06/06/2025, 04:36
Zum Beweis meiner Ausführungen habe ich geschwärzte Versionen der erforderlichen Dokumente eingefügt!
Neue Begründung:
Es wird weiter gerast! Aufgrund der im Rahmen einer Totalsanierung der Straße geschaffenen baulichen Situation mit breiter Fahrbahn (im Minimum 4,50m), höhengleichen, schmalen Gehwegen (Minimum 45 cm!) und Neigungen der Gehwege weit steiler als das übliche Maß zur Regenwasserableitung, ist es den Fußgängern nahezu unmöglich, diese Gehwege zu benutzen. Man kann abschnittsweise nur im Gänsemarsch darauf balancieren (was kaum einer tut), im Gegenverkehr muß einer der Fußgänger zwangsläufig auf die Fahrbahn ausweichen, mit Gepäck oder Schirm wird es unmöglich darauf zu gehen, aber insbesondere Gehandicapten mit Krücken, Rollatoren und Rollstühlen aber auch Müttern mit Kindern ander Hand oder Menschen mit Hunden steht nur die Fahrbahn zur Fortbewegung offen. Diese NotwändigkeitNotwendigkeit der Fahrbahnbenutzung in Verbindung mit der Raserei stellt eine unzumutbare Gefährdung der Fußgänger dar, die weit über das übliche Maß im Straßenverkehr hinausgeht.
siehe dazu das folgende Video:https://c.web.de/@337553516396544601/OCnq_JzaTEu6x4_dcxqICA
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (5 in Bad Dürkheim)