Familie

Reformierung der Düsseldorfer Tabelle für gerechtere Kinderunterhaltszahlungen

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2.737 Unterstützende 2.674 in Deutschland
5% von 50.000 für Quorum
2.737 Unterstützende 2.674 in Deutschland
5% von 50.000 für Quorum
  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

28.04.2024, 11:43

Die Dauer der Petition wurde verlängert, damit wir noch mehr Betroffene ansprechen können und endlich etwas dagegen unternehmen können


Neues Zeichnungsende: 01.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2404 (2355 in Deutschland)


21.02.2024, 07:18

Die Dauer der Petion habe ich geändert, damit wir noch mehr Unterschriften sammeln können.


Neues Zeichnungsende: 01.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.270 (2.221 in Deutschland)


13.12.2023, 08:49

Wir haben diese Petition einmal komplett überarbeitet


Neuer Titel: Reformierung der Düsseldorfer Tabelle für gerechtere Kinderunterhaltszahlungen

Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

wir setzen uns leidenschaftlich dafür ein, die Düsseldorfer Tabelle zu reformieren, um gerechtere und bedarfsgerechtere Kinderunterhaltszahlungen zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass auch der Unterhaltszahler ein menschenwürdiges Leben führen kann, ohne am Existenzminimum zu sein.

Kurzer Input: Die Düsseldorfer Tabelle mussbesteht dringendseit an1962 und dient als Richtlinie zur Festlegung von Unterhaltsansprüchen bei Trennung oder Scheidung. Sie wird regelmäßig aktualisiert, um gesetzliche Änderungen und Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.

Hier finden Sie die heutigeaktuelle ZeitVerfassung angepasst2024:

werden. Unterhaltspflichtige können kein normales Leben mehr führen, da die monatlichen Beträge viel zu hoch angesetzt sind!www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle2024/index.php 



Neue Begründung:

Wir1. fordern die- AbschaffungAbschaffung von Einkommenstufen: Der Bedarf des Kindes soll unabhängig

von den Einkommenstufen (egal wie hoch das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person ist,festgelegt werden.

2. Berücksichtigung beider Elternteile: Das Einkommen beider Elternteile soll

in die Berechnung einfließen.

3. Festlegung der BedarfUnterhaltssumme desje Kindesnach bleibtBetreuungstagen: gleich)Die

- Das Einkommen von beiden Elternteilen wird berücksichtigt- Die Unterhaltssumme soll jeentsprechend nachden Betreuungstagen festgelegt werdenwerden,

(Feier-und Ferientageunter müssenBerücksichtigung berücksichtigtvon werden.Feier- Sieund sind jedes Jahr wiederkehrend)Ferientagen.

- Engere 4. Zusammenarbeit mit dem zuständigenJugendamt und der Beistandschaft: Die

Betreuungstage sollen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und mitder der

Beistandschaft desermittelt Kindeswerden.

(Ermittlung der5. BetreuungstageTeilung füraller dieFahrtkosten: Unterhaltssumme)- AlleAlle Fahrtkosten werdensollen zwischen den Eltern aufgeteilt

- Unterhalt aufgeteilt werden.

6. Volle Unterhaltszahlung bis zur Volljährigkeit: Der Unterhalt für das Kind

soll grundsätzlich bis zur Volljährigkeit gezahlt werden.

- Volle Unterhaltszahlung7. nurKonsequenzen beifür Elternteilen,Elternteile, die kein Interesse amden Umgang desverweigern: Kindes haben,obwohl es finanziell möglich wäre (Hierzu besteht ein Gesetz das ElternteileElternteile, die Pflicht

haben,den Umgang mitverweigern, dem Kind zu haben. Wer dies schlichtweg verweigert, musssollen Konsequenzen tragen. Das gleichzustellen mit jemanden, der die Pflicht nachgeht, ist ungerecht).

