Opferschutz als Pflichtaufgabe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung, Landtag, Kreistage und kreisfreie Städte Mecklenburg-Vorpommerns (M-V)
5.368 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.368 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

29.06.2015, 11:02

Der Petitionsausschuss hat in seiner 74. Sitzung am 25.06.2015 öffentlich die Petition des Landesfrauenrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. beraten. Mit seiner Eingabe möchte der Verein einen bedarfsgerechten Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz für alle Menschen erreichen, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind. Zu der Sitzung waren neben Vertretern des Sozial-, des Innen- und des Finanzministeriums auch die Mitglieder der entsprechenden Fachausschüsse des Landtages, die kommunalen Interessenvertretungen sowie drei Vertreterinnen der Petenten eingeladen worden.

Die Petenten führten zunächst aus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern zwar ein funktionierendes Hilfenetz für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt gebe, dieses dem bestehenden Bedarf aber nicht gerecht werde. Einige der Einrichtungen seien personell nicht ausreichend ausgestattet, was in Urlaubszeiten oder in Fällen von Krankheit zu Engpässen führe. Darüber hinaus seien die Frauenhäuser in MV nicht barrierefrei, sodass im Rahmen der Hilfeleistung auf andere Einrichtungen auch in anderen Bundesländern ausgewichen werden müsse. In diesem Zusammenhang verwiesen sie zudem auf die vorhandenen Sprachbarrieren bei der Aufnahme von Migrantinnen. Überdies fehle es oftmals an einer bedarfsgerechten Betreuung der Kinder, die ihre Mütter ins Frauenhaus begleiten.

Die Vertreterin des Sozialministeriums betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf das Beratungs- und Hilfenetz im bundesweiten Vergleich gut aufgestellt sei. Sie räumte jedoch ein, dass es vor allem im Bereich der Täterberatung noch Lücken gebe, verwies diesbezüglich aber auf die fehlende Bereitschaft der Kommunen. Die voneinander abweichende personelle Ausstattung der Frauenhäuser führte sie auf Unterschiede in der finanziellen Ausstattung durch die Kommunen zurück.

Seitens des Innenministeriums wurde darauf hingewiesen, dass eine Umwandlung der derzeit freiwilligen Leistung der Kommunen in eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe zur Folge habe, dass das Land in Anbetracht des Konnexitätsprinzips für sämtliche Kosten aufkommen müsse. Derzeit tragen die Kommunen und das Land die Kosten gemeinsam. In der Polizeiarbeit komme im Opferschutz auch die Achtung der Menschenwürde zum Ausdruck, sodass dieser auch stets Gegenstand von Fortbildungsmaßnahmen sei.

Das Finanzministerium legte dar, dass sich das Land an der Finanzierung des Hilfenetzes beteilige. In den letzten Jahren seien die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich erhöht worden.

Die Vertreter des Landkreistages führten aus, dass die Schaffung barrierefreier Zugänge für die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfsnetzes besonders wichtig sei. Die Träger seien hier in der Fürsorgepflicht, bedürften jedoch der Zuschüsse durch die Kommunen. Derzeit gebe es eine Festfinanzierung, die einen gleichhohen Betrag für Sach- und Personalkosten beinhalte. Alternativ würden auch andere Finanzierungsmodelle geprüft.

Im Ergebnis der Erörterung einigten sich die Mitglieder des Petitionsausschusses darauf, weitere Informationen sowie Stellungnahmen einzuholen und dann zu beraten, wie mit der Petition weiter zu verfahren sei.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern