Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger 14.03.2022, 07:30 Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt das die endgültige Zuständigkeit beim Landtag Schleswig Holstein liegt. Daher werden wir unser anliegen natürlich auch hier vertreten und euch dann natürlich über das Ergebnis informieren. Euer Medea Team
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