Kraj : Brémy

S 19/78 - Verkehrsberuhigung in der Schmidtstraße

Žiadateľ petície nie je verejný
Petícia je zameraná na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
34 34 v Brémy

Petícia bola uzatvorená

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Petícia bola uzatvorená

  1. Zahájená 2016
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia der Bremischen Bürgerschaft.

15. 11. 2017, 3:30

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 23 vom 3. November 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/78

Gegenstand:

Verkehrsberuhigung in der Schmidtstraße

Begründung:

Der Petent regt die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Schmidtstraße im Bereich des
Schulgebäudes an. Seitdem die Stadtgemeinde Bremen im hinteren Teil der Schmidtstraße ein
absolutes Halteverbot angeordnet habe, habe sich die Geschwindigkeit des Durchgangsverkehrs
merklich erhöht. Der Petent sorgt sich insbesondere um die Schulkinder, die durch die erhöhte
Geschwindigkeit beim Überqueren der Straße einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt seien.

Die öffentliche Petition wird von 34 Mitzeichnern und Mitzeichnerinnen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hat er die Petition öffentlich beraten. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Die Halteverbotsstrecke in der Schmidtstraße wurde im Jahr 2014 eingerichtet, da die parkenden
Fahrzeuge in den engeren Straßenbereichen das Befahren mit größeren Fahrzeugen, z.B.
Feuerwehreinsatzwagen, nicht zuließen. Daneben handelt es sich bei der Schmidtstraße um eine
Einbahnstraße, die sich in einer Tempo 30-Zone befindet.

Um bauliche Maßnahmen, z.B. Teilaufpflasterungen oder Plateaupflasterungen, vorzunehmen,
wäre es erforderlich, dass die Verkehrssicherheit unter unangemessenen Geschwindigkeiten leiden
würde. Eine derartige Feststellung setzt nicht voraus, dass es zu Unfällen kommt, vielmehr reicht es
aus, dass beispielsweise Anwohner der Polizei Hinweise auf zu schnelles Fahren geben. Dies ist
jedoch bis zum Jahr 2017 nicht wahrnehmbar der Fall gewesen. Die Polizei wurde gebeten,
Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen.

Begründung (PDF)


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