Mietrecht - Einrichtung einer Online-Plattform zu tatsächlich gezahlten Wohnraummieten pro Quadratmeter Wohnfläche

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Støttende 24 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

24 Støttende 24 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2016
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

14.08.2018, 04:26

Pet 4-18-07-4011-035958 Mietrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung einer frei zugänglichen Online-Plattform durch das
Statistische Bundesamt gefordert, in der die tatsächlich gezahlten Wohnraummieten
pro Quadratmeter Wohnfläche basierend auf Steuerdaten angezeigt werden.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass jeder steuerpflichtige
Vermieter im Rahmen seiner Steuererklärung Angaben zu gezahlten
Wohnraummieten pro Quadratmeter Wohnfläche machen würde, die das Statistische
Bundesamt auswerten und veröffentlichen könne. Diese frei zugänglichen
Informationen würden die Transparenz des Mietwohnungsmarktes für Vermieter und
Mieter erhöhen und wären wegen der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des
Wohnens wünschenswert. Die damit verbundenen Kosten seien mit Blick auf die
Wirkung vergleichsweise gering.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 79 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 19 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
folgt zusammenfassen:
Eine wesentliche Voraussetzung der mit der Petition erhofften Transparenz ist, dass
die angestrebte Datenbank die gezahlten Mieten auch vollständig erfassen würde.
Während die Mieten von einkommensteuerpflichtigen Vermietern, wie zutreffend vom
Petenten dargestellt, im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. bei der
einheitlichen und gesonderten Feststellung der gemeinschaftlichen Einkünfte in den
Steuererklärungen erfragt werden, werden bei Körperschaften Mieteinnahmen in der
Steuererklärung nicht gesondert als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
erfasst. Bei diesen Steuerpflichtigen (z. B. Wohnungsvermietungsgesellschaften)
werden diese Daten nur in der Buchhaltung vorgehalten. Eine Prüfung der Einnahmen
dieser Unternehmen geschieht in der Regel nur im Rahmen der Betriebsprüfung, ohne
jedoch die Daten automationstechnisch zu erfassen.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass in der Anlage V der Steuererklärung als
Mieteinnahmen teilweise die Bruttoeinnahmen einschließlich der Nebenkosten erklärt
werden. Weiterhin können die Angaben dadurch verfälscht sein, dass ein zeitweiser
Leerstand nicht gesondert erfasst wird.

Rechtlich könnte einer entsprechenden Erhebung und Weiterverarbeitung von Daten,
die die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Steuerpflichtigen
offenbaren, das Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung) entgegenstehen.

Daher ist die vom Petenten gewünschte Datenbank bzw. die darauf beruhende Online-
Plattform nach Auffassung des Petitionsausschusses weder rechtlich noch technisch
mit den zur Verfügung stehenden Steuererklärungsdaten realisierbar.

Der Ausschuss vermag die Eingabe daher nicht zu unterstützen. Deshalb empfiehlt
der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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