- Ein8. möglicher pauschalPauschal anrechenbarer Betrag beifür derWochenendbetreuung: klassischenEin Wochenendbetreuungpauschal (in
anrechenbarer
Absprache mit Beistandschaft/Jugendamt und den ErziehungsberechtigtenBetrag für Bildungsausflüge und Unternehmungen)- ErhöhungUnternehmungen soll in
Absprache mit Beistandschaft/Jugendamt festgelegt werden.
9. Erhöhung
des Selbstbehalts bei Erwerbstätigen -Erwerbstätigen: EinkommenDer Selbstbehalt bei
Erwerbstätigen soll erhöht werden.
10. Berücksichtigung
des EhepartnersEinkommens bei erneuter Heirat desoder
Lebenspartnerschaft:
Unterhaltsempfängers soll mit berücksichtigt werden-Das Einkommen des LebensgefährtenBET Ehepartners oder
Lebensgefährten soll berücksichtigt werden.
11. Prüfung
des UnterhaltsempfängersBetreuungsunterhalts sollfür beidie ihremersten Selbstbehalt3 mitJahre: berücksichtigtDer werden, so wie es beim Unterhaltspflichtigen auch gemacht wird- Betreuungsunterhalt
Betreuungsunterhalt
für die ersten 3 Jahre solltesoll geprüftüberprüft werden.werden.
12.
EineBerechnung Frau,des dieUnterhalts mitvom ihrem Mann zusammenlebt bekommt auch kein Geld für die ersten 3 Jahre. Elternzeit kann dann meist nur 1 oder 2 Jahre genommen werden da dann das Geld knapp wird.- Kindsvater kann meist nicht in Elternzeit gehen, wenn er ein weiteres Mal Vater wird, da der Unterhalt für diese Zeit ganz normal weitergezahlt werden muss- Warum wird dermonatlichen Verdienst aus dem Jahresgehalt berechnet? Warum zählen Sonderzahlungen wie Inflationsprämie, Überstundenauszahlungen oder Weihnachtsgeld mit in die Berechnung? Das darf nicht mit eingerechnet werden. Genau wie Nachtschichtzulagen. Wenn keine Nachtschicht zustande kommt, fehlen locker 300 € im Monat.ohne
Sonderzahlungen:
Der Kindesunterhalt und die Sonderzahlungen sind oftmals auch nicht wiederkehrend. Der Unterhalt solltesoll vom reinen monatlichen Verdienst ohne Zulagen und ohne Sonderzahlungen
Sonderzahlungen
berechnet werdenwerden.
13.
undBelegpflicht nichtfür vomden Jahresverdienst.-Kindesunterhalt: Der komplette Kindesunterhalt ist viel zu hoch angesetzt. Niemand braucht monatlich 400 € Unterhalt + 250 € Kindergeld im Monat für ein Kind- Unterhaltsempfänger musssoll Belege vorlegen
vorlegen,
können,um sicherzustellen, dass der Kindesunterhalt auch monatlich tatsächlich für das Kind ausgegeben
ausgegeben
wird.wird.
14. Berücksichtigung von Ausgaben für Betreuungstage: Bei der Berechnung
des Unterhalts sollen auch Ausgaben für Betreuungstage berücksichtigt
werden.
15. Zugang zu kostenloser Hilfe für Unterhaltszahler: Der Unterhaltszahler
sollte das Recht haben, kostenlose Unterstützung bei der Berechnung seines
Unterhaltsbedarfs in Anspruch zu nehmen, ohne auf Selbstzahler für
Gerichtsverfahren oder Anwälte angewiesen zu sein.
Dies istgewährleistet oftmalseine
gerechtere und zugänglichere Unterstützung für alle Beteiligten.

16.Bedarfsgerechte Anpassung der Unterhaltssätze: Die Unterhaltssätze
sollten an die tatsächlichen Bedürfnisse und Lebenshaltungskosten der Kinder
angepasst werden und
nicht deram Fall.Verdienst Davondes Unterhaltszahles

17. Flexibilität bei unregelmäßigem Einkommen: Bei unregelmäßigem

Einkommen des Unterhaltspflichtigen sollen die Unterhaltszahlungen flexibler

gestaltet werden Urlaube,können.

18. AutosBerücksichtigung von Schul- und neueBildungskosten: MöbelSchul- finanziertund Bildungskosten des Kindes sollen angemessen in die Unterhaltsberechnung einfließen.

-19. WieTransparenz in der Unterhaltsverwendung: Der Unterhaltsempfänger soll ein
transparent darlegen, wie der erhaltene Kindesunterhalt für das Wohl des
Kindes verwendet wird.
20. Berücksichtigung von Sonderbedarfen: Außergewöhnliche Kosten, wie
medizinische Behandlungen oder Bildungsausgaben, sollen in der
Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass in den letzten 3 Jahren eine Anhebung
um über 20% stattgefunden hat, was über der normalen Lohnsteigerung vieler
Unterhaltszahler seinemliegt.

Ihre KindUnterstützung andieser den Betreuungstagen oder in Ferien etwas bieten? Urlaub? Zoo? Freizeitpark? Tolle Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke? DafürPetition ist jaentscheidend, überhauptum keineine GeldReformierung übrig.der UndDüsseldorfer dannTabelle brauchtvoranzutreiben manund sichdie nichtKinder wundernunseres warumLandes dasgerecht Kindzu nichtunterstützen, mehrwährend zumgleichzeitig der Unterhaltszahler möchte...erein kannmenschenwürdiges demLeben Kind ja nicht das bieten was der Unterhaltsempfänger bietenführen kann. DasUnterzeichnen istSie bestimmtjetzt, nichtum imIhre SinneStimme desfür Erfinders.eine reformierte Düsseldorfer Tabelle zu erheben.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Anne-Maria Maierhof,

Mitwirkend Tamas Schneiker



Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 519 (514 in Deutschland)


12.12.2023, 21:45

Letzter Punkt, ist mir gerade eingefallen


Neue Begründung:

Wir fordern die

- Abschaffung von Einkommenstufen (egal wie hoch das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person ist, der Bedarf des Kindes bleibt gleich)

- Das Einkommen von beiden Elternteilen wird berücksichtigt

- Die Unterhaltssumme soll je nach Betreuungstagen festgelegt werden

(Feier-und Ferientage müssen berücksichtigt werden. Sie sind jedes Jahr wiederkehrend)

- Engere Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und mit der Beistandschaft des Kindes

(Ermittlung der Betreuungstage für die Unterhaltssumme)

- Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern aufgeteilt

- Unterhalt für das Kind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit

- Volle Unterhaltszahlung nur bei Elternteilen, die kein Interesse am Umgang des Kindes haben,

obwohl es finanziell möglich wäre (Hierzu besteht ein Gesetz das Elternteile die Pflicht haben, Umgang mit dem Kind zu haben. Wer dies schlichtweg verweigert, muss Konsequenzen tragen. Das gleichzustellen mit jemanden, der die Pflicht nachgeht, ist ungerecht).

- Ein möglicher pauschal anrechenbarer Betrag bei der klassischen Wochenendbetreuung (in Absprache mit Beistandschaft/Jugendamt und den Erziehungsberechtigten für Bildungsausflüge und Unternehmungen)

- Erhöhung des Selbstbehalts bei Erwerbstätigen 

- Einkommen des Ehepartners bei erneuter Heirat des Unterhaltsempfängers soll mit berücksichtigt werden

- Einkommen des Lebensgefährten des Unterhaltsempfängers soll bei ihrem Selbstbehalt mit berücksichtigt werden, so wie es beim Unterhaltspflichtigen auch gemacht wird

- Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Jahre sollte geprüft werden. Eine Frau, die mit ihrem Mann zusammenlebt bekommt auch kein Geld für die ersten 3 Jahre. Elternzeit kann dann meist nur 1 oder 2 Jahre genommen werden da dann das Geld knapp wird.

- Kindsvater kann meist nicht in Elternzeit gehen, wenn er ein weiteres Mal Vater wird, da der Unterhalt für diese Zeit ganz normal weitergezahlt werden muss

- Warum wird der Verdienst aus dem Jahresgehalt berechnet? Warum zählen Sonderzahlungen wie Inflationsprämie, Überstundenauszahlungen oder Weihnachtsgeld mit in die Berechnung? Das darf nicht mit eingerechnet werden. Genau wie Nachtschichtzulagen. Wenn keine Nachtschicht zustande kommt, fehlen locker 300 € im Monat. Der Kindesunterhalt und die Sonderzahlungen sind oftmals auch nicht wiederkehrend. Der Unterhalt sollte vom reinen monatlichen Verdienst ohne Zulagen und ohne Sonderzahlungen berechnet werden und nicht vom Jahresverdienst.

- Der komplette Kindesunterhalt ist viel zu hoch angesetzt. Niemand braucht monatlich 400 € Unterhalt + 250 € Kindergeld im Monat für ein Kind

- Unterhaltsempfänger muss Belege vorlegen können, dass der Kindesunterhalt auch monatlich tatsächlich für das Kind ausgegeben wird. Dies ist oftmals nicht der Fall. Davon werden Urlaube, Autos und neue Möbel finanziert

- Wie soll ein Unterhaltszahler seinem Kind an den Betreuungstagen oder in Ferien etwas bieten? Urlaub? Zoo? Freizeitpark? Tolle Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke? Dafür ist ja überhaupt kein Geld übrig. Und dann braucht man sich nicht wundern warum das Kind nicht mehr zum Unterhaltszahler möchte...er kann dem Kind ja nicht das bieten was der Unterhaltsempfänger bieten kann. Das ist bestimmt nicht im Sinne des Erfinders.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 405 (400 in Deutschland)


12.12.2023, 16:30

Neutralisiert in Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsempfänger


Neuer Petitionstext:

Die Düsseldorfer Tabelle muss dringend an die heutige Zeit angepasst werden. VäterUnterhaltspflichtige können kein normales Leben mehr führen, da die monatlichen Beträge viel zu hoch angesetzt sind!



Neue Begründung:

Wir fordern die

- Abschaffung- Abschaffung von Einkommenstufen (egal wie hoch das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person ist, der Bedarf des Kindes bleibt gleich)

- Das- Das Einkommen von beiden Elternteilen wird berücksichtigt

- Die- Die Unterhaltssumme soll je nach Betreuungstagen festgelegt werden

(Feier-und Ferientage müssen berücksichtigt werden. Sie sind jedes Jahr wiederkehrend)

- Engere- Engere Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und mit der Beistandschaft des Kindes

(Ermittlung der Betreuungstage für die Unterhaltssumme)

- Alle- Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern aufgeteilt

- Unterhalt- Unterhalt für das Kind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit

- Volle- Volle Unterhaltszahlung nur bei Elternteilen, die kein Interesse am Umgang des Kindes haben,

obwohl es finanziell möglich wäre (Hierzu besteht ein Gesetz das Elternteile die Pflicht haben, Umgang mit dem Kind zu haben. Wer dies schlichtweg verweigert, muss Konsequenzen tragen. Das gleichzustellen mit jemanden, der die Pflicht nachgeht, ist ungerecht).

- Ein- Ein möglicher pauschal anrechenbarer Betrag bei der klassischen Wochenendbetreuung (in Absprache mit Beistandschaft/Jugendamt und den Erziehungsberechtigten für Bildungsausflüge und Unternehmungen)

- Erhöhung- Erhöhung des Selbstbehalts bei Erwerbstätigen Erwerbstätigen 

- Einkommen des EhemannesEhepartners bei erneuter Heirat derdes KindsmutterUnterhaltsempfängers soll mit berücksichtigt werden

- Einkommen des Lebensgefährten derdes KindsmutterUnterhaltsempfängers soll bei ihrem Selbstbehalt mit berücksichtigt werden, so wie es beim KindsvaterUnterhaltspflichtigen auch gemacht wird

- Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Jahre sollte geprüft werden. Eine Frau, die mit ihrem Mann zusammenlebt bekommt auch kein Geld für die ersten 3 Jahre. Elternzeit kann dann meist nur 1 oder 2 Jahre genommen werden da dann das Geld knapp wird.

- Kindsvater kann meist nicht in Elternzeit gehen, wenn er ein weiteres Mal Vater wird, da der Unterhalt für diese Zeit ganz normal weitergezahlt werden muss

- Warum wird der Verdienst aus dem Jahresgehalt berechnet? Warum zählen Sonderzahlungen wie Inflationsprämie, Überstundenauszahlungen oder Weihnachtsgeld mit in die Berechnung? Das darf nicht mit eingerechnet werden. Genau wie Nachtschichtzulagen. Wenn keine Nachtschicht zustande kommt, fehlen locker 300 € im Monat. Der Kindesunterhalt und die Sonderzahlungen sind oftmals auch nicht wiederkehrend. Der Unterhalt sollte vom reinen monatlichen Verdienst ohne Zulagen und ohne Sonderzahlungen berechnet werden und nicht vom Jahresverdienst.

- Der komplette Kindesunterhalt ist viel zu hoch angesetzt. Niemand braucht monatlich 400 € Unterhalt + 250 € Kindergeld im Monat für ein Kind

- KindesmutterUnterhaltsempfänger muss Belege vorlegen können, dass der Kindesunterhalt auch monatlich tatsächlich für das Kind ausgegeben wird. Dies ist oftmals nicht der Fall. Davon werden Urlaube, Autos und neue Möbel finanziert


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 246 (243 in Deutschland)


12.12.2023, 10:10

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


11.12.2023, 08:44

Drittletzten Punkt eingefügt, wurde vergessen und ist auch sehr wichtig


Neue Begründung:

Wir fordern die

- Abschaffung von Einkommenstufen (egal wie hoch das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person ist, der Bedarf des Kindes bleibt gleich)

- Das Einkommen von beiden Elternteilen wird berücksichtigt

- Die Unterhaltssumme soll je nach Betreuungstagen festgelegt werden

(Feier-und Ferientage müssen berücksichtigt werden. Sie sind jedes Jahr wiederkehrend)

- Engere Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und mit der Beistandschaft des Kindes

(Ermittlung der Betreuungstage für die Unterhaltssumme)

- Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern aufgeteilt

- Unterhalt für das Kind grundsätzlich bis zur Volljährigkeit

- Volle Unterhaltszahlung nur bei Elternteilen, die kein Interesse am Umgang des Kindes haben,

obwohl es finanziell möglich wäre (Hierzu besteht ein Gesetz das Elternteile die Pflicht haben, Umgang mit dem Kind zu haben. Wer dies schlichtweg verweigert, muss Konsequenzen tragen. Das gleichzustellen mit jemanden, der die Pflicht nachgeht, ist ungerecht).

- Ein möglicher pauschal anrechenbarer Betrag bei der klassischen Wochenendbetreuung (in Absprache mit Beistandschaft/Jugendamt und den Erziehungsberechtigten für Bildungsausflüge und Unternehmungen)

- Erhöhung des Selbstbehalts bei Erwerbstätigen 

- Einkommen des Ehemannes bei erneuter Heirat der Kindsmutter soll mit berücksichtigt werden

- Einkommen des Lebensgefährten der Kindsmutter soll bei ihrem Selbstbehalt mit berücksichtigt werden, so wie es beim Kindsvater auch gemacht wird

- Betreuungsunterhalt für die ersten 3 Jahre sollte geprüft werden. Eine Frau, die mit ihrem Mann zusammenlebt bekommt auch kein Geld für die ersten 3 Jahre. Elternzeit kann dann meist nur 1 oder 2 Jahre genommen werden da dann das Geld knapp wird.

- Kindsvater kann meist nicht in Elternzeit gehen, wenn er ein weiteres Mal Vater wird, da der Unterhalt für diese Zeit ganz normal weitergezahlt werden muss

- Warum wird der Verdienst aus dem Jahresgehalt berechnet? Warum zählen Sonderzahlungen wie Inflationsprämie, Überstundenauszahlungen oder Weihnachtsgeld mit in die Berechnung? Das darf nicht mit eingerechnet werden. Genau wie Nachtschichtzulagen. Wenn keine Nachtschicht zustande kommt, fehlen locker 300 € im Monat. Der Kindesunterhalt und die Sonderzahlungen sind oftmals auch nicht wiederkehrend. DER UNTERHALT SOLLTE VOM REINEN MONATLICHEN VERDIENST OHNE ZULAGEN UND OHNE SONDERZAHLUNGEN BERECHNET WERDEN UND NICHT VOM JAHRESVERDIENST

- Der komplette Kindesunterhalt ist viel zu hoch angesetzt. Niemand braucht monatlich 400 € Unterhalt + 250 € Kindergeld im Monat für ein Kind

- Kindesmutter muss Belege vorlegen können, dass der Kindesunterhalt auch monatlich tatsächlich für das Kind ausgegeben wird. Dies ist oftmals nicht der Fall. Davon werden Urlaube, Autos und neue Möbel finanziert


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 33 (33 in Deutschland)


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