Regione: Vokietija
Sėkmė

Regelungen zur Altersrente - Hinzuverdienst wegen Arbeitslosigkeit

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
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Peticija buvo patenkinta

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Peticija buvo patenkinta

  1. Pradėta 2007
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Sėkmė

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

2017-06-08 13:14

Peter Becker Regelungen zur Altersrente Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.05.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung Mit der Petition wird begehrt, dass der Hinzuverdienst bei der Altersrente wegen
Arbeitslosigkeit von 350 Euro derzeit monatlich auf 400 Euro angehoben wird, sofern
die Rentenhöhe weniger als 1.500 Euro monatlich beträgt.

Viele Langzeitarbeitslose, die sich altersbedingt vergeblich um einen Arbeitsplatz
bemüht haben, könnten oftmals nur noch einen 400-Euro-Job finden. Nach alter Ge-
setzgebung sei für Langzeitarbeitslose bereits mit 60 Jahren ein Rentenbezug mög-
lich. Durch die lange Arbeitslosigkeit sei die Rente jedoch entsprechend niedrig. Hin-
zu kämen erhebliche Abzüge, sodass am Ende eine Nettorente von weniger als
1.000 Euro verbleibe. Hier solle die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 350 Euro mit
der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro gleichgestellt werden, sofern die Rente
1.500 Euro mtl. nicht übersteige.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der sechswöchigen Mit-
zeichnungsfrist von 89 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu zwei Diskussi-
onsbeiträgen geführt hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens lässt sich unter Berück-
sichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie
folgt zusammenfassen: Die Differenzierung zwischen der Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung
von 400 Euro und der Hinzuverdienstgrenze für eine in voller Höhe bezogene Rente
von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (2007 = 350 Euro) war nicht nach-
vollziehbar. Viele Rentenbezieher sind davon ausgegangen, dass sie neben ihrer
Rente eine geringfügige Beschäftigung ausüben dürfen, sodass es in einer nicht un-
erheblichen Zahl von Fällen zu Überzahlungen gekommen ist. Aus diesem Grunde,
und um einer Forderung des Bundesrates zu entsprechen, hat der Deutsche Bundes-
tag mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze die Hinzuverdienstgrenze für eine in voller Höhe bezogene Rente
mit Wirkung zum 1. Januar 2008 auf 400 Euro angehoben.

Die Vereinheitlichung mit der Geringfügigkeitsgrenze durch die Anhebung der Hinzu-
verdienstgrenze auf 400 Euro vermeidet bisherige Rentenkürzungen und bedeutet
eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung für die Rentenversicherungsträ-
ger, weil aufwändige Prüfungen und Rückforderungen entfallen.

Mit der bereits in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist der Petition entsprochen
worden. Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzu-
schließen.


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