Регион: Германия

Klimaschutz - Umsetzung des nationalen Klimaschutzplans

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
159 Поддържащ 159 в / след Германия

Петицията не беще уважена

159 Поддържащ 159 в / след Германия

Петицията не беще уважена

  1. Започна 2018
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

20.02.2019 г., 3:28

Pet 2-19-18-2704-002933 Klimaschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der nationale Klimaschutzplan, der eine
Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen um 40% bis zum Jahr 2020 vorsieht,
umgesetzt wird.

Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen ausgeführt, dieses wichtige
Vorhaben müsse weiter verfolgt werden. Ein erster Schritt könne der sofortige
Ausstieg aus der Kohleverstromung sein, welche eine ineffiziente und teure
Energieerzeugung zu Lasten des Klimas darstelle. Zudem werde durch diese ein
zügigerer Umstieg auf Erneuerbare Energien blockiert.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 160 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 20
Diskussionsbeiträge ein.

Überdies hat den Petitionsausschuss derzeit eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden diese Eingaben einer
gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt. Der Petitionsausschuss
bittet daher um Verständnis, dass er im Rahmen seiner Prüfung nicht auf alle
Einzelaspekte eingehen kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zu den in der Eingabe angesprochenen Themen Reduktion von Kohlendioxid
(CO2-Emissionen) und Kohleverstromung macht der Petitionsausschuss zunächst
auf die diesbezüglichen Aussagen der die Regierung tragenden Parteien im
Koalitionsvertrag aufmerksam, welcher auch im Internet unter
www.bundesregierung.de abrufbar ist: "Wir setzen das Aktionsprogramm
Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren
vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig um und werden
Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels so
schnell wie möglich zu schließen".

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zur Erreichung des nationalen
Langfristziels, der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis 2050, die
Energieversorgung bis spätestens 2050 nahezu vollständig dekarbonisiert erfolgen
muss. Nach Auffassung des Ausschusses leistet die Energiewende damit einen
wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele, wie teilweise in den Eingaben
auch zutreffend angeführt. Der mittel- bis langfristige Ausstieg aus der
Kohleverstromung geht damit einher. Die Klimaziele können wir nur erreichen, wenn
die Emissionen aus der Kohleverstromung reduziert und letztlich vollständig darauf
verzichtet wird. Die Transformation hin zu einer klimafreundlichen Energieproduktion
und Wirtschaftsweise muss jedoch gleichzeitig auch gerecht gestaltet werden.

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung am 6. Juni 2018 die "Kommission für
Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (sog. Kohlekommission) eingesetzt.
Dem Vernehmen nach soll die Kommission Anfang 2019 ihren Abschlussbericht der
Bundesregierung übergeben. Im Rahmen der Klimaschutzpolitik soll somit ein
Vorschlag für den Kohleausstieg erarbeitet werden. Insbesondere soll ein Enddatum
festgelegt werden, bis wann der Kohleausstieg abgeschlossen sein soll. Zugleich soll
die Kommission Maßnahmen aufzeigen, mit denen die derzeitige noch vorhandene
Lücke bis zum Klimaziel 2020 möglichst gering gehalten werden kann.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses wird damit den Forderungen der
Petenten ausgiebig Rechnung getragen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – zur Erwägung
zu überweisen, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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