Région: Allemagne

Klimaschutz - Einrichtung eines Naturfonds zur Eindämmung des Klimawandels

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Soutien 24 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

24 Soutien 24 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 à 13:04

Pet 2-18-08-2704-031717

Klimaschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung eines Naturfonds gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, zum Zwecke
der Auflegung eines sogenannten Naturfonds solle jeder Arbeitnehmer von seinem
Gehalt mit sofortiger Wirkung einen Betrag zur Aufrechterhaltung der Natur abgeben.
Dieser Fonds könne als Grundlage für eine Unterstützung finanzschwacher Länder
beispielsweise in Afrika beim Aufbau neuer Ökosysteme dienen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlich
worden. Sie wurde durch 33 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
26 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag dem vorgetragenen Anliegen nicht näher zu treten.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass Umwelt- und
Klimaschutz eine internationale Aufgabe ist. Nicht handeln können wir uns nicht
leisten. Denn was jetzt versäumt wird, ist später nicht nachzuholen. Der Ausschuss
stimmt dem Petenten insoweit zu, dass paradoxerweise die Folgen von Klimawandel
und Ressourcenübernutzung oft Länder treffen, die am wenigsten dafür
verantwortlich sind. Viele Entwicklungs- und Schwellenländer sowie

Transformationsstaaten verfügen nicht über die Mittel, um ihre Bevölkerung und die
natürlichen Lebensgrundlagen wirksam zu schützen. Die Industrieländer haben als
Verursacher globaler Umweltprobleme eine besondere Verantwortung für die
Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Ausgaben für Umwelt-
und Entwicklungspolitik sind keine Almosen – es sind vielmehr Investitionen in die
Zukunftschancen für die gesamte Menschheit. Der Verlust des tropischen
Regenwaldes etwa trifft nicht nur die vor Ort lebende Bevölkerung, sondern hat
Auswirkungen auf den Klimawandel und den Erhalt der biologischen Vielfalt.
Umgekehrt hilft der Schutz wertvoller Böden und Gewässer dabei, die Flucht vor
Armut und Umweltzerstörung einzudämmen. Umweltschutz ist auch ein Beitrag zur
Friedenssicherung.
Der Petitionsausschuss betont, dass Deutschland bereits zu den größten Gebern für
den internationalen Umwelt- und Klimaschutz zählt. Die bereitgestellten Mittel
wurden in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert: So wurden in 2014 gut zwei
Milliarden Euro aus dem öffentlichen Haushalt für internationale Klimafinanzierung
bereitgestellt. Es wird angestrebt, die jährliche deutsche Klimafinanzierung bis 2020
nochmals zu verdoppeln. Für die Förderung setzt die Bundesregierung auf bilaterale
und multilaterale Programme und Fonds, die insbesondere vom Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit koordiniert werden.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass diese Leistungen der Bundesregierung für
den Naturschutz aus allgemeinen Steuermitteln bestritten werden. Das bedeutet,
dass nicht nur Arbeitnehmer mit diesen Kosten belastet werden, sondern auch
Unternehmen und Bezieher von Kapitaleinkünften. Damit wird sichergestellt, dass die
Kosten möglichst gerecht verteilt werden.
Die deutsche Steuer- und Abgabenpolitik hat zum Ziel, verlässliche steuerliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die Finanzierung der
Ausgaben unseres Gemeinwesens zu gewährleisten, die Leistungsbereitschaft der
Bürgerinnen und Bürger zu stärken und unsere Wirtschaft bei der Bewältigung der
aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen. Im Hinblick auf diese
Zielsetzung sollten Steuern und Abgaben möglichst nicht erhöht oder neu eingeführt
werden. Unabhängig davon, ob der vom Petenten geforderte "Beitrag für die Umwelt"
in Form einer Steuer oder einer Sonderabgabe erhoben würde, stehen diesem
verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Der Gesetzgeber ist bei der Ausübung der in Artikel 105 Grundgesetz (GG)
begründeten Gesetzgebungskompetenzen für Steuern an die in Artikel 106 GG
aufgeführten Steuerarten und an das ebenfalls in Artikel 106 GG geregelte
Ertragsverteilungssystem gebunden. Danach ist die Einführung einer neuen Steuer
nur zulässig, soweit sich diese einer der in der Verfassung aufgeführten Steuerarten
zuordnen lässt, da anderenfalls das dort geregelte verfassungsrechtliche
Ertragsverteilungssystem zwischen Bund und Ländern unterlaufen würde. Ist dies –
wie hier – nicht der Fall, würde die gesetzliche Einführung einer solchen Steuer eine
Änderung des Grundgesetzes erfordern, der eine Klärung über die Zuweisung der
Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz vorausgehen müsste.
Selbst im Falle einer Steuer betrachtet der Petitionsausschuss die vom Petenten
vorgeschlagene Zweckbindung "für die Umwelt" kritisch. Generell sind Steuern das
wichtigste Finanzierungsinstrument des Staates zur Wahrnehmung seiner
hoheitlichen Aufgaben. Nach § 7 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und § 8
Bundeshaushaltsordnung gilt für die Verwendung von Steuereinnahmen vielmehr der
sogenannte Grundsatz der Gesamtdeckung, das heißt die Gesamtheit aller
Einnahmen des Staates dienen zur Finanzierung sämtlicher Ausgaben unseres
Gemeinwesens. Dazu zählen insbesondere die Ausgaben für die soziale Sicherung,
die innere und äußere Sicherheit, aber auch die Finanzierung von Bildung,
Gesundheit und Verkehrsinfrastruktur. Steuern sind Beiträge zum Gemeinwesen.
Eine Zweckbindung von Steuern kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht.
Schließlich bestehen auch gegen die Einführung einer (nichtsteuerlichen)
Sonderabgabe für alle Steuerpflichtigen verfassungsrechtliche Bedenken seitens des
Ausschusses. Nach der restriktiven Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes ist für die Zulässigkeit einer Sonderabgabe unter
anderem Voraussetzung, dass die mit der Abgabe belastete Gruppe zu dem Zweck
der Abgabenerhebung in spezifischer Sachnähe steht, sodass ihr eine besondere
Finanzierungsverantwortung zugerechnet werden kann. Zudem muss das
Abgabenaufkommen gruppennützig verwendet werden, das heißt in diesem Fall zu
Gunsten aller Steuerpflichtigen. Beide Voraussetzungen werden durch eine – wie
vom Petenten vorgeschlagen – von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu
erhebende Umwelt-Abgabe nicht erfüllt.
Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden umfangreichen finanziellen
Unterstützung des nationalen und internationalen Klimaschutzes sowie der schon
grundsätzlich gegen die Neueinführung einer Steuer oder Abgabe bestehenden

Hindernisse kann der Petitionsausschuss die vom Petenten geforderte Erhebung
eines Beitrages für einen Naturfonds nicht unterstützen. Der Ausschuss empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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