28.04.2015 17:03
WIR HABEN ES GESCHAFFT – DIE STEUER WIRD ZURÜCKGEZAHLT!!!
Auf den Webseiten von Google wird eine erfreuliche Mitteilung verbreitet:
“Warum wurde auf die Ausgabe der Aktien des Typs „Class C“ am 2. April 2014 in Deutschland dem Kapitalertragsteuerabzug unterworfen?
Nach bisheriger Auffassung der deutschen Finanzverwaltung wurde die am 2. April 2014 ausgegebenen Aktien des Typs „Class C“ als sogenannte Sachdividenden qualifiziert. Daher unterlag die Einbuchung der Aktien des Typs „Class C“ in ein bei einer deutschen Bank geführtes Depot grundsätzlich dem Kapitalertragsteuerabzug durch die depotführende Bank.”
Mehr: www.sem.berlin/erfolg-google-aktien-steuer-wird-zurueckgezahlt/