Region: Bremen

S 20/90 - Einsatz von Lärmblitzern

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
23 Stödjande 23 i Bremen

Petitionen är avslutad

23 Stödjande 23 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2020
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2021-07-22 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 17. vom 30. April 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/90

Gegenstand: Einsatz von Lärmblitzern

Begründung:
Der Petent regt an, an zwei oder mehr Stellen in der Innenstadt so genannte Lärmblitzer
aufzustellen, um der gesundheitsschädigenden Lärmbelästigung lauter Motoren und explizit dem
Autoposing entgegenzuwirken. Insbesondere geht es um die Straßen „Wegesende“,
„Ansgaritorswallstraße“ und „Spitzenkiel“, in denen der Petent mehrmals täglich wahrnimmt, dass
dort mit hoher Geschwindigkeit und lauten Geräuschen gefahren wird. Für den konsequenten
Einsatz von Lärmbesitzern sprechen nach Auffassung des Petenten Gesundheitsprävention,
Umweltschutz und Sicherheitsaspekte. Die Petition wird von 23 Personen durch eine Mitzeichnung
unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für
Inneres eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen.

Grundsätzlich begrüßt der Petitionsausschuss den Einsatz von Lärmblitzern, um
gesundheitsschädigenden Lärmbelästigungen durch zu schnell und zu laut fahrende Fahrzeuge zu
begegnen. Aktuell ist dies seiner Auffassung nach allerdings in Deutschland noch nicht möglich.
Zum einen fehlt eine gesetzliche Grundlage für eine rechtmäßige Überwachung von unzulässigen
Lärmimmissionen durch Fahrzeuge und die Ahndung von Verstößen. Darüber hinaus müsste ein für
die Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Überwachungsgerät verfügbar sein, mit welchem
festgestellte Verstöße gerichtsfest geahndet werden könnten. Schwierig erscheint dem
Petitionsausschuss in diesem Zusammenhang die Frage, ob es technisch möglich ist, den Lärm
eines einzelnen Kraftfahrzeuges sicher zu identifizieren, weil es im öffentlichen Verkehrsraum viele
andere Nebengeräusche gibt.

Um Autoposing zu begegnen, hat die Polizei Bremen von April bis Oktober 2020 eine spezielle
Kontrollgruppe eingerichtet. Diese überprüft Geschwindigkeitsübertretungen und vermeintlich
lautstarke Kraftfahrzeuge mithilfe eines Lärmpegelmessgerätes. Im letzten Jahr stellte die
Kontrollgruppe unter anderem 18 Verstöße gegen die Lärmvorschriften der
Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung fest. Außerdem wurden 15
Vorgänge wegen Verstoßes gegen die Zulassungsbestimmungen, unter anderem wegen der
Manipulation an der Abgasanlage, gefertigt. Auch in diesem Jahr hat die Kontrollgruppe ihren Dienst
am so genannten Car-Freitag, also am 2. April 2021, im gleichen Umfang wieder aufgenommen.
Geplant ist ihre Fortführung bis mindestens Ende September 2021, gegebenenfalls lage-und
wetterangepasst bis Oktober 2021.

Daneben und außerhalb der vorgenannten Zeiträume nimmt sich die Polizei im Rahmen der
allgemeinen Aufgabenwahrnehmung des beschriebenen Problems an und führt an den
entsprechenden Örtlichkeiten sowohl offene als auch verdeckte Maßnahmen durch.

Begründung (PDF)


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