Schwimmunterricht an staatlichen Schulen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
13 Unterstützende 13 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

13 Unterstützende 13 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

12.02.2016, 03:27

09.02.2016Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 13 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Berufsbildung umfassend geprüft und beraten. Das Bildungsministerium erklärt in seiner Stellungnahme, dass bereits die bisherigen Lehrpläne beziehungsweise die ab dem Schuljahr 2015/2016 geltenden Fachanforderungen in den schles-wig-holsteinischen Grundschulen sowie in der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen (5. und 6. Klasse) den Schwimmunterricht vorsehen würden. In den Grundschulen solle eine altersgemäße Gewöhnung an das Wasser samt Hinweisen zum Verhalten im Wasser und damit verbundene Risiken gelehrt werden. In der 5. und 6. Klasse solle nach den Fachanforderungen die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schülern gesichert werden. Hierzu sähen die Fachanforderungen die Vermittlung der Grundschwimmarten, der Sicherheitsregeln und Ret-tungstechniken vor. Den Schülerinnen und Schülern sei dabei beizubringen, sich sicher im Wasser zu orientieren und zu bewegen. Zudem würden Schwimmtechniken entwickelt und verbessert, Kenntnisse um Rettungsfertigkeiten und die Bereitschaft zum Helfen und Retten vermittelt. Des Weiteren sähen die Fachanforderungen die Vermittlung der Hygienevorschrif-ten und Baderegeln vor. Die konkrete Umsetzung der Vermittlung der Fachanforderