地域: Bremen
 

S 19/289: Abfallentsorgung an der Contrescarpe

請願者は非公開
請願書の宛先
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. 開始 2017
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

これはオンライン請願書 der Bremischen Bürgerschaft です。

ニュース

2019/02/19 21:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 17. August 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/289

Gegenstand:
Kostenreduzierung der Abfallentsorgung stadtbremischer Behörden

Begründung:
Der Petent regt eine Überprüfung der Abfallentsorgung stadtbremischer Behörden unter
Kostengesichtspunkten an. Er kritisiert die Behälterausstattung und weist darauf hin,
dass durch eine Verwendung weniger größerer Müllbehälter die Kosten gegenüber einer
Nutzung mehrerer kleinerer Behälter reduziert werden könnten.

Die Petition wird von einem Mitzeichner unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss sieht keine Anhaltspunkte für eine unsachgemäße
Abfallentsorgung in Bezug auf Anzahl und Größe von Abfallbehältern. Er kann dem
Anliegen des Petenten daher nicht entsprechen.

Die Entscheidung über die jeweilige Behälterausstattung obliegt grundsätzlich dem
Grundstückseigentümer. Dieser ist gemäß § 3 Abs. 1 des Ortsgesetzes über die
Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen verpflichtet, sein Grundstück an
der Abfallentsorgung der Stadtgemeinde anzuschließen. Der Senator für Umwelt, Bau
und Verkehr hat mitgeteilt, dass alle städtischen Grundstücke nach den gesetzlichen
Vorgaben korrekt an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind.

Der Petitionsausschuss hat insofern keine Zweifel an einer ordnungsgemäßen und
ressourcensparenden Abfallentsorgung.

Begründung (PDF)


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