Regio: Bremen

L 20/160 - Leistungserhöhung über DAB-Plus

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
57 Ondersteunend 57 in Bremen

De petitie is afgesloten

57 Ondersteunend 57 in Bremen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie der Bremischen Bürgerschaft .

07-10-2021 04:33

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 10. September 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/160

Gegenstand: Regulierung Immobilienerwerb, Regulierung Zwangsversteigerung

Begründung:
Der Petent bezieht sich auf eine Überstrahlungsvereinbarung zwischen den Bundesländern Bremen
und Niedersachsen, wonach die Sender aus Bremen ab der Landesgrenze 50 Kilometer über den
Radiostandard DAB+ nach Niedersachsen einstrahlen dürften. Vor diesem Hintergrund fordert er
eine Erhöhung der Leistungskapazitäten, sodass die Bremer Rundfunkprogramme auch in
Cuxhaven über DAB+ zu empfangen sind. Die Petition wird von 58 Personen durch eine
elektronische Mitzeichnung unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatskanzlei
eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen
Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Der Ausschuss begrüßt das Interesse des Petenten an einem weiteren Ausbau der DAB+-
Kapazitäten mit dem Ziel einer erweiterten Versorgung des bremischen Umlandes. Gleichwohl
eröffnet die angeführte Vereinbarung den Bremer Rundfunkveranstaltern vorbehaltlich der
rechtlichen Verpflichtungen die Möglichkeit, nicht jedoch die Verpflichtung, das Gebiet
Niedersachsen im definierten Umfang von bis zu 50 Kilometern zu überstrahlen. Demnach liegt es
in der Verantwortung der jeweiligen Hörfunkveranstalter, nach Verständigung die erforderlichen
Frequenzen sowie Aufbau und Betrieb von Sendeanlagen zu beantragen und zu finanzieren.

Der Hörfunkveranstalter Radio Bremen gibt jedoch vor dem Hintergrund der derzeitigen finanziellen
Situation zu bedenken, alle Ausgaben kritisch auf den Prüfstand stellen zu müssen, weshalb bei
technischen Investitionen derzeit der Fokus auf Maßnahmen zur Erhaltung der Sendesicherheit liegt
und Projekte zum Ausbau der Digitalradio-Verbreitung derzeit zurückgestellt werden. Hinsichtlich
der durch das Bundesverfassungsgericht entschiedenen Anpassung des Rundfunkbeitrages ergibt
sich jedoch zukünftig die Möglichkeit für Radio Bremen, seine technischen Projekte neu zu
priorisieren.

Begründung (PDF)


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