Mineralölsteuer - Steuervergünstigung auf Autogas

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.069 Unterstützende 1.069 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.069 Unterstützende 1.069 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:46

Pet 2-17-08-6130-027649Energiesteuer (früher Mineralölsteuer)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Autogas auch über den 31. Dezember 2018
hinaus steuerlich begünstigt wird.
Zur Begründung wird dabei ausgeführt, dass Deutschland ein Zeichen für die
Förderung umweltfreundlicher Kraftstoffe setzen sollte. Autogas biete mehrere
Vorteile.
Der Einsatz von Autogas trage zur Verminderung von Schadstoffemissionen
(Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe) und Geräuschemissionen
bei, was insbesondere auch zu einer Verbesserung der Umweltsituation in
besonders belasteten Großstädten führen könne. Der Vergleich mit herkömmlichen
Fahrzeugen zeige, dass durch den Einsatz von Autogas das spezifische
Ozonbildungspotenzial um etwa 80% reduziert werde.
Außerdem könne aufgrund des geringeren Schadstoffausstoßes beim Verbrennen
von Flüssiggas umweltschonender gefahren werden. Des Weiteren seien mit
Autogas betriebene Fahrzeuge genauso sicher wie Benzin- oder Dieselfahrzeuge.
Durch eine verlängerte steuerliche Begünstigung von Autogas werde zur Sicherung
von Arbeitsplätzen, beispielsweise bei Lieferanten, Herstellern von Autogasanlagen
und Autogastankstellen, beigetragen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 1.069 Mitzeichnungen sowie
73 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Anliegen liegen vier weitere Mehrfachpetitionen vor, die wegen des
Sachzusammenhangs in die Prüfung einbezogen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt
zusammenfassen:
Soweit mit der Petition ein Zeichen für die Förderung umweltfreundlicher Kraftstoffe
gefordert wird, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich der Fuhrpark des
Deutschen Bundestages bereits jetzt an dieser Zielsetzung orientiert. Der Fahrdienst
ist grundsätzlich angehalten, Fahrzeuge zu beschaffen, die dem neuesten Stand der
Technik entsprechen und die höchsten Umweltnormen erfüllen. Der Ältestenrat des
Deutschen Bundestages hat am 23. April 2009 darüber hinaus beschlossen:
"In der Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages kommen als sogenannte
Poolfahrzeuge zukünftig Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse zum Einsatz, die
weniger als 140 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen. Ab dem Jahr 2012
soll ein Wert von 120 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer erreicht werden."
Alle im Einsatz befindlichen Fahrzeuge der Verwaltung erfüllen die oben genannte
Vorgabe. Diese Vorgaben gelten auch für Fahrzeuge des externen Dienstleisters, die
im Rahmen der Mandatsfahrten in Berlin eingesetzt werden. In diesem
Zusammenhang ist insbesondere anzumerken, dass der Dienstleister für die
Mandatsfahrten im Stadtgebiet von Berlin derzeit schon 42 erdgasbetriebene
Fahrzeuge (MB E200 NGT) einsetzt und die Anzahl zukünftig erhöhen wird.
Der Petitionsausschuss ruft weiterhin in Erinnerung, dass nach der derzeit geltenden
Regelung für die Besteuerung von Kraftstoffen im Energiesteuergesetz (EnergieStG)
der günstige Steuersatz für Auto- bzw. Flüssiggas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen
eingesetzt wird, bis zum 31. Dezember 2018 gilt. Diese steuerliche Begünstigung,
die ursprünglich zum Ende des Jahres 2009 auslaufen sollte, wurde mit dem Gesetz
zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des
Stromsteuergesetzes vom 15. Juli 2006 bis zum Ende des Jahres 2018 verlängert.

Durch diese Fortschreibung der steuerlichen Begünstigung für einen Zeitraum von
insgesamt zwölf Jahren sollte die erforderliche Investitionssicherheit für weitere
Entwicklungsanstrengungen in der Fahrzeugindustrie gewährleistet und zudem eine
langfristige Investitionssicherheit auch für Fahrzeugnutzer, vor allem im Bereich des
öffentlichen Personennahverkehrs, geschaffen werden. Die durch die steuerliche
Vergünstigung hervorgerufene Investitionssicherheit hat maßgeblich dazu
beigetragen, dass Flüssiggasfahrzeuge in der Fahrzeugindustrie mittlerweile in
Serienreife produziert werden. Außerdem hat sie zur Entstehung eines
flächendeckenden Tankstellennetzes für Flüssiggas geführt.
Eine erneute Verlängerung der Steuerbegünstigung hält der Petitionsausschuss nicht
für sachgerecht. Auch wenn die steuerliche Begünstigung ab dem Jahr 2019
wegfällt, bleibt Flüssiggas wegen seines geringen Preises und des – bezogen auf
den Energiegehalt – niedrigeren Steuersatzes gegenüber Benzin eine
konkurrenzfähige Alternative zu Ottokraftstoff. Außerdem wird der geringere Ausstoß
von Kohlendioxid bei Flüssiggas auch im Rahmen der Kfz-Steuer berücksichtigt, die
sich seit 2009 maßgeblich an diesem Aspekt orientiert.
Abschließend merkt der Ausschuss an, dass durch das Auslaufen der steuerlichen
Begünstigung für Flüssiggas kein nennenswerter Verlust von Arbeitsplätzen droht.
Flüssiggas wird aufgrund der genannten Vorzüge auch weiterhin eine
konkurrenzfähige Alternative zu Benzin bleiben.
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
– dem BMF – als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern