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Dubioses Eilverfahren für 212m hohe Windkraftanlagen am Haardtrand stoppen!

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Herrn Hans-Georg Löffler, Oberbürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße
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  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2018-10-12 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


2016-03-22 12:43

Liebe Unterstützer,

im Namen der Freien Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße e.V. möchte ich Ihnen sehr herzlich für die große Unterstützung für unsere Petition gegen einen Windpark mit 212-Meter hohen Anlagen in Mußbach danken. Die Aktion hat für den nötigen Druck gesorgt. Im Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner habe ich die Liste mit mehr als 3300 Unter-schriften in der Stadtratssitzung am 15.3. übergeben.

Der Stadtrat hat in dieser Sitzung akzeptiert, dass der Oberbürgermeister den von ihm selbst herbeigeführten Beschluss vom Januar für rechtswidrig erklärt hat. Damit liegt nun endgültig kein Baurecht mehr vor und das vom Investor juwi beantragte Genehmigungsverfahren wird mit einer Ablehnung beendet. Die Freien Wähler, die auf die Rechtswidrigkeit des Verfahrens bereits bei der Beschlussfassung hinwiesen, hatten hierzu auch eine Prüfung bei der EU-Kommission wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht vorbereitet, die dort noch läuft. Über das Ergebnis werden wir noch berichten.

Wir gehen davon aus, dass der OB Wort hält und das Thema frühestens nach der Rechts-kraft des neuen Regionalplans und der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für die Stadt wieder auf die Tagesordnung kommen kann. Wir hoffen, dass die geplanten Änderungen an der Einspeisevergütung den Schwachwindstandort bis dahin unrentabel ge-macht haben, so dass er aus dem Blickfeld gerät. Die gesetzlichen Vorgaben des Landes (LEP IV) machen die Verhinderung von Anlagen in Zukunft schwierig. Wir sehen aber gute Chancen, die riesigen Anlagen so nah am Haardtrand und ohne hinreichenden Schutzabstand zu einem Natur- und Vogelschutzgebiet für die kommenden Jahre dauerhaft zu verhindern. Darauf werden wir hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Weigel, Vorsitzender der Freien Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße


2016-02-20 01:10

Begründung musste gekürzt werden, redaktionelle Änderung
Neue Begründung: Die Planung:
Es handelt sich um die zur Zeit größten Windkraftanlagen der Welt, die hier nahe am landschaftlich wertvollen Haardtrand aufgestellt werden sollen. Mit 212 Metern auf 125m über NN erreichen sie fast die Höhe des Hambacher Schlosses. Es ist von einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen, die durch eine einmalige Ausgleichszahlung des Investors abgegolten werden soll.
Der Standort:
Mit nur 3km Abstand kämen die Bauwerke dem Haardtrand so nah wie keine andere Windkraftanlage entlang der Weinstraße. Darin sehen wir einen problematischen Präzedenzfall. Fragen wirft der Standort besonders im Hinblick auf seine Geeignetheit auf. Er liegt Im Windschatten des Weinbiets und ist, was auch vom Investor nicht bestritten wird, als windschwach einzustufen. Der Projektentwickler juwi sieht das Problem der Wirtschaftlichkeit durch die Mächtigkeit der 3,3MW Anlagen kompensiert. Für die Umwelt birgt der Standort und die Größe der Anlage aber hohe Risiken. So sollen die Anlagen nur 400 Meter neben einem Natura 2000-Vogelschutzgebiet und 800 Meter vom Naturschutzgebiet „Baggerweiher“ platziert werden, einem wichtigen Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für über 130 Vogelarten. Aufgrund der Nichteinhaltung des empfohlenen Schutzabstands von 2km sind aber auch mehrere Fledermausarten bedroht.
Die Ziele:
Oberbürgermeister Löffler und die Befürworter von CDU, SPD und Grünen wollen den Stadtwerken mithilfe des Windkraftunternehmens juwi eine vermeintliche Einnahmequelle erschließen und erwägen den Kauf der millionenteuren Anlagen. Das Risiko für die Stadtwerke als kommunalem und dezentralem Energieversorger und für ihre Kunden, die Verluste über höhere Preise abdecken müssen, ist hoch. Was passiert, wenn sich Kommunen und Stadtwerke, trotz anders lautender Beteuerungen im Vorfeld, in Sachen Wirtschaftlichkeit über den Tisch ziehen lassen, kann man in diesem Beitrag des SWR nachvollziehen:
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
Der Investor:
Stadt und Stadtwerke haben sich exklusiv auf die umstrittene Wörrstadter Firma „juwi“ festlegt. Ein transparenter Wettbewerb bzw. eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt, worin wir einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht sehen. Eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission haben wir wird von uns eingereicht. Juwi ist zur Zeit in mehrere Gerichtsprozesse verwickelt. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf Betrug, Schmiergeldzahlungen und Vertragsbruch. falsche Renditeversprechungen. Seit November 2015 klagen die Pfalzwerke wegen der Rückabwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Beachten Sie dazu auch folgende Links:
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
Das Verfahren:
Der Stadtrat erteilte in seiner Sitzung am 21.1.16 dem Investor juwi in einem bislang einmaligen Vorgang, rechtswidrig eine Ausnahmegenehmigung vom Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch kennt solche Ausnahmen nicht und sieht diese nur bei Bebauungsplänen vor. Der Oberbürgermeister begründete dies auf einer konstruierte Rechtsgrundlage in Form ein Gerichtsurteils aus 2002, das auf unseren Fall überhaupt nicht anwendbar ist. Die Haßlocher Bauverwaltung kommentiert in ihrer Beschlussvorlage für den Haßlocher Gemeinderat vom 11.2.16 die Vorgänge in Neustadt wie folgt: „Das Baugesetzbuch ermöglicht keine Ausnahmen vom Flächennutzungsplan. Zur Umsetzung der Planung muss der Flächennutzungsplan in einem ordentlichen Verfahren geändert werden."
Für jeden Zaun und jede Hütte im Außenbereich laufen normalerweise Genehmigungsverfahren, die eine Beteiligung der Ortsbeiräte nach sich ziehen. Bei einem so wichtigen Projekt wie dem Windpark wurde bis heute darauf verzichtet.
Mit dieser Fehlentscheidung schuf der Stadtrat übrigens auch einen problematischen Präzedenzfall und setzte den gültigen Flächennutzungsplan, der Windkraftanlagen im Neustadter Wald ausschloss, insoweit außer Kraft. Dadurch entsteht das Risiko weiterer Großanlagen auch im Wald, z.B. nahe der Burg Spangenberg.
Der Beschluss hat nun eine Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöst, das allerdings lediglich bei der Neustadter Umweltabteilung entschieden wird. Die Gutachten, die in diese Prüfung einfließen, wurden alle ausschließlich vom Investor juwi beauftragt und bezahlt. Hier sind keine Überraschungen zu erwarten.
Eine Entscheidung des Stadtrats wird es darüber nicht mehr geben. Nur der Kauf der Anlagen durch die Stadtwerke kann noch verhindert werden. Juwi erwägt nach Information der RHEINPFALZ, das Projekt auch ohne die Stadtwerke weiterzuverfolgen. Die einzige Lösung scheint uns momentan die Rücknahme des Beschlusses unter Inkaufnahme einer Schadenersatzpflicht. Dies wäre aus unserer Sicht das kleinere Übel. Um den dafür nötigen Druck zu erzeugen sollen so viele Unterschriften wie möglich gesammelt werden. Bitte helfen
werden.


2016-02-19 18:23

Entschuldigung, es gab noch Rechtschreibfehler und einen nicht funktionierenden Link. Das soll es dann erst einmal gewesen sein.
Neuer Petitionstext: In Mit einer rechtswidrigen und bislang in der Geschichte der Stadt einmaligen Ausnahmegenehmigung für den Investor „juwi“ und ohne öffentliche Beteiligung im Vorfeld hat der Stadtrat die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei 212 Meter hohe Windkraftanlagen bei Mußbach (Nahe (nahe Haßloch und Meckenheim) beschlossen, eine beschlossen. Eine massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wäre die Folge. Nicht einmal der Ortsbeirat des Dorfes wurde dazu bis heute gehört.
Es handelt sich um die zur Zeit größten Windkraftanlagen der Welt. Sie sollen in nur 400 Meter Abstand zu einem Natura 2000 Vogelschutzgebiet im Windschatten des Weinbiets aufgestellt werden. Bedroht sind zahlreiche Vogel- und Fledermausarten.
Die schlechte Standortqualität soll durch eine die bis Ende 2016 garantierte erzielbare hohe Subventionierung ausgeglichen werden, womit die Eilbedürftigkeit der Entscheidung begründet wurde. Dem Investor, der exklusiv alle Rechte zum Bau der Anlagen ohne transparenten Wettbewerb bekommen hat, werden zur Zeit an anderer Stelle Korruption und Vertragsbruch vorgeworfen.
Bei diesem Vorhaben überwiegen die Risiken für Stadt, Umwelt, Landschaft und Stadtwerke dramatisch gegenüber den sich bietenden Chancen. Um Druck zu erzeugen, die bauplanungsrechtlichen Beschlüsse zurückzunehmen, sollen so viele Unterschriften wie möglich gesammelt werden. Bitte helfen Sie mit, unterschreiben Sie und informieren Sie Freunde und Bekannte!
weitere Informationen: fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
für www.fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
Für alle Unterzeichnenden:
Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße, vertreten durch den Vorsitzenden Marc Weigel, Georg Krist (V.i.S.d.P.)
Neue Begründung: Der Fall Windpark Mußbach
Die Planung:
Es handelt sich um die zur Zeit größten Windkraftanlagen der Welt, die hier am landschaftlich wertvollen Haardtrand aufgestellt werden sollen. Mit 212 Metern auf 125m über NN erreichen sie fast die Höhe des Hambacher Schlosses. Es ist von einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen, die durch eine einmalige Ausgleichszahlung des Investors abgegolten werden soll.
Der Standort:
Mit nur 3km Abstand kämen die Bauwerke dem Haardtrand so nah wie keine andere Windkraftanlage entlang der Weinstraße. Darin sehen wir einen problematischen Präzedenzfall. Fragen wirft der Standort besonders im Hinblick auf seine Geeignetheit auf. Er liegt Im Windschatten des Weinbiets und ist, was auch vom Investor nicht bestritten wird, als windschwach einzustufen. Der Projektentwickler juwi sieht das Problem der Wirtschaftlichkeit durch die Mächtigkeit der 3,3MW Anlagen kompensiert. Für die Umwelt birgt der Standort und die Größe der Anlage aber hohe Risiken. So sollen die Anlagen nur 400 Meter neben einem Natura 2000-Vogelschutzgebiet und 800 Meter vom Naturschutzgebiet „Baggerweiher“ platziert werden, einem wichtigen Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für über 130 Vogelarten. Aufgrund der Nichteinhaltung des empfohlenen Schutzabstands von 2km sind aber auch mehrere Fledermausarten bedroht.
Die Ziele:
Oberbürgermeister Löffler und die Befürworter von CDU, SPD und Grünen wollen den Stadtwerken mithilfe des Windkraftunternehmens juwi eine vermeintliche Einnahmequelle erschließen und erwägen den Kauf der millionenteuren Anlagen. Das Risiko für die Stadtwerke als kommunalem und dezentralem Energieversorger und für ihre Kunden, die Verluste über höhere Preise abdecken müssen, ist hoch. Was passiert passiert, wenn sich Kommunen und Stadtwerke, trotz anders lautender Beteuerungen im Vorfeld Vorfeld, in Sachen Wirtschaftlichkeit über den Tisch ziehen lassen, kann man in diesem Beitrag des SWR nachvollziehen:
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
Der Investor:
Stadt und Stadtwerke haben sich exklusiv auf die umstrittene Wörrstadter Firma „juwi“ festlegt. Die Stadtwerke und der Aufsichtsratsvorsitzende OB Löffler waren nach eigener Aussage die Initiatoren des Vorhabens und haben nach entsprechender Abstimmung mit juwi von dieser ein Vorkaufsrecht auf die Anlagen gekauft.
Ein transparenter Wettbewerb bzw. eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt, worin wir einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht sehen. Eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission haben wir eingereicht. Juwi ist zur Zeit in mehrere Gerichtsprozesse verwickelt. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf Betrug, Schmiergeldzahlungen und Vertragsbruch. Seit November 2015 klagen die Pfalzwerke wegen der Rückabwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Beachten Sie dazu auch folgende Links:
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
Das Verfahren:
Der Stadtrat erteilte in seiner Sitzung am 21.1.16 dem Investor juwi, juwi in einem bislang einmaligen Vorgang, rechtswidrig eine Ausnahmegenehmigung vom Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch kennt solche Ausnahmen nicht und sieht diese nur bei Bebauungsplänen vor. Der Oberbürgermeister begründete dies auf einer konstruierte Rechtsgrundlage in Form ein Gerichtsurteils aus 2002, das auf unseren Fall überhaupt nicht anwendbar ist. Die Haßlocher Bauverwaltung kommentiert in ihrer Beschlussvorlage für den Haßlocher Gemeinderat vom 11.2.16 die Vorgänge in Neustadt wie folgt: „Das Baugesetzbuch ermöglicht keine Ausnahmen vom Flächennutzungsplan. Zur Umsetzung der Planung muss der Flächennutzungsplan in einem ordentlichen Verfahren geändert werden."
Für jeden Zaun und jede Hütte im Außenbereich laufen normalerweise Genehmigungsverfahren, die eine Beteiligung der Ortsbeiräte nach sich ziehen. Bei einem so wichtigen Projekt wie dem Windpark wurde bis heute darauf verzichtet.
Mit dieser Fehlentscheidung schuf der Stadtrat übrigens auch einen problematischen Präzedenzfall und setzte den gültigen Flächennutzungsplan, der Windkraftanlagen im Neustadter Wald ausschloss, insoweit außer Kraft. Dadurch entsteht das Risiko weiterer Großanlagen auch im Wald, z.B. nahe der Burg Spangenberg.
Der Beschluss hat nun eine Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöst, das allerdings lediglich bei der Neustadter Umweltabteilung, also auf Verwaltungsebene im Dezernat der Beigeordneten Waltraud Blarr (Grüne) Umweltabteilung entschieden wird. Die Gutachten, die in diese Prüfung einfließen, wurden alle ausschließlich vom Investor juwi beauftragt und bezahlt. Hier sind keine Überraschungen zu erwarten.
Bei diesem Vorhaben überwiegen Eine Entscheidung des Stadtrats wird es darüber nicht mehr geben. Nur der Kauf der Anlagen durch die Risiken dramatisch. Stadtwerke kann noch verhindert werden. Juwi erwägt nach Information der RHEINPFALZ, das Projekt auch ohne die Stadtwerke weiterzuverfolgen. Die einzige Lösung scheint uns momentan die Rücknahme des Beschlusses unter Inkaufnahme einer Schadenersatzpflicht. Dies wäre aus unserer Sicht das kleinere Übel. Um den dafür nötigen Druck zu erzeugen, die bauplanungsrechtlichen Beschlüsse zurückzunehmen, erzeugen sollen so viele Unterschriften wie mögli
möglich gesammelt werden. Bitte helfen


2016-02-19 15:15

Visualisierung für Größenvergleich eingefügt, redaktionelle Änderungen
Neue Begründung: Der Fall Windpark Mußbach
Die Planung:
Planung:
Es handelt sich um die größten Windkraftanlagen der Welt, die hier am landschaftlich besonders wertvollen Haardtrand aufgestellt werden sollen. Mit 212 Metern auf 125m über NN erreichen sie fast die Höhe des Hambacher Schlosses. Es ist von einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen, die durch eine einmalige Ausgleichszahlung des Investors abgegolten werden soll.
Der Standort:
Mit nur 3km Abstand kämen die Bauwerke dem Haardtrand so nah wie keine andere Windkraftanlage entlang der Weinstraße. Darin wäre ein problematischer Präzedenzfall zu sehen.
Die größten sehen wir einen problematischen Präzedenzfall. Fragen wirft der Standort aber besonders im Hinblick auf seine Geeignetheit auf. Er liegt Im Windschatten des Weinbiets und ist, was auch vom Investor nicht bestritten wird, als windschwach einzustufen. Seine Wirtschaftlichkeit zweifeln wir daher an.
Der Projektentwickler juwi hat bereits jetzt finanziell profitiert, für ihn entsteht kein Risiko. sieht das Problem der Wirtschaftlichkeit durch die Mächtigkeit der 3,3MW Anlagen kompensiert. Für die Umwelt birgt der Standort und die Größe der Anlage aber hohe Risiken. So sollen die mächtigen Anlagen nur 400 Meter neben einem Natura 2000-Vogelschutzgebiet und 800 Meter vom Naturschutzgebiet „Baggerweiher“ platziert werden, einem wichtigen Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für über 130 Vogelarten. Aufgrund der Nichteinhaltung des empfohlenen Schutzabstands von 2km sind aber auch mehrere Fledermausarten bedroht.
Die Ziele:
Ziele:
Oberbürgermeister Löffler und die Befürworter von CDU, SPD und Grünen wollen den Stadtwerken mithilfe des Windkraftunternehmens juwi eine vermeintliche Einnahmequelle erschließen und erwägen den Kauf der millionenteuren Anlagen. Nur juwi profitiert sicher. Das Risiko für die Stadtwerke als kommunalem und dezentralem Energieversorger und für ihre Kunden, die Verluste über höhere Preise abdecken müssen, ist hoch. Was passiert wenn sich Kommunen und Stadtwerke Stadtwerke, trotz anders lautender Beteuerungen im Vorfeld in Sachen Wirtschaftlichkeit über den Tisch ziehen lassen, kann man z.B. in diesem Beitrag des SWR nachvollziehen:
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
Der Investor:
Investor:
Stadt und Stadtwerke haben sich exklusiv auf die umstrittene Wörrstadter Firma „juwi“ festlegt. Die Stadtwerke und der Aufsichtsratsvorsitzende OB Löffler waren nach eigener Aussage die Initiatoren des Vorhabens und haben nach entsprechender Abstimmung mit juwi von dieser ein Vorkaufsrecht auf die Anlagen gekauft.
gekauft.
Ein transparenter Wettbewerb bzw. eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt, worin wir einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht sehen. Eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission haben wir eingereicht. Juwi ist zur Zeit in mehrere Gerichtsprozesse verwickelt. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf Betrug, Schmiergeldzahlungen und Vertragsbruch. Seit November 2015 klagen die Pfalzwerke wegen der Rückabwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Projekts.
Beachten Sie dazu auch folgende Links:
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
Das Verfahren:
Der Stadtrat erteilte in seiner Sitzung am 21.1.16 dem Investor juwi, in einem bislang einmaligen Vorgang, rechtswidrig eine Ausnahmegenehmigung vom Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch kennt solche Ausnahmen nicht und sieht diese nur bei Bebauungsplänen vor. Der Oberbürgermeister begründete dies auf einer konstruierte Rechtsgrundlage in Form ein Gerichtsurteils aus 2002, das auf unseren Fall überhaupt nicht anwendbar ist. Unsere Rechtsauffassung wurde mittlerweile durch die Gemeindeverwaltung Haßloch bestätigt. Diese wird gerade im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens beteiligt und Die Haßlocher Bauverwaltung kommentiert in ihrer Beschlussvorlage für den Haßlocher Gemeinderat vom 11.2.16 die Vorgänge in Neustadt wie folgt: „Das Baugesetzbuch ermöglicht keine Ausnahmen vom Flächennutzungsplan. Zur Umsetzung der Planung muss der Flächennutzungsplan in einem ordentlichen Verfahren geändert werden."
werden."
Für jeden Zaun und jede Hütte im Außenbereich laufen normalerweise Genehmigungsverfahren, die eine Beteiligung der Ortsbeiräte nach sich ziehen. Bei einem so wichtigen Projekt wie dem Windpark wurde bis heute darauf verzichtet.
verzichtet.
Mit dieser Fehlentscheidung schuf der Stadtrat übrigens auch einen problematischen Präzedenzfall und setzte den gültigen Flächennutzungsplan, der Windkraftanlagen im Neustadter Wald ausschloss, insoweit außer Kraft. Dadurch entsteht das Risiko weiterer Großanlagen auch im Wald, z.B. nahe der Burg Spangenberg.
Leider können nur unmittelbar Betroffene gegen die Planungsentscheidung klagen. Wir verweisen hierzu auch auf die einschlägige Presseberichterstattung, die man unter folgendem Link nachvollziehen kann:
fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
Der Beschluss hat nun eine Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöst, das allerdings lediglich bei der Neustadter Umweltabteilung, also auf Verwaltungs
Verwaltungsebene im Dezernat der Beigeordneten Waltraud Blarr (Grüne) entschieden wird. Die Gutachten, die in diese Prüfung einfließen, wurden alle ausschließlich vom Investor juwi beauftragt und bezahlt. Hier sind keine Überraschungen zu erwarten.
Bei diesem Vorhaben überwiegen die Risiken dramatisch. Um Druck zu erzeugen, die bauplanungsrechtlichen Beschlüsse zurückzunehmen, sollen so viele Unterschriften wie mögli


2016-02-19 12:39

Der Text der Petition wurde überarbeitet und an den aktuellen Sachstand angepasst. Das von „openpetition“ festgelegte Quorum unserer Unterschriftenaktion wurde zwar mittlerweile erreicht, das bedeutet aber nicht, dass unser tatsächliches Sammelziel damit erfüllt ist. Bis Anfang April wollen wir so viele Unterschriften wie möglich bündeln, da wir leider mit unserer eindringlichen Warnung und unseren Argumenten in Bauausschuss und Stadtrat nicht durchdringen konnten. Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit und ein starkes Signal durch die Unterschriftenaktion soll die Stadtratsmehrheit, die mit einem rechtswidrigen Beschluss die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen hat, zur Rücknahme der Entscheidung gedrängt werden. Bitte sammeln Sie alle weiterhin Unterschriften und werben Sie für die Aktion!
Neuer Titel: Neustadt an der Weinstraße: Dubioses Verfahren zum Windpark Mußbach gemeinsam Eilverfahren für 212m hohe Windkraftanlagen am Haardtrand stoppen!
Neuer Petitionstext: Ohne juristisch einwandfreie Grundlage In einer rechtswidrigen und bislang einmaligen Ausnahmegenehmigung für den Investor „juwi“ und ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung öffentliche Beteiligung im Vorfeld hat der Stadtrat von die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei 212 Meter hohe Windkraftanlagen bei Mußbach (Nahe Haßloch und Meckenheim) beschlossen, eine massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wäre die Folge. Nicht einmal der Ortsbeirat des Dorfes wurde dazu bis heute gehört.
Es handelt sich um die zur Zeit größten Windkraftanlagen der Welt. Sie sollen in nur 400 Meter Abstand zu einem Natura 2000 Vogelschutzgebiet im Windschatten des Weinbiets aufgestellt werden. Bedroht sind zahlreiche Vogel- und Fledermausarten.
Die schlechte Standortqualität soll durch eine bis Ende 2016 garantierte hohe Subventionierung ausgeglichen werden, womit die Eilbedürftigkeit der Entscheidung begründet wurde. Dem Investor, der exklusiv alle Rechte zum Bau der Anlagen ohne transparenten Wettbewerb bekommen hat, werden zur Zeit an anderer Stelle Korruption und Vertragsbruch vorgeworfen.
Bei diesem Vorhaben überwiegen die Risiken für Stadt, Umwelt, Landschaft und Stadtwerke dramatisch gegenüber den sich bietenden Chancen. Um Druck zu erzeugen, die bauplanungsrechtlichen Beschlüsse zurückzunehmen, sollen so viele Unterschriften wie möglich gesammelt werden. Bitte helfen Sie mit, unterschreiben Sie und informieren Sie Freunde und Bekannte!
weitere Informationen: fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
für alle Unterzeichnenden:
Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße für Weinstraße, vertreten durch den Bau der beiden weltgrößten Windkraftanlagen den Flächennutzungsplan mit einer Mehrheit von 24:16 Stimmen einfach außer Kraft gesetzt!
Nur durch das Unterzeichnen der Online-Petition durch betroffene Bürgerinnen und Bürger lässt sich dieses Vorhaben noch stoppen!
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
Vorsitzenden Marc Weigel, Georg Krist (V.i.S.d.P.)
Neue Begründung: Der Neustadter Stadtrat hat am 21. Januar 2016 den Windpark Mußbach an den Grenzen zu Haßloch und Meckenheim beschlossen. Dort sollen zwei 212 Meter hohe Windkraftanlagen gestellt werden. Dabei Die Planung:
Es handelt es sich um die weltweit größten ihrer Art. Trotz Platzierung in Windkraftanlagen der Ebene Welt, die hier am landschaftlich besonders wertvollen Haardtrand aufgestellt werden sollen. Mit 212 Metern auf ca. 125 m üb. 125m über NN werden erreichen sie fast die Höhe des Hambacher Schlosses erreichen. Schlosses. Es ist von einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszugehen, die durch eine einmalige Ausgleichszahlung des Investors abgegolten werden soll.
Der Standort:
Mit nur 3km Abstand kämen die Bauwerke dem Haardtrand so nah wie keine andere Windkraftanlage entlang der Weinstraße. Darin wäre ein problematischer Präzedenzfall zu sehen.
Die größten Fragen wirft der Standort aber im Hinblick auf seine Geeignetheit auf. Er liegt Im Windschatten des Weinbiets und ist, was auch vom Investor nicht bestritten wird, als windschwach einzustufen. Seine Wirtschaftlichkeit zweifeln wir daher an.
Der Projektentwickler juwi hat bereits jetzt finanziell profitiert, für ihn entsteht kein Risiko. Für die Umwelt birgt der Standort aber hohe Risiken. So sollen die mächtigen Anlagen nur 400 Meter neben einem Natura 2000-Vogelschutzgebiet und 800 Meter vom Naturschutzgebiet „Baggerweiher“ platziert werden, einem wichtigen Brut-, Durchzugs- und Überwinterungsbiotop für über 130 Vogelarten. Aufgrund der Nichteinhaltung des empfohlenen Schutzabstands von 2km sind aber auch mehrere Fledermausarten bedroht.
Die Ziele:
Oberbürgermeister Löffler und die Befürworter von CDU, SPD und Grünen wollen den Stadtwerken mithilfe des Windkraftunternehmens juwi eine vermeintliche Einnahmequelle erschließen und erwägen den Kauf der millionenteuren Anlagen. Nur juwi profitiert sicher. Das Risiko für die Stadtwerke als kommunalem und dezentralem Energieversorger und für ihre Kunden, die Verluste über höhere Preise abdecken müssen, ist hoch. Was passiert wenn sich Kommunen und Stadtwerke in Sachen Wirtschaftlichkeit über den Tisch ziehen lassen, kann man z.B. in diesem Beitrag des SWR nachvollziehen:
www.youtube.com/watch?v=Ee2Qf2aUKz4
Der Investor:
Stadt und Stadtwerke haben sich exklusiv auf die umstrittene Wörrstadter Firma „juwi“ festlegt. Die Stadtwerke und der Aufsichtsratsvorsitzende OB Löffler waren nach eigener Aussage die Initiatoren des Vorhabens und haben nach entsprechender Abstimmung mit juwi von dieser ein Vorkaufsrecht auf die Anlagen gekauft.
Ein krasser Verfahrensfehler liegt darin, dass transparenter Wettbewerb bzw. eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt, worin wir einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht sehen. Eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission haben wir eingereicht. Juwi ist zur Zeit in mehrere Gerichtsprozesse verwickelt. Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf Betrug, Schmiergeldzahlungen und Vertragsbruch. Seit November 2015 klagen die Genehmigung abweichend Pfalzwerke wegen der Rückabwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Beachten Sie dazu auch folgende Links:
www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2016/2016_02_03_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/korruptionsverfahren-schmiergeld-von-juwi/11516032.html
www.pfalzwerke.de/unternehmen/presse/2342_10992.php
Das Verfahren:
Der Stadtrat erteilte in seiner Sitzung am 21.1.16 dem Investor juwi, in einem bislang einmaligen Vorgang, rechtswidrig eine Ausnahmegenehmigung vom geltenden Flächennutzungsplan erfolgt ist. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, weil jetzt Windräder beliebig auch an anderen Standorten riskiert werden, wo sie bislang planungsrechtlich ausgeschlossen waren. Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch kennt solche Ausnahmen nicht und sieht diese nur bei Bebauungsplänen vor. Der Oberbürgermeister begründete dies auf einer konstruierte Rechtsgrundlage in Form ein Gerichtsurteils aus 2002, das auf unseren Fall überhaupt nicht anwendbar ist. Unsere Rechtsauffassung wurde mittlerweile durch die Gemeindeverwaltung Haßloch bestätigt. Diese wird gerade im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens beteiligt und kommentiert in ihrer Beschlussvorlage für den Haßlocher Gemeinderat vom 11.2.16 die Vorgänge in Neustadt wie folgt: „Das Baugesetzbuch ermöglicht keine Ausnahmen oder Befreiungen zu einem vom Flächennutzungsplan. Zur Umsetzung der Planung muss der Flächennutzungsplan (anders als zum Bebauungsplan) vor. Will man vom Flächennutzungsplan abweichen, so muss man ihn in einem förmlichen ordentlichen Verfahren ändern geändert werden."
Für jeden Zaun und Genehmigungsanträge jede Hütte im Außenbereich laufen normalerweise Genehmigungsverfahren, die eine Beteiligung der Ortsbeiräte nach sich ziehen. Bei einem so lange zurückzustellen.
Der Standort liegt nur 800 m vom Naturschutzgebiet Baggerweiher entfernt. Der reguläre Schutzabstand beträgt 2000 m. Die Gemeinderäte von Haßloch, Meckenheim wichtigen Projekt wie dem Windpark wurde bis heute darauf verzichtet.
Mit dieser Fehlentscheidung schuf der Stadtrat übrigens auch einen problematischen Präzedenzfall und setzte den gültigen Flächennutzungsplan, der Mußbacher Ortsbeirat wurden zuvor nicht angehört, auch nicht die unmittelbaren Grundstücksnachbarn. Das Windkraftanlagen im Neustadter Flächennutzungsplan dargestellte Vorranggebiet für Windräder deckt sich nicht mit Wald ausschloss, insoweit außer Kraft. Dadurch entsteht das Risiko weiterer Großanlagen auch im Wald, z.B. nahe der Burg Spangenberg.
Leider können nur unmittelbar Betroffene gegen die Planungsentscheidung klagen. Wir verweisen hierzu auch auf die einschlägige Presseberichterstattung, die man unter folgendem Link nachvollziehen kann:
fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php
Der Beschluss hat nun eine Genehmigungsverfahren nach dem avisierten Standort. Die im Plan vermerkte Höhenbegrenzung von 100 m wird deutlich überschritten.
Der einzige Grund für Bundesimmissionsschutzgesetz ausgelöst, das gesetzeswidrige Schnellverfahren liegt darin, dass allerdings lediglich bei der Investor juwi noch in 2016 eine Genehmigung braucht, weil ab dem nächsten Jahr die Subventionen für Windräder deutlich sinken. Betriebswirtschaftlich betrachtet können die Windräder in der Ebene mangels ausreichender Windstärke nicht gewinnbringend betrieben werden. Das belegen mittlerweile die Erkenntnisse vergleichbarer Standorte. Abbauen wird sie niemand mehr. Unsere touristisch wertvolle Kulturlandschaft wird ohne wirtschaftlichen Nutzen verschandelt.
www.allgemeine-zeitung.de/…/pruefbericht-des-landesr…
www.handelsblatt.com/…/projektentwickl…/12480052.html
www.handelsblatt.com/…/korruptionsverf…/11516032.html
www.allgemeine-zeitung.de/…/woerrstadt-juwi-chef-wil…
www.finance-magazin.de/…/juwi-im-zwielicht-mehr-als…/
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, um das Verfahren zu stoppen – vielen Dank!
Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße
Georg Krist (V.i.S.d.P.). Landtagskandidat der Freien Wähler 2016
Neustadter Umweltabteilung, also auf Verwaltungs
Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


2016-02-07 22:37

Vielen Dank für jede einzelne Ihrer Unterschriften!

Je mehr Unterschriften wir sammeln, desto überzeugender ist unser Anliegen die beiden Windkraftanlagen in Neustadt-Musßbach zu verhindern. Sie zeigen damit, dass Sie sich unserer Argumentation anschließen und Sie gemeinsam mit uns hinter diesem Anliegen stehen. So zeigt das seine Wirkung bei den Verantwortlichen im Stadtrat und in der Verwaltung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Am vergangenen Mittwoch hatte die FWG Neustadt e.V. zu einer ersten Informationsveranstaltung in den Mußbacher Herrenhof eingeladen. Mit ca. 90 Menschen war die Veranstaltung bestens besucht. Alle die der Einladung gefolgt waren hörten mit großem Interesse die sachlichen Ausführungen des Vorsitzenden Marc Weigel, sowie Georg Krist, Dezernent der Stadt und Landtagskandidat der Freien Wähler und Thomas Baldermann, dem Leiter der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt, an. Sachliche und zum Teil auch emotionale Beiträge aus der Zuhörerschaft ergänzten den Abend gewinnbringend.

Inzwischen haben wir auch unsere Argumente vervollständigt. Diese können Sie unter folgenden Links nachlesen.

fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php

fwg-neustadt.de//pages/topics/krist-winparkvergabe-an-juwi-durch-eu-kommission-pruefen-lassen.php

fwg-neustadt.de//pages/topics/fwg-startet-mit-auftakt-informationsveranstaltung-unterschriftenkampagne-gegen-dubioses-windparkvorhaben.php

fwg-neustadt.de//pages/topics/krist-dubioses-windkraftprojekt-in-mussbach-stoppen.php

Bitte leiten Sie den Link zur Petition auch an Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten weiter. Je mehr Menschen aus Neustadt und aus der Umgebung wir sind, die die Petition unterschreiben, desto besser!

Ich grüße Sie sehr herzlich im Namen der FWG Neustadt e.V. und allen ihr Verbundenen,

Margarete Hoffmann


2016-02-03 16:18

Falschen Link gelöscht, korrekten Link auf die FWG Seite eingefügt.
Neuer Petitionstext: Ohne juristisch einwandfreie Grundlage und ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Stadtrat von Neustadt an der Weinstraße für den Bau der beiden weltgrößten Windkraftanlagen den Flächennutzungsplan mit einer Mehrheit von 24:16 Stimmen einfach außer Kraft gesetzt!
Nur durch das Unterzeichnen der Online-Petition durch betroffene Bürgerinnen und Bürger lässt sich dieses Vorhaben noch stoppen!
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
fwg-neustadt.de/pages/topics/krist-dubioses-windkraftprojekt-in-mussbach-stoppen.php
fwg-neustadt.de//pages/unterschriftenaktion.php


2016-01-29 22:37

Name des vorgesehenen Investors hinzugefügt.

Zur besseren Lesbar- und Verständlichkeit einen Absatz an 2. Stelle verschoben. Keine Textänderung vorgenommen.
Neue Begründung: Der Neustadter Stadtrat hat am 21. Januar 2016 den Windpark Mußbach an den Grenzen zu Haßloch und Meckenheim beschlossen. Dort sollen zwei 212 Meter hohe Windkraftanlagen gestellt werden. Dabei handelt es sich um die weltweit größten ihrer Art. Trotz Platzierung in der Ebene auf ca. 125 m üb. NN werden sie die Höhe des Hambacher Schlosses erreichen.
Der Standort liegt nur 800 m vom Naturschutzgebiet Baggerweiher entfernt. Der reguläre Schutzabstand beträgt 2000 m. Die Gemeinderäte von Haßloch, Meckenheim und der Mußbacher Ortsbeirat wurden zuvor nicht angehört, auch nicht die unmittelbaren Grundstücksnachbarn. Das im Neustadter Flächennutzungsplan dargestellte Vorranggebiet für Windräder deckt sich nicht mit dem avisierten Standort. Die im Plan vermerkte Höhenbegrenzung von 100 m wird deutlich überschritten.
Ein krasser Verfahrensfehler liegt darin, dass die Genehmigung abweichend vom geltenden Flächennutzungsplan erfolgt ist. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, weil jetzt Windräder beliebig auch an anderen Standorten riskiert werden, wo sie bislang planungsrechtlich ausgeschlossen waren. Das Baugesetzbuch sieht keine Ausnahmen oder Befreiungen zu einem Flächennutzungsplan (anders als zum Bebauungsplan) vor. Will man vom Flächennutzungsplan abweichen, so muss man ihn in einem förmlichen Verfahren ändern und Genehmigungsanträge so lange zurückzustellen.
Der Standort liegt nur 800 m vom Naturschutzgebiet Baggerweiher entfernt. Der reguläre Schutzabstand beträgt 2000 m. Die Gemeinderäte von Haßloch, Meckenheim und der Mußbacher Ortsbeirat wurden zuvor nicht angehört, auch nicht die unmittelbaren Grundstücksnachbarn. Das im Neustadter Flächennutzungsplan dargestellte Vorranggebiet für Windräder deckt sich nicht mit dem avisierten Standort. Die im Plan vermerkte Höhenbegrenzung von 100 m wird deutlich überschritten.
Der einzige Grund für das gesetzeswidrige Schnellverfahren liegt darin, dass der Investor juwi noch in 2016 eine Genehmigung braucht, weil ab dem nächsten Jahr die Subventionen für Windräder deutlich sinken. Betriebswirtschaftlich betrachtet können die Windräder in der Ebene mangels ausreichender Windstärke nicht gewinnbringend betrieben werden. Das belegen mittlerweile die Erkenntnisse vergleichbarer Standorte. Abbauen wird sie niemand mehr. Unsere touristisch wertvolle Kulturlandschaft wird ohne wirtschaftlichen Nutzen verschandelt.
www.allgemeine-zeitung.de/…/pruefbericht-des-landesr…
www.handelsblatt.com/…/projektentwickl…/12480052.html
www.handelsblatt.com/…/korruptionsverf…/11516032.html
www.allgemeine-zeitung.de/…/woerrstadt-juwi-chef-wil…
www.finance-magazin.de/…/juwi-im-zwielicht-mehr-als…/
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, um das Verfahren zu stoppen – vielen Dank!
Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße
Georg Krist (V.i.S.d.P.). Landtagskandidat der Freien Wähler 2016


2016-01-29 00:19

Wortdopplung herausgenommen.
Neuer Petitionstext: Ohne juristisch einwandfreie Grundlage und ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Stadtrat von Neustadt an der Weinstraße für den Bau der beiden weltgrößten Windkraftanlagen den Flächennutzungsplan mit einer Stimmenmehrheit Mehrheit von 24:16 Stimmen einfach außer Kraft gesetzt!
Nur durch das Unterzeichnen der Online-Petition durch betroffene Bürgerinnen und Bürger lässt sich dieses Vorhaben noch stoppen!
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
fwg-neustadt.de/pages/topics/krist-dubioses-windkraftprojekt-in-mussbach-stoppen.php


Padėkite stiprinti piliečių dalyvavimą. Norime, kad jūsų susirūpinimas būtų išgirstas išlikdami nepriklausomi.

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