21.07.2026, 05:08
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
in der aktuellen Berichterstattung ist davon die Rede, dass die Einführung der Busgebühr bislang „widerstandslos“ erfolge. Es liegen bereits zahlreiche Verträge und Abbuchungsaufträge vor. Jeder kann sich hierzu seine eigene Meinung bilden.
Vielleicht lohnt es sich außerdem, die erteilten Abbuchungsaufträge noch einmal genauer zu prüfen. In der Berichterstattung ist häufig von 40 Euro die Rede, die Satzung nennt jedoch 44 Euro, während auf angekündigten Abbuchungen teilweise 45 Euro ausgewiesen werden.
Jede und jeder sollte sich selbst informieren und überlegen, welche Konsequenzen er oder sie daraus ziehen möchte – beispielsweise auch im Hinblick auf eine erteilte Einzugsermächtigung. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann prüfen, ob ein Widerruf für ihn oder sie in Betracht kommt. Eine Einzugsermächtigung kann grundsätzlich später erneut erteilt werden, wenn dies erforderlich ist und die Höhe des einzuziehenden Betrags eindeutig feststeht.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen rund um die Petition auf dem Laufenden halten.