21/04/2020 à 20:39
Korrektur eines Rechschreibfehlers in einem Satz, der zudem ein leichte Veränderung der Aussage nach sich zog
Neue Begründung: Der kulturelle Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist u.a. im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) rechtlich verankert. § 11 Abs. 1 RStV verpflichtet sie ausdrücklich, „Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten“.[1]
Dies umfasst sowohl die Berichterstattung über kulturelle Ereignisse als auch ein Mandat zu Kulturträgerschaft, d.h. kulturelle Ereignisse selbst zu schaffen. Dabei muss die gesamte Bandbreite der kulturellen Vielfalt widergespiegelt werden.[2]
Laut den letzten Zahlen des Kölner Instituts für empirische Medienforschung (IFEM) für 2016-2018 besteht das Inhaltsprofil des Ersten zu 2,4-2,8% aus „Kultur & Religion“ Religion“, das des ZDF zu 2,7-2,8% (insgesamt wie auch zur Hauptsendezeit von 19-23 Uhr). Zum Vergleich: Sport umfasste zuletzt 8,4% (Erste)/6,9% (ZDF), Alltag/Soziales 6,8%(Erste)/15,0%(ZDF), fiktionale Sendungen 35,4% (Erste)/36,4% (ZDF) und davon allein Krimis/Thriller 10,8% (Erste)/24,2% (ZDF).[3]
**Wie von der Bundesregierung am 15.04.2020 in Aussicht gestellt, werden wir noch über längere Zeit mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens zurechtkommen müssen. Wann Bühnen wieder öffnen dürfen ist so mit einem noch größeren Fragezeichen versehen. Gibt es einen besseren Zeitpunkt, um den kulturellen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders ernst nehmen?**
Die bisher entstandenen Formate der öffentlich-rechtlichen Sender zu „Kultur in Zeiten von Corona“ legen den Fokus wieder auf die etablierten Namen und Genres. Was dort gezeigt wird ist nur ein winziger Ausschnitt dessen, was Deutschlands und Europas Kulturszene zu bieten hat. Wir brauchen jetzt nicht mehr Sendezeit für den bekannten Ausschnitt, sondern eine Verbreiterung des Ausschnitts.
Unser künstlerischer, kultureller Reichtum macht uns als Gesellschaft aus. Wir können und wollen darauf nicht verzichten, nicht jetzt und nicht in der Zukunft. Ein darstellender Künstler, der nicht vor Publikum spielen kann, verliert mehr als finanzielle Einnahmen. Er verliert, seine Lebensgrundlage, Inspiration und Energie.
**Helfen Sie dabei, Künstlern auch zu Zeiten von Corona eine Bühne zu geben!
Und ganz nebenbei profitieren wir als Fernsehzuschauer von abwechslungsreicher Unterhaltung in den eigenen vier Wänden und Sie als Rundfunkanstalten von kreativen neuen Impulsen – also ganz klassisch Win-Win.**
*Quellen:*
[1] die medienanstalten, „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV), in der Fassung vom 22. Rundfunkänderungsstaats-vertrag, in Kraft seit 1. Mai 2019.(www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf)
[2] Wissenschaftliche Dienste des deutschen Bundetages, „Der Kultur- und Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten“, Ausarbeitung WD 10-051/06.
[3] Krüger, Udo Michael, „Profile deutscher Fernsehprogramme 2018 – Tendenzen der Angebotsentwicklung zur Gesamt- und Hauptsendezeit“. In: Media Perspektiven 4/2019, Hrsg. Institut für empirische Medienforschung (IFEM), Köln. (www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2019/0419_Krueger_2019-05-09.pdf
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