Περιοχή: Γερμανία
Δικαιώματα των ζώων

Leiden vermeiden – Jagd nur mit tierschutzgerechter Munition

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Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundesregierung
4.163 Υποστηρικτικό

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

02/04/2014, 10:28 μ.μ.

Redaktionelle, keine inhaltliche Änderung
Neue Begründung: Wild, das in der bisherigen Praxis mit der neuen bleifreien Munition beschossen wird, flüchtet länger und ausgiebiger. Es leidet länger. Nachsuchen fallen häufiger an und dauern länger.

Damit Jagd aber tierschutzgerecht ist, muss ein Schuss sofort töten. Nur so kann das Wild vor möglichem Leiden bewahrt werden, und nur so lässt sich dem Anspruch unserer Gesellschaft gerecht werden.

Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB),sowie zahlreiche Schweißhundführer berichten von dieser ungenügenden Wirkung und von Tierschutzproblemen bei dem Einsatz von bleifreier Munition. In einem Gutachten des BDB ist die Rede von „drei bis fünf mal längeren Fluchtdistanzen“.

Weitere Jäger berichten, dass beschossenes Wild trotz erheblicher Organverletzungen länger lebt und sich unnötig quält. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Zudem wird das Auffinden des erlegten Wildes erheblich erschwert, da es häufig im Schuss gar nicht zeichnet und am Anschuss oft keine oder nur wenige Anschusszeichen zu finden sind.


Fazit

Bei einem absoluten sofortigen Verbot von bleihaltiger Munition bleibt der Tierschutz in der Jagdausübung auf der Strecke. Umweltminister Robert Habeck (Grüne) aus Schleswig-Holstein ist zuzustimmen, wenn er über das Töten von Tieren sagt:

„Wir dürfen sie nicht über Gebühr quälen oder ihnen Leiden zufügen. Tierschutzvorschriften müssen penibel eingehalten werden.“

 werden.

Damit Jagd den Tierschutzansprüchen des 21. Jahrhunderts entspricht, müssen gesetzliche Vorgaben geändert werden. Jagdmunition muss zukünftig unabhängig zertifiziert werden.

Solange das nicht gewährleistet ist, darf eine ausschließliche Verwendung von bleifreier Munition, wie sie in den Staatsforsten vieler Bundesländer Praxis ist, nicht geduldet werden.


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