05.08.2025, 03:48
Überarbeitung der Petition, Ergänzung von Links und Quellen
Neue Begründung:
Aufgrund der geplanten Windkrafträder am „Käpfle“ haben sich Bürgerinnen und Bürger ausBronnweiler zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen, da uns der Standort der Windrädersehr bedenklich und zu nahe am Ort erscheint.Mega-Windräder dieser Dimension (175 m Nabenhöhe, 262 m Gesamthöhe) mit nur 1040 m Abstandzum Ortsrand, gibt es bislang noch nicht. Wir wollen kein Experimentierstandort werden!
Wir alle verbrauchen Strom, deshalb wird die Lösung auf erneuerbare Energiequellen umzusteigennicht bestritten. Allerdings sind die negativen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur – unsererMeinung nach – in diesem Projektvorhaben absolut nicht vertretbar.Aus folgenden Gründen sind wir gegen den Bau der Windenergieanlagen – wie aktuell geplant –im Vorranggebiet RT-TÜ-01, neben Käpfle/Alteburg:
SchallemissionenWindkrafträder emittieren hörbaren Schall, nicht hörbaren aber gesundheitsschädigenden Infraschall (2), signifikante Luftdruckpulse.Bronnweiler wird 30 Jahre lang einer Dauerbeschallung von ca. 40 Dezibel ausgesetzt sein!Befinden sich WEA/Windparks in zu großer Nähe von bebauten Gebieten, besteht dieGefahr, dass Menschen gesundheitliche Schäden erleiden (Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin hat bei ihrem Kongress vom 13. bis 16.4.2024 die Forschungsergebnisse der UNIVERSITÄTSmedizin Mainz offengelegt und eben doch nach-gewiesen, dass gesundheitliche Einschränkungen durch Infraschall auftreten können).
Abrieb der Rotoren – Ewigkeitschemikalien oder „Fiese Fasern“Die Rotorblätter der WEA bestehen aus einem mit Carbonfasern verstärkten Kunststoff (CFK). Diese Fasern gelten laut Umweltbundesamt als schwer rückholbar und für die Verwertung der Rotorblätter gibt es noch keine Vorgaben.Die Weltgesundheitsorganisation stuft die Fasern als krebsverdächtig ein, ähnlich wie bei einer Asbestvergiftung. Im Gefahrstoffrecht sind sie ebenfalls in der Kategorie 2, krebserzeugend zugeordnet.
Bedrohung der NaturDurch die Errichtung der Windkraftanlagen wird ein Teil des sehr alten und artenreichen Mischwaldgebiets dauerhaft zerstört, da die gerodeten Flächen nicht wieder aufgeforstet werden und somit der wertvolle Lebensraum unwiederbringlich verloren geht und das Klima verändert wird.Verdrängung der Population von Rotmilanen, sowie Greifvögeln und Fledermäusen.Dadurch Rückgang des Artenreichtums von Waldvögeln.Durch den Bau der Windkraftanlagen wird ein beliebtes Naherholungsgebiet der Reutlinger Bevölkerung unwiderruflich beeinträchtigt. Wertvolle Flächen, auch das Naturdenkmal Bronnweiler Linde, die historische Alteburg und der Käpfleturm als zentrale Bestandteile dieses einzigartigen Erholungsraumes gehen verloren.
Quellen:zurQuelle zur Ausgabe Natur und Landschaft - 98. Jahrgang 2023:https://www.natur-und-landschaft.de/online-ausgabe/magazines-archiv-detailansicht?tx_smediamagazine_pi2%5Baction%5D=archiveShow&tx_smediamagazine_pi2%5Bcontroller%5D=Magazine&tx_smediamagazine_pi2%5Bmagazine%5D=1298&cHash=ff138288d99c680ea0b0741cfe711e9d2023:
Immobilienwert-VerlusteDer Immobilienwert kann um ca. 7,1 % im Umkreis von 1 km sinken. In ländlichen Regionen kann es zuWertverlusten bis zu 23 % kommen. Eine mögliche Minderung des Einheitswertes wurde durch OFDNordrhein-Westfalen und Bundesfinanzhof bestätigt.
Geologie: ErdbebenzoneLetztes Erdbeben 2. April 2025 18:01 Uhr, Stärke 2,0/2,2. Reutlingen und Umgebung liegen in derErdbebenzone 3 („Zollerngraben“), deshalb sind auch stärkere Erdbeben möglich – wer hat hierzueinen Garantieschein in der Tasche?
Quelle: Baden-Württemberg, Innenministerium, Karte der Erdbebenzonen. In Erdbebenzone 3 gelten spezielle Bauvorschriften, um Bauwerke gegen Erdbeben zu schützen. Das letzte Erdbeben war am 2. April 2025 18.01 Uhr, Stärke 2,0/2,2
Ausführliche Begründungen finden Sie in einem offenen Brief der BI-Windkraft-Rtlg.-Bronnweiler, abrufbar unter folgendem Link:https://www.dropbox.com/scl/fi/5d1m5ox6fhvsrrca6sipe/2025-Brief-an-Verwaltung-final2.pdf?rlkey=7j83sblwb7k0vpm0cgo6qqabd&e=1&st=bqjmlo0y&dl=0
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 443