S 19/267 - Kita-Kornstraße Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
111 Unterstützende 111 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

111 Unterstützende 111 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

14.07.2020, 04:38

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 9 vom 3. Juli 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/267

Gegenstand: Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor der Kita Kornstraße

Begründung:
Die Petentin vertritt den Elternbeirat der Kita Kornstraße. Sie fordert in ihrer Petition die Einrichtung
einer Tempo-30-Zone auf Höhe der Kindertagesstätte Kornstraße. Weiter fordert sie eine
Erweiterung der dort befindlichen Bedarfsampel um eine Grünphase für den Fahrzeugverkehr. Die
Ampel zeige im Ruhezustand kein Grünsignal, so dass häufig Autofahrer, wenn die Ampel in Betrieb
genommen worden sei, das Rotsignal zu spät wahrnähmen. Die Petition wird von 113
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition Stellungnahmen des seinerzeitigen Senators für Umwelt,
Bau, Verkehr, des zuständigen Ortsamtes und der BSAG eingeholt. Er hat zusätzlich eine
Ortsbesichtigung durchgeführt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf Höhe der Kita Kornstraße ist wegen der damit
verbundenen Auswirkungen auf die Taktung des öffentlichen Nahverkehrs nicht möglich. Die
Kornstraße wird von den Buslinien 26, 27 und N9 befahren, so dass trotz der zwischenzeitlichen
Änderung der StVO und der damit verbundenen erleichterten Einrichtung von Tempo-30-Zonen eine
generelle Anordnung nicht möglich ist. Allerdings ist infolge der Erörterungen im Ortstermin
zwischenzeitlich eine weitergehende Beschilderung aufgestellt worden, die mit dem Zusatzschild
„Achtung Kinder!“ deutlich auf die Gefahrenlage hinweist. Der Ausschuss ist überzeugt, dass mit
dieser zusätzlichen Beschilderung eine sichere Lösung gefunden werden konnte.

Der Ausschuss sieht dagegen keine Möglichkeit, die Bedarfsampel ständig in Betrieb zu lassen. Die
Ampel ist derzeit so geschaltet, dass in der Zeit zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr die Ampel für
den Fahrzeugverkehr dunkel ist und für querende Fußgänger ein Rotlicht zeigt. Zudem ist die
Gelbphase, die nach Aktivierung der Ampel durch einen Fußgänger vor dem Rotlicht angezeigt wird,
gegenüber regulären Ampeln zeitlich verlängert. Der Ausschuss ist überzeugt, dass mit dieser
Schaltung die Sicherheit der Fußgänger und insbesondere der Kinder gewährleistet ist.

Begründung (PDF)


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