Região: Alemanha
Imagem da petição Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU
Transportes

Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
37.621 Apoiador 35.839 em Alemanha

O prazo de processamento expirou

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O prazo de processamento expirou

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

22/10/2014 11:31

Hallo zusammen,

wie "Demokratie" funktioniert, konnte ich der Stellungnahme von Frau Vogt entnehmen.

Spitzenverbände haben sich also entschieden, wie sich der Bürger zu verhalten hat.

Wenn eine Versicherung der Meinung ist, das ein Kurzzeitkennzeichen versichern zu riskant ist, kann sie die Prämien erhöhen oder diese Leistung nicht mehr anbieten. Z.B. hat die KRAVAG die Gebühren von 30€ auf 80€ erhöht, ersttattet bei Anmeldung eines Fahrzeuges jedoch die Kurzzeitkennzeichen-Versicherungsgebühr, wenn kein Schaden gemeldet wurde.

Gestohlene normale Kennzeichen werden auch mißbraucht, sollen wir deshalb die normalen Kennzeichen auch abschaffen?

Der ADAC hat im Zuge der Prüfung, ob die Zeit bis zur nächsten HU von 24 auf 12 Monate verkürzt werden soll, festgestellt, das nur 0,42% der Verkehrsunfälle auf technische Ursachen zurückzuführen sind. Ein großer Teil dieser Unfälle betraf Reifenschäden, die niemals durch eine HU ausgeschlossen werden können und völlig unabhängig vom Fahrzeugalter sind. Hier der Link: www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/tuev-intervall.aspx

Da sollte Frau Vogt man erklären, wieviele Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen durch technische Mängel einen Unfall verursacht haben.



Hier Ihr Antwortschreiben:


"Sehr geehrter Herr Messner,

danke für Ihre E-Mail zur Neuregelung der Kurzzeitkennzeichen. (...)
Das Bundesverkehrsministerium hat im Juli einen Entwurf zur Änderung der Fahrzeugzulassungs-Verordnung in den Bundesrat eingebracht. Ziel der Änderung ist eine restriktivere Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen. Mit einigen Präzisierungen, über die ich Sie hier gerne informiere, hat der Bundesrat die neue Verordnung am 19.09.14 beschlossen.

In der bisherigen Praxis hat die zuständige Behörde mit einem Kurzzeitkennzeichen quasi eine Blanko-Genehmigung erteilt, ein Fahrzeug 5 Tage lang zu nutzen, ohne dass bekannt war, um welches Fahrzeug es sich handelt und ob dies verkehrstauglich war.

Das Ministerium begründet die Notwendigkeit der Änderung mit einem starken Anstieg des Missbrauchs von Kurzzeitkennzeichen. So seien diese z. B. im Ausland weiterverkauft worden und dazu genutzt worden, gestohlene Autos in andere Staaten zu überführen. Die Versicherer der Kennzeichen wiederum wurden auch dann in die Pflicht genommen, wenn mit einem Fahrzeug, dessen Verkehrssicherheit nicht geprüft war, Unfälle in anderen Staaten verursacht wurden, wobei die Nutzung auf Zwecke ausgedehnt wurde, für die die Kennzeichen gar nicht vorgesehen waren.

Es hat deshalb umfangreiche Erörterungen mit den Ländern, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Polizei und Kraftfahrerverbänden sowie des Gesamtverbands deutscher Versicherer gegeben, wie dieses Problem gelöst werden kann.

Im Ergebnis hat das Verkehrsministerium in der neuen Verordnung vorgegeben, dass für die Vergabe eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen und die Daten des Halters und des Fahrzeugs angegeben werden müssen.

Fahrzeuge ohne gültigen „TÜV“ dürfen bis zur nächsten Werkstatt bzw. Prüfstelle gefahren werden.

(...)

Mit freundlichen Grüßen



Ute Vogt

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Ute Vogt

Mitglied des Deutschen Bundestages

Stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion



Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel: 030-227 72894

Fax: 030-227 76446

www.ute-vogt.de

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