지역: Bremen
 

L 18/147 - Schaffung neuer GEZ-Befreiungstatbestände

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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소식

2013. 03. 05. 오후 7:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 17 vom 6. März 2013

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 18/147

Gegenstand:
Rundfunkgebühren/ -beiträge

Begründung:
Die Petentin regt an, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen oder eine Befreiung für Bürgerinnen und
Bürger mit einem Einkommen von netto bis zu 1.100 € vorzusehen. Ihrer Ansicht nach handele es
sich um eine Zw angsabgabe, die völlig veraltet sei. Die Zahlung von Rundfunkbeiträgen durch
Personen mit einem Nettoeinkommen bis zu 1.100 € sei sozial nicht gerechtfertigt. Die Petition wird
von zehn Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Chefs der
Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung ihrer Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann den Wunsch der Petentin zwar nachvollziehen. Letztlich kann er ihr
Anliegen jedoch nicht unterstützen. Eine ersatzlose Abschaffung des Rundfunkbeitrags kommt nach
Auffassung des Petitionsausschusses nicht in Betracht. Der öffentlich- rechtliche Rundfunk erfüllt
den im Grundgesetz verankerten Auftrag,
eine Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit
Information, Bildung und Unterhaltung objektiv und umfassend zu gewährleisten und damit die
Meinungsvielfalt der Gesellschaft
abzubilden. Wichtigstes Instrument zur Finanzierung des
Gesamtprogramms ist der Rundfunkbeitrag. Er gewähr
leistet eine finanzielle Versorgung der
Rundfunkanstalten, die frei vom Risiko der Einflussnahme politischer oder sonstiger
gesellschaftlicher Gruppen ist.

Auch eine generelle Beitragsbefreiung für Personen mit geringem Einkommen kann der
Petitionsausschuss nicht unterstützen. Bei der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung hat der
Gesetzgeber das Problem gesehen und sich dafür entschieden, Befreiungstatbestände für Personen,
die Sozialleistungen beziehen, zu schaffen. Ziel ist es, das Befreiungsverfahren einfach und
transparent zu gestalten. Die Alternative wären gestaffelte Bei tragssätze je nach Höhe des erreichten
Einkommens gewesen. Dies wäre jedoch verwaltungstechnisch nicht umsetzbar und auch nicht
kontrollierbar, weil der Beitragsservice für sämtliche Haushalte in der Bundesrepublik zuständig ist.

Begründung (PDF)


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