Région: Brême
 

S 19/289: Abfallentsorgung an der Contrescarpe

Pétitionnaire non public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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Le processus de pétition est terminé

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  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Kostenreduzierung der Abfallentsorgung der Ämter, Contrescarpe

Die Stadt Bremen möchte bitte die Abfallentsorgung an den Ämtern einmalig überprüfen lassen:

Als Beispiel kann hier der Standplatz an der Contrescarpe dienen. Hier stehen fünf 770-Liter-Behälter mit einer Doppelleerung. In Summe somit 7700 Liter je Kalenderwoche.

Dieses Volumen lässt sich ebenfalls mit deutlich Preisgünstigeren 1100-Liter-Behälter bereitstellen.

Ich bitte die Stadt/ das Land Bremen, den Behälterbestand entsprechend zu ändern, um die Kosten zu senken.

Drei ID-Nummer konnten gelesen werden: 03DB3D7F, 0420A673, 041FF77E

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détails de la pétition

Pétition lancée: 23/11/2017
Fin de la collecte: 05/01/2018
Région: Brême
Catégorie:  

Actualités

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 17. August 2018

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
    Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/289

    Gegenstand:
    Kostenreduzierung der Abfallentsorgung stadtbremischer Behörden

    Begründung:
    Der Petent regt eine Überprüfung der Abfallentsorgung stadtbremischer Behörden unter
    Kostengesichtspunkten an. Er kritisiert die Behälterausstattung und weist darauf hin,
    dass durch eine Verwendung weniger größerer Müllbehälter die Kosten gegenüber einer
    Nutzung mehrerer kleinerer Behälter reduziert werden könnten.

    Die Petition wird von einem Mitzeichner unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
    Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
    Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
    Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss sieht keine Anhaltspunkte für eine unsachgemäße
    Abfallentsorgung in Bezug auf Anzahl und Größe von Abfallbehältern. Er kann dem
    Anliegen des Petenten daher nicht entsprechen.

    Die Entscheidung über die jeweilige Behälterausstattung obliegt grundsätzlich dem
    Grundstückseigentümer. Dieser ist gemäß § 3 Abs. 1 des Ortsgesetzes über die
    Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen verpflichtet, sein Grundstück an
    der Abfallentsorgung der Stadtgemeinde anzuschließen. Der Senator für Umwelt, Bau
    und Verkehr hat mitgeteilt, dass alle städtischen Grundstücke nach den gesetzlichen
    Vorgaben korrekt an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind.

    Der Petitionsausschuss hat insofern keine Zweifel an einer ordnungsgemäßen und
    ressourcensparenden Abfallentsorgung.

    Begründung (PDF)

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