Région: Brême

L 20/166 - Änderung der Zulassungsrichtlinien für das Abitur 2021

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
26 Soutien 26 en Brême

Le processus de pétition est terminé

26 Soutien 26 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

08/06/2021 à 04:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 19 vom 28. Mai 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/166

Gegenstand: Änderung der Zulassungsrichtlinien für das Abitur 2021

Begründung:
Die Petentin regt an, die Zulassungsregelungen für das Abitur 2021, wegen der besonderen
Schwierigkeiten aufgrund der Corona Pandemie, abzuändern. Durch den Beschluss, dass z.B. Sport
gestrichen würde, sei es nicht mehr so einfach die erforderliche Punktezahl für eine Zulassung zu
erreichen. Außerdem seien Schüler:innen einem hohen psychischen Druck ausgesetzt. In einem
solchen Ausnahmezustand sei die Änderung der Zulassungsvoraussetzungen möglich.

Die Petition wird von 26 Mitzeichner:innen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt und öffentlich beraten. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Regelungen zur Zulassung zur Abiturprüfung wurden zwischen den Bundesländern in der
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung abgestimmt und
bilden die Grundlage für eine gegenseitige Anerkennung des Abiturs.

In Bremen wurden Anpassungsmaßnahmen bezüglich der Leistungserbringung in den einzelnen
Fächern und in den Abiturprüfungen vorgenommen, nicht jedoch bezüglich der
Zulassungsvoraussetzungen, da die Qualität des Abiturs als Grundlage der gegenseitigen
Anerkennung aufrechterhalten bleiben soll.

Die coronabedingten Erschwernisse und Belastungen werden in den Regelungen des
Gegenstandes und der Art der Leistungserbringung in den jeweiligen Kursen und Fächern
berücksichtigt. Außerdem können die in Q 1.2 erbrachten Leistungen in die Zulassung zur
Abiturprüfung eingebracht werden, um auf die Reduktion des Präsenzunterrichts einzugehen.
Im Hinblick auf die von der Petentin genannten Sportkurse, ist vorgegeben, wie unter den
besonderen Umständen Sportnoten verantwortungsvoll vergeben werden können. Sollte die
Benotung eines einzelnen Kurses trotzdem nicht möglich sein, müssten nur drei von vier
absolvierten Kursen eingebracht werden und für die Zukunft finden die coronabedingten
Änderungen in der Planung der Sportpraxiskurse Berücksichtigung.

Die Zulassungsmindestleistungen zum Abitur sollen nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht
verändert werden, da Konsens darüber besteht, dass es coronabedingt kein „Notabitur“ geben soll.
Die bereits getroffenen Maßnahmen zur zusätzlichen Prüfungsvorbereitung und die Anpassung der
Anforderungen an die Leistungserbringung in den Prüfungen reicht aus, um die besonderen Härten
dieser Situation auszugleichen. Es gibt bisher keine Anzeichen dafür, dass mangels der praktischen
Vorbereitung auf die Sportprüfungen, Leistungen schlechter ausgefallen sind.

Deswegen sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit dem Anliegen der Petentin zu
entsprechen.

Begründung (PDF)


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