Region: Gemeinde Emmerthal

Recht UND Gerechtigkeit in Emmerthal

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Andreas Großmann, Bürgermeister
23 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

23 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

05.05.2014, 08:41

05.05.14: Einige Rechtschreibfehler durch den Verfassser korrigiert.
Neue Begründung: Im Jahr 2007 schloss ich mit der Gemeinde Emmerthal einen Pachtvertrag über ein Stück Gartenland ab. Überglücklich, die lang ersehnte grüne Oase für meine Familie und mich gefunden zu haben, ignorierte ich sowohl eine vertragliche Klausel, die mich bei Kündigung des Vertrages zur Beseitigung der Gebäuden aus den 1970er Jahren verpflichtete, als auch den desolaten, geradezu chaotischen Zustand des Gartens. Nach etlichen mühevollen Arbeitsstunden war eine Nutzbarkeit, wie ich sie mir vorstellte, gegeben.
Als ich mich im Jahr 2011 von meiner Frau trennte, ergab der Garten für mich keinen Sinn mehr und ich musste mich aus wirtschaftlichen Gründen von allem trennen, was nicht zwingend erforderlich war.
Die Gemeinde Emmerthal forderte die Umsetzung der im Pachtvertrag vorgesehenen Klausel, was mir jedoch finanziell nicht möglich war.
Im weiteren Verlauf machte mir der Anwalt der Gemeinde das Angebot, mich IM RAHMEN MEINER MÖGLICHKEITEN an der Beseitigung von Bäumen und Gebäuden zu beteiligen. Dieses (Hilfs-)Angebot nahm ich natürlich gerne an. Nicht wissend, dass ich damit den Pachtvertrag als weiteren Gegenstand des Verfahrens gewissermaßen außer Kraft setzte.
In einer Schlichtungsverhandlung (Mediationsgespräch) bei der Richterin des AG Hameln Quak wurde unzweifelhaft festgestellt, dass meine wirtschaftliche Lage eine finanzielle Beteiligung an entstehenden Kosten unmöglich machte.
Deshalb wurde vereinbart, ich solle klären, welche Arbeiten ich in Eigenleistung erbringen könne und sollte mich dazu in meinem Bekanntenkreis umhören.
Davon war in der öffentliche Sitzung unter dem "ehrenwerten" Richter Dr. Seutemann zunächst keine Rede mehr. Dieser wollte offensichtlich kurzen Prozess machen und teilte bereits in den ersten Sitzungsminuten die veranschlagten Kosten zu gleichen Teilen zwischen der Gemeinde und mir auf. Nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren, wurde ein Vergleich geschlossen, in dem ich mich unter anderem zum Entfernen des Gartenhauses verpflichtete. Diese Verpflichtung galt nicht, wenn sich herausstellte, dass mit dem Abriss des Gebäudes der Umgang mit Asbest verbunden wäre. Für diesen Fall wäre die Gemeinde Emmerthal, vertreten durch den Bürgermeister, berechtigt, mich ANGEMESSEN an den Kosten für die Beseitigung zu beteiligen.

Jetzt könnte man sich - wie ich ungefähr zu diesem Zeitpunkt - fragen, ob eine Vertragsklausel rechtens ist, in der eine Privatperson verpflichtet wird, bei Kündigung des Pachtvertrages asbestverseuchte Gebäude zu entfernen. Ich gehe davon aus, dass die Gemeinde Emmerthal als Eigentümer der Gebäude von deren Beschaffenheit wissen MUSSTE, da im Zeitraum des Baues KEINE asbestFREIEN Wellbetonplatten existierten.
Handelt es sich hier also um eine betrügerische Absicht der Gemeinde?
Hätte es sie mich nicht zumindest bei Abschluss des Pachtvertrages darauf hinweisen nsmüssen, müssen, dass Teile der Gebäude asbesthaltig und die unsachgemäße Behandlung gesundheitsgefährdend und unzulässig ist?
Das spielt wohl keine Rolle mehr, da der Pachtvertrag - wie oben beschrieben - nicht mehr Bestandteil des Verfahrens ist.
Ein weiteres Hoch auf das deutsche Rechtssystem!

Während des durch mich und einige hilfsbereite Freunde durchgeführten Abrisses, wurde die Asbesthaltigkeit der bereits demontierten und durch den Garten transportierten Platten festgestellt und durch eine Fachfirma bestätigt. Ich sah mich von der genannten Verpflichtung befreit, stellte somit meine Arbeiten sofort ein und beabsichtige nicht, den Garten weiterhin zu betreten bevor festgestellt wurde, dass keine Gesundheitgefährdung Gesundsheitgefährdung mehr vorliegt.
de.wikipedia.org/wiki/Asbest

Daraufhin forderte die Gemeinde Emmerthal, vertreten durch den Bürgermeister Andreas Großmann, mich auf, die vollständigen Kosten der Gebäudeentfernung zu zahlen.
Das Amtsgericht Hameln, namentlich Richter Dr. Seutemann, beschloss darüber hinausgehend nicht nur die vollständige Übernahme der Abriss- und Entsorgungskosten in Höhe von 2558,50 €, sondern auch die der Kosten des Verfahrens in Höhe von 2600,00 €.

Das deutsche Rechtssystem definiert die Begriffe "im Rahmen seiner Möglichkeiten" und "angemessen" nicht eindeutig, die wesentliche Rollen in diesem Verfahren spielen.
Ich denke, eine Übernahme ALLER Kosten (5158,50 €) durch jemanden, dessen wirtschaftliche Situation nachweislich solche Zahlungen nicht zulässt, ist weder das eine, noch das andere.

Hier wurde durch einen Richter, bei dem der Verdacht der Befangenheit im Raum steht, Recht gesprochen, das mit Gerechtigkeit nichts zu tun hat.

Wer das genauso sieht, den bitte ich zu unterschreiben. Neuer Sammlungszeitraum: 4 Wochen


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