Region: Thüringen

Kostenfreier und ausreichender Schulbustransport

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
8 Unterstützende 8 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

8 Unterstützende 8 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

11.09.2017, 13:17

Die Petition wurde am 28. November 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 9. Januar 2017 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition nur von 8 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) mit Bussen und Straßenbahnen sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 3 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personen-nahverkehr (ThürÖPNVG) die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Nordhausen. Sie planen, organisieren und finanzieren den StPNV als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis.

Der Verlust im StPNV in Thüringen betrug im Jahr 2015 ca. 136 Mio. Euro. Trotz gesetzlicher Zuschüsse und freiwilliger Ausgleichsleistungen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie kann kein kostendeckender Bus- und Straßenbahnverkehr durchgeführt werden, sondern die kommunalen Aufgabenträger müssen ihrerseits erhebliche Zuschüsse bereitstellen.

Träger der Schülerbeförderung und damit auch für deren Organisation und Finanzierung zuständig, sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler [§ 4 Abs. 1 S. 2 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG)]. Bei der Organisation der Schülerbeförderung sind nach § 4 Abs. 3 S. 4 ThürSchFG die öffentlichen Verkehrsmittel vorrangig zu nutzen. Durch die Integration des Schülerverkehrs in den Linienverkehr kann besonders im ländlichen Raum ein Mindestangebot an öffentlichen Verkehrsleistungen für alle Bevölkerungsgruppen aufrecht erhalten werden.

Die Finanzierung der Schülerbeförderung durch deren Träger erfolgt auf Grundlage von § 4 ThürSchFG und nach der jeweiligen Schülerbeförderungssatzung für den notwendigen Unterrichtsweg. Ein Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung besteht nach § 4 Abs. 2 ThürSchFG vor allem für Schüler allgemein bildender Schulen. Ab Klassenstufe 11 können die Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden.

Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Transport von Schülern in Thüringen nicht sicher durchgeführt wird.

Der Petitionsausschuss hat jedenfalls keine Möglichkeit gesehen, dem Anliegen abzuhelfen und beschlossen, die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz mit den vorgenannten Informationen abzuschließen.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern