Kraj : Nemecko

Rundfunkbeitrag: Außerkraftsetzung durch den Bundestag

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Deutscher Bundestag
18 289 18 231 v Nemecko

Žiadateľ petície neodovzdal petíciu.

18 289 18 231 v Nemecko

Žiadateľ petície neodovzdal petíciu.

  1. Zahájená 2016
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Neúspešný

18. 02. 2017, 19:47

Liebe Mitstreiter,

die finale Aktion der RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE hat begonnen. Wir bitten alle Mitstreiter zum Beitritt a) zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht sowie b) zur Beschwerde zum eigenen Bundesland.

Die Aktion RUNDFUNKBEITRAGSKLAGE braucht eure Stimmen. Für den einzelnen Grundrechtsträger sind es zwei kleine Schritte; eine Unterschrift für den Beitritt zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht und eine Unterschrift für den Beitritt zur Beschwerde an das jeweilige Landesparlament. Für den Schutz unserer Grundrechte ist es jedoch ein großer Schritt.

Mindestens eine Million Unterschriften gegen den Rundfunkbeitrag müssen zu schaffen sein.

Bitte unterstützt nach allen Kräften die Beschwerden gegen den verfassungsfeindlichen Rundfunkbeitrag. Tretet der Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht und der eures Bundeslandes bei. Teilt es, sagt es weiter, informiert eure Freunde und Bekannten, informiert die Bevölkerung. Fragt die Wahlbewerber in euren Wahlkreisen, wie sie zum Rundfunkbeitrag stehen. Macht politischen Druck und zeigt, dass ihr euch nicht alles gefallen lasst.

Wenn das Grundrecht auf »ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen« nicht auch wirklich ungehindert ist, also absolut frei von jedem Zwang, dann sind die Grundrechte und die Worte des Grundgesetzes weder unmittelbar geltendes Recht noch sind die öffentlichen Gewalten an die Grundrechte gebunden. Wenn die Worte des Grundgesetzes nicht mehr das bedeuten, was sie bedeuten; wenn unsere Grundrechte also nicht verbindliches Gesetz sind, dann müssen wir das Grundgesetz abschaffen oder wir dürfen seine Deutung nicht mehr denen überlassen, welche uns erklären wollen, dass ungehindert eigentlich gehindert heißt; das Freiheit also gleich Zwang wäre.

Wenn wir den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag nicht durch politischen Druck abschaffen, dann werden das Grundgesetz und die Grundrechte Geschichte sein. Wir dürfen unser Grundgesetz nicht der beliebigen Auslegung derer überlassen, die dem Grundgesetz unterworfen sind. Noch haben wir die Chance, zu beweisen, dass das Volk der Souverän ist und nicht die von den Parteien dominierten Behörden.

Wir dürfen nicht zulassen, dass wir für die Garantie von Grundrechten bezahlen müssen.

Die Zeichnung zum Beitritt zu den einzelnen Beschwerden endet am Tag der Bundestagswahl, am 24. September 2017, 23:00 Uhr. Die Termine und Orte zur Übergabe der Beschwerden werden noch bekannt gegeben.

Alle Beschwerden im Überblick
rundfunkbeitragsklage.de/alle-beschwerden/

Bundesverfassungsgericht: Beitritt zur Beschwerde zur Aussetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bverfg/

Baden-Württemberg: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-baden-wuerttemberg/

Bayern: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bayern/

Berlin: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-berlin/

Brandenburg: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-brandenburg/

Bremen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bremen/

Hamburg: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-hamburg/

Hessen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-hessen/

Mecklenburg-Vorpommern: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-mecklenburg-vorpommern/

Niedersachsen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-niedersachsen/

Nordrhein-Westfalen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-nordrhein-westfalen/

Rheinland-Pfalz: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-rheinland-pfalz/

Saarland: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-saarland/

Sachsen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-sachsen/

Sachsen-Anhalt: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-sachsen-anhalt/

Schleswig-Holstein: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-schleswig-holstein/

Thüringen: Beitritt zur Beschwerde an das Parlament zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-thueringen/


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