Region: Bremen

S 19/104 - Beschwerde über ein geplantes Übergangswohnheim

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
301 Stödjande 301 i Bremen

Petitionen är avslutad

301 Stödjande 301 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2017-01-20 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 15 vom 20. Januar 2017

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/104

Petitum:
Beschwerde über ein geplantes Übergangswohnheim

Begründung:
De r Petent kritisiert die Planungen bezüglich eines Übergangswohnheims in Bremen- Mahndorf. Er hält eine
Belegungsdichte der Unterkunft mit 300 Personen für zu hoch und fordert, deutlich weniger Personen dort
unterzubringen. Es werde am Bedarf vorbei geplant, da die Flüchtlingszahlen rückläufig seien. Zudem sei
bereits die Errichtung von Unterkünften an anderen Standorten geplant und in einigen Wohnheimen
verzeichne man Leerstände. Die Unterbringung von 300 Flüchtlingen in Mahndorf sei nicht ausgewogen und
ein e Integration mit den vorwiegend älteren Einwohnern unwahrscheinlich. Aus diesem Grund sollten dort
auch junge deutschsprachige Familien untergebracht werden. Bedenken äußert der Petent zudem hinsichtlich
der Sicherheitslage, dem Vorhandensein einer ausrei chenden Anzahl von Schulplätzen für die
Flüchtlingskinder, der Lärmbelastung am Standort sowie der Trockenlegung eines Feuchtbiotops für das
Vorhaben. Des W eiteren bezweifelt der Petent, dass das Wohnheim aufgrund einer Sonderregelung im
Baugesetzbuch erri chtet werden dürfe. Die Petition wird von 301 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
unterstützt.

Der Ausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für Umwelt, Bau und
Verkehr sowie der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integr ation und Sport eingeholt. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Bei den leerstehenden Unterkünften handelt es sich um reine Notunterkünfte, wie beispielsweise Zelte oder
Turnhallen. Diese Art der Unterbringung ist auf Dauer nicht tragbar, weshalb die Flüchtlinge in W ohnungen
vermittelt werden sollen. Aufgrund der angespannten Wohnungssituation stehen geeignete W ohnungen nicht
in ausreichendem Maße zur Verfügung, so dass nach wie vor der Bedarf besteht, neue Unterkünfte errichten
zu lassen. Für das Vorhaben in Mahndorf sind zwei Bauabschnitten geplant. Der erste Bauabschnitt soll
gemäß der Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte in § 246 BauGB auf der Grundlage des bestehenden
Planungsrechts umgesetzt und als Übergangswohnheim für Asylbewerber genutzt werden. Bei der
angegebenen Belegungsdichte handelt es sich um die maximal zulässige Belegung, die jedoch aller
Voraussicht nach nicht erreicht wird. Der zweite Bauabschnitt wird mit Zuweisungen belegt. Hier werden neben
Asylsuchenden auch andere von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen untergebracht werden können.
Die Standorte für Übergangswohnheime werden grundsätzlich zwischen dem Senator für Umwelt, Bau und
Verkehr, der Senatorin für Gesundheit und W issenschaft, dem Senator für Inneres und der Senatorin für
Kinder und Bildung abgestimmt. Bei der Abstimmung werden Aspekte wie die Sicherheit, der Lärmschutz, die
Möglichkeit der Beschulung der Kinder sowie Umweltaspekte berücksichtigt. Der Ausschuss hat daher keine
Bedenken gegen die Errichtung eines Übergangswohnheimes in Mahndorf und sieht keine Möglichkeit, dem
Anliegen des Petenten zu entsprechen.

Begründung (PDF)


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