Dubioses Eilverfahren für 212m hohe Windkraftanlagen am Haardtrand stoppen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Herrn Hans-Georg Löffler, Oberbürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße

3.509 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Strom muss Ökologisch sein und aus der Steckdose kommen. gez. der grüne Gutbürger

3.3

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Windschatten Ineffizienz

Eine Windkraftanlage im Windschatten eines Mittelgebirgsrückens kann nicht effizient sein.

Quelle: Gehirn

3.0

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Mußbach

Der Bau und die Gewinne von Windkraft sollte durch den Staat und durch die Wirtschaft 50/50 erfolgen. Dann wäre die Standortfrage in Naturschutzreservaten kein Thema. Der Pfälzer Wald ist allerdings am Rande im Norden schon angekratzt durch die Windräder im Kapiteltal bei Kaiserslautern. Der Pfälzer Wald endet nicht an der A 6, sondern zieht sich bis Mehlingen, Bahlborn, Otterberg, Otterbach, Erfenbach, Siegelbach bis nach Rodenbach,

Quelle: google maps

2.0

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Ortsbild, Denkmalschutz, Sinnhaftigkeit

Ein Windkraftwerk dieser Größe trägt nicht zu einer Verschönerung des Ortsbildes bei. Im Gegenteil. Man macht sich die Arbeit komplizierte Ortsbildsatzungen zu formulieren und möchte dann plötzlich ein widersprüchliches Windkraftprojekt durchdrücken. Dies ist meiner Meinung zuhöchst paradox.

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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NIMBY (not in my backyard...)

Bitte unbedingt dort hinbauen... Sonst kommen die Dinger noch vor meine Haustür!

3.3

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3 Antworten

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Ortsbild, Denkmalschutz, Sinnhaftigkeit

Ein Windkraftwerk dieser Größe trägt nicht zu einer Verschönerung des Ortsbildes bei. Im Gegenteil. Man macht sich die Arbeit komplizierte Ortsbildsatzungen zu formulieren und möchte dann plötzlich ein widersprüchliches Windkraftprojekt durchdrücken. Dies ist meiner Meinung zuhöchst paradox.

1.7

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Genehmigung

Hier scheint eine Korrektur notwendig: Der Stadtrat hat NICHT beschlossen, dass auf dem Standort zwei Windenergieanlagen errichtet werden. Sondern, dass im Vorgriff auf den bereits im Genehmigungsverfahren befindlichen Raumordnungsplan eine Ausnahme vom (demnächst ohnehin veralteten) Flächennutzungsplan gemacht wird. Das ganz normale Genehmigungsverfahren nach BImSch steht noch bevor. Dort werden alle Fragen des Artenschutzes, Landschaftsschutzes etc. in Betracht gezogen, Bürger und Umweltverbände können Stellung nehmen etc. Mehr Platz ist hier leider nicht.

1.3

2 Antworten

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