01.12.2020, 20:04
Änderungen im Text
Die Eltern werden verpflichtet, die Kinder über ihre Möglichkeiten im Bildungssystem zu informieren. Alle Eltern und Kinder müssen einmal im Jahr einen Berater des Amts für freie Wahl der Bildung aufsuchen – zur Vermeidung von Unwissenheit bzw. Machtmißbrauch seitens der Eltern, so daß Kinder in jedem Fall um Alternativen wissen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 90 (86 in Deutschland)