Regio: Bremen

S 18/215 - Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung in der Lesumbroker Landstraße

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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De petitie is afgesloten

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De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie der Bremischen Bürgerschaft .

09-07-2014 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 09.07.2014

Der Ausschuss bit tet, folgende Eingabe dem Senat m it der Bitte um Abhilfe zuzuleiten :

Eingabe Nr.: S 18/215

Gegenstand:
Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung in der Lesumbroker Landstraße

Begründung:
Der Petent beschwert sich darüber, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Lesumbroker
Landstraße häufig überschritten werde. Die Beschilderung sei nicht ausreichend. Es müssten geeignete
Maßnahmen ergriffen werden, die zumindest in den bewohnten Teilen der Straße sicherstellten, dass die
Höchstgeschwindigkeit eingehalten werde.

Der Petiti onsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Inneres
und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen
Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksi chtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Nach den dem Ausschuss vorliegenden Informationen erreichen die Geschwindigkeitsüberschreitungen
weder bezogen auf ihre Anzahl noch bezogen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten das vom Petenten
beklagte Ausmaß. Bei zwei Geschwindigkeitsmessungen im April 2013 wurden ca. 50 Kraftfahrzeuge
gemessen, von denen zwölf die zulässige Höchstgeschwindigkeit geringfügig überschritten. Lediglich ein
Kraftfahrzeugführer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich. Ab März 2014 wurden
insgesamt sieben Messungen, drei vormittags und vier nachmittags durchgeführt. Überprüft wurden
insgesamt ca. 140 Fahrzeuge, von denen 30 die zulässige Höchstgeschwi ndigkeit geringfügig überschritten.
In acht Fällen wurden erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass die Beschilderung in der Lesumbroker Straße nicht
ausreichend ist, um auf der gesamten Str ecke auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
hinzuweisen. Bereits im Rahmen der vom Petenten eingereichten Petition S 18/109 hat der
Petitionsausschuss diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor Ort vorgeschlagen. Nach wie
vor ist der Ausschuss der Auffassung, dass in der Lesumbroker Landstraße ein mindestens 3- m-großes
Piktogramm aufgetragen werden sollte.

Die Polizei hat mitgeteilt, dass sie auch künftig die gefahrenen Geschwindigkeiten überprüfen wird.

Begründung (PDF)


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