit

Keine Zufügung qualvoller Schmerzen durch Neugeborenen-„Beschneidung“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ethik-Komitee des Jüdischen Krankenhauses Berlin, Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité; Charité – Universitätsmedizin Berlin; Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrats

308 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

308 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

24.08.2014, 03:02

Fortsetzung der Erwiderung an Dr. Vetter vom 23.08.2014:

Die vom Ethikrat empfohlene qualifizierte Schmerzbehandlung wird vom Gesetz also zumindest nicht ausreichend berücksichtigt.
Dazu Dr. med. W. Hartmann, Präsident des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte in Weitere Stellungnahme zur Anhörung am 26.11.2012 vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages:
„Die notwendige medizinische Schmerzbehandlung bei einem 8 Tage alten Neugeborenen ist, wie alle pädiatrischen Schmerzspezialisten in Deutschland übereinstimmend feststellen, ohne Vollnarkose nicht zu gewährleisten. ... Es ist inzwischen wissenschaftlich belegt, dass Neugeborene Schmerzen sogar erheblich stärker empfinden als ältere Kinder oder Erwachsenen, da neuronale Mechanismen der Schmerzmodifikation noch nicht entwickelt sind. ... Eine Vollnarkose ist bei einem 8 Tage alten Neugeborenen nur bei einer echten medizinischen Indikation vertretbar, da sie angesichts der Unreife des ZNS mit zusätzlichen Risiken behaftet ist.“
Aus der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) vom Oktober 2012:
„Der Gesetzgeber plant hier, einen nachweislich irreversiblen körperlichen Eingriff für harmlos zu erklären. ... Er [der Eingriff] bürdet dem Kind medizinisch nicht notwendige Risiken auf und liegt nicht im Kindeswohl. ... Wir erkennen hier auch überhaupt nicht, inwieweit der medizinische Sachverstand von Experten berücksichtigt wurde“.
Stellungnahme R. Merkel: „Was nichtärztliche Beschneider bei der Schmerzbehandlung allenfalls dürfen und können, ist unzulänglich; was ausreichend und deshalb geboten wäre, ist ihnen gesetzlich untersagt.“

Zur „umfassenden Aufklärung“:
Eine umfassende Aufklärung ist bei einem Kleinkind nicht möglich und auch sonst bei dem Ausmaß an verbreiteter Bagatellisierung der Schmerzen, Risiken und Folgen des Eingriffs kaum zu erwarten.
Dazu Dr. med. W. Hartmann, Präsident des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte, in seiner Stellungnahme zur Anhörung am 26.11.2012 vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, abgestimmt mit der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), der Dachorganisation aller pädiatrischen Verbände in Deutschland:
„Bei einem Kleinkind ist es angesichts der Tragweite des Eingriffs nicht möglich, das Kind umfassend über die Folgen des Eingriffs aufzuklären und seine Einwilligung einzuholen. Gerade über die Konsequenzen der kompletten Entfernung der Vorhaut kann ein noch nicht sexuell aktives Kind nicht korrekt aufgeklärt und um seine Einwilligung gebeten werden. Auch Eltern können hier ihre Einwilligung nicht stellvertretend für das Kind geben, da der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist und die Eltern überhaupt nicht beurteilen können, welche Ansprüche an die Intaktheit seiner Körperoberfläche und seine sexuelle Erfüllung der Junge später hat oder nicht. Eigene Erfahrungen können hier kein Maßstab sein.“
Es wird häufig noch immer falsch behauptet, dass Neugeborene nur geringe Schmerzen hätten, weil das Schmerzempfinden noch nicht voll ausgebildet sei, so vom Bundesverband Jüdischer Mediziner (BJM) in „Pressemitteilung zum Thema Beschneidung“, Juli 2012, sowie unter www.beschneidung-mohel.de von Rabbi Goldberg. Entsprechend wurde vom Direktor des Jüdischen Krankenhauses Berlin vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Schmerzsalbe EMLA als ausreichend propagiert und vom Zentralrat der Juden in der Weiterbildung von Mohalim als (einzig) „sinnvolle Schmerzbekämpfung“.*
* www.zwangsbeschneidung.de/archiv/experten-rechtsausschuss-26-11-2012/Stellungnahme_Graf.pdf und 17.10.2013: www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/17311; dazu: Stellungnahme der Dt. Schmerzges. v. 3.8.2012 www.gesundheit-adhoc.de/files/1343986143_7df0315f.pdf und www.hma.eu/fileadmin/dateien/Human_Medicines/CMD_h_/Paediatric_Regulation/Assessment_Reports/Article_45_ work sharing/Lidocaine_2013_07_45_PdAR.pdf , S. 24-26: “Use of EMLA on genital mucous membranes and for male circumcision.”
Die Regeln der ärztlichen Kunst erfordern, dass eine umfassende Aufklärung auch bei einem bis zu sechs Monate alten Jungen durch einen Arzt vorgenommen werden muss.

Zur „fachgerechten Durchführung des Eingriffs“:
Ohne qualifizierte Schmerzbehandlung und ohne umfassende Aufklärung ist auch eine fachgerechte Durchführung des Eingriffs nicht möglich.

Zu: „aus ethischer Perspektive keine neuen Gesichtspunkte“:

„im Gesetzgebungsverfahren gab es zwei maßgebliche Einflussfaktoren für die Verabschiedung des Erlaubnisgesetzes: erstens den – die Beschneidungspraxis gutheißenden – Bericht der „American Academy of Pediatrics“ und zweitens die Stellungnahmen einiger Sachverständiger, dass die EMLA-Salbe bei der Säuglingsbeschneidung eine hinreichende Betäubung gewährleiste. Beides hat sich mittlerweile als unbegründet erwiesen.“
(J. Scheinfeld in: M. Franz (Hg.), Die Beschneidung von Jungen, Göttingen 2014, S. 389)
Im März 2013 widerlegten 19 europäische Kinderarztverbände den


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