08/29/2024, 16:38
Liebe ThermenretterInnen,
Eine der vielen Streitpunkte in der Thermendiskussion war der Verlust des Titels-Prädikat" BAD"
Zur Klarstellung
A)Fallbeispiel von 2013 (Bad Bodendorf),Rheinland
B) Anfrage an den Herrn Bürgermeister und Antwort
c) Interpretation
a) siehe Bilder
(Nachlesbar im Netz unter Sitchwort Bad Bodendorf verliert sein Prädikat anerkannte Heilquelle BAD)
b) Anfrage an Herrn Dr Grünewald letzte Woche
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Grünewald,
Über die Beantwortung der beiden folgernden Fragen wäre ich dankbar, um eventuelle Missverständnisse nicht entstehen zu lassen:
a)Der Titel "Abbach -anerkanntes Heilbad " wurde 1934 ausgestellt.Kann dieser aufgrund des eventuellen Wegfalls der Therme aberkannt werden, bzw welche Voraussetzungen müssen von einem Investor geschaffen werden, dass er erhalten bleibt? Oder ist dieser Titel unabhängig davon? ( Die Asklepios-KLinik nützt Schwefelquellen, die Rechtsprechung aktell schützt die angrenzenden Flächen vor Bebauung )
b)Bad Bodendorf wurde 2013 das Prädikat "Bad" aberkannt. Kann dieses eventuell auch Bad Abbach passieren, wurden von Bad Abbacher Seite entsprechende schriftlich nachvollziehbare Anfragen an die dafür zuständigen Ministerien gestellt, zu welchem Datum?Und gab es dazu schriftliche Erwiderungen?
Von Ihnen wurde in der Öffentlichkeit erklärt dass dier Titel Bad erhalten bliebe: Kann est trotzdem passieren, wie bei Bad Bodendorf, dass "Bad" nicht mehr als Prädikat verwendet werden darf , sondern nur noch als Namenszusatz geführt werden darf?
Antwort::
Sehr geehrter Herr Wollenweber,
wie Sie richtig ausführen, darf der Markt Bad Abbach den Zusatz „Bad“ führen, da er als Heilbad anerkannt ist. Aktuell wird – turnusmäßig – vom Bayerischen Staatsministerium des Innern geprüft, ob die Voraussetzungen eines anerkannten Heilbads auch weiterhin erfüllt sind.
Wird bei einer Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach §14 BayAnerkV festgestellt, dass die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, kann die Anerkennung gemäß Art. 7 Abs. 5 Satz 3 KAG aufgehoben werden. Die Aufhebung der Anerkennung hat grundsätzlich automatisch den Verlust des Prädikats „Bad“ zur Folge (Art. 2 Abs. 3 Satz 2 GO, Art. 7 Abs. 5 Satz 3 KAG). Ob die Bezeichnung „Bad“ im Namen nach Art. 2 Abs. 3 Satz 3 GO bestehen bleiben darf, wenn das Prädikat aberkannt würde, ist eine Einzelfallentscheidung. Nach Art. 2 Abs. 3 Satz 3 GO ist dies ausnahmsweise „wegen eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses möglich“. Das kann – so das Bayerische Innenministerium mir gegenüber - der Fall sein, wenn es eine besondere Härte für die Gemeinde wäre, nach Jahrzehnten den in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangenen Zusatz zu verlieren.
Die Bedeutung des „Bad“-Titels ist mir wohl bewusst. Daher habe ich mich im Januar schriftlich an das Bayerische Innenministerium gewandt, das mir im April geantwortet hat und dabei insbesondere das im vorstehenden Absatz Ausgeführte mitgeteilt hat. Zusätzlich wurde mir in einer Videokonferenz versichert, dass das Innenministerium sich des öffentlichen Bedürfnisses für den Erhalt des „Bad“-Titels sehr bewusst ist.
Wichtig ist vor allem aus meiner Sicht, dass diese Fragen eine momentan nur theoretische Frage betreffen. Aktuell darf der Markt Bad Abbach das Prädikat „Bad“ führen. Aus den bisherigen Rückmeldungen zu den von uns vorgelegten Unterlagen zur Überprüfung unserer Anerkennung als Heilbad ergibt sich bisher nichts, das annehmen ließe, dass an der Anerkennung auch für die Zukunft Zweifel bestünden. Wie Sie wissen ist es das Ziel von allen drei Gewährsträgern den Erhalt und Weiterbetrieb der Therme sicherzustellen. Auch insofern würde sich nichts zum Nachteil des „Heilbads“ und damit des Prädikats „Bad“ ergeben.
Aber selbst für den ebenso unwahrscheinlichen wie unerwünschten Fall, dass ein Weiterbetrieb der Therme nicht zu realisieren sein sollte und das Innenministerium deswegen dazu kommen sollte, dass die Voraussetzungen einer Anerkennung als Heilbad allein deshalb nicht mehr erfüllt sind, darf aus den schriftlichen und mündlichen Ausführungen des Innenministeriums entnommen werden, dass Bad Abbach auch dann weiterhin „Bad“ Abbach heißen wird.
Der Fall der Gemeinde Bad Bodendorf ist mir nicht bekannt. ich bitte daher um Verständnis, dass ich hierzu keine Aussage treffen
c) Interpretation Nach diesen Erfahrungen sind als Grundvoraussetzung zum rechtmäßigen Prädikatsbesitz die entsprechenden Behandlungsformen, Wasserqualitäten, Zusätze med. Anwendungen und Beurteilungen zur Luftqualität des Kurortes unabdingbar.
1Sollte ein Investor also übernehmen, müssten, um das Prädikat "BAd", mit dem nur unter den beschriebenen Voraussetzungen überhaupt geworben werden kann, ihm Auflagen gemacht werden bei Verkauf, um zu retten, was zu retten ist. Fraglich, ob er sich darauf einläßt
Noch einmal zu Abklärung: der Ortszusatz BAd kann jederzeit erhalten bleiben, geworben kann nicht mehr damit. Daher Finger weg vom Verkauf der Therme!