Alueella: Bremen

S 19/3 - Straßenbenennung

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Tukeva 5 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

5 Tukeva 5 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

06.04.2018 klo 4.33

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 23 vom 3. November 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/3

Gegenstand:
Benennung einer Straße oder eines Platzes nach „James Last“

Begründung:
Der Petent regt an, eine Straße oder einen Platz nach dem weltweit bekannten gebürtigen Bremer
James Last zu benennen.

Die veröffentlichte Petition wird von fünf Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen des Petenten eine Stellungnahme des Chefs der
Senatskanzlei eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

In der Stadtgemeinde Bremen entscheiden die Beiräte in den Stadt- und Ortsteilen über die
Benennung von Plätzen und Straßen. Diese erfolgt in öffentlicher Sitzung, in denen sich die Bürger
an den entsprechenden Diskussionen beteiligen können. Den Bürgern steht ein eigenes
Antragsrecht zu, so dass sie auch Vorschläge an den Beirat herantragen können.

Sofern es um Straßen geht, die für mehr als einen Stadtteil bedeutsam sind, entscheidet der Senat
als Organ der Stadtgemeinde Bremen, entweder auf Antrag der Stadtbürgerschaft oder des
Senators für Umwelt, Bau und Verkehr. Neben diesem Verfahren können Bürgerinnen und Bürger
über einen sog. Bürgerantrag Einfluss nehmen.

Der Beirat des Ortsamtes Hemelingen hat sich bereits mehrfach mit der möglichen Namensgebung
beschäftigt, ist aber zu dem Ergebnis gekommen, dass es gegenwärtig keine Straße gebe, die neu
sei und in Frage komme.

Da es letztlich darum geht, dem Petenten das Verfahren der Straßenbenennung in Bremen zu
erläutern, hat der Petitionsausschuss davon abgesehen, die Petition öffentlich zu beraten.

Begründung (PDF)


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