19/09/2014 à 02:00
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 30 vom 19.09.2014
Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe zuständig keitshalber dem Petitionsausschuss des
D eutschen Bundestages zuzuleiten:
Eingabe Nr.: L 18/389
Gegenstand:
Verfahren bei Beibehaltungsgenehmigungen
Begründung:
Der Petent regt an, das Verfahren zur Beibehaltungsgenehmigung dahingehend zu ändern, dass der
Anspruch auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft auch den Antragstellerinnen und
Antragstellern garantiert wird, die sich zuvor von ihrer Herkunftsstaatsbürgerschaft selbst
ausgebürgert haben und von der Neuregelung der Optionspflicht nicht profitieren können.
Die Petition betrifft den Wunsch nach einer Erweiterung des Personenkreises, bei dem im
Zusammenhang mit einem Staatsangehörigkeitserwerb Mehrstaatigkeit hingenommen wird. Diese
Frage ist bundesgesetzlich im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Deshalb war die Petition
zuständigkeitshalber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten.
Begründung (PDF)