06.06.2014, 08:32
Am 12. Mai hat das vorgeschaltete Referat Pet 2 eine Zwischenmitteilung an mich gesandt. Darin heißt es sinngemäß, dass die eingereichte Petition nicht öffentlich gemacht werden könne. Der Grund: gemäß der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen Nr. 3, Ziffer 7.1 (4), eine Veröffentlichung wegen der Verletzung Rechte Dritter nicht möglich sei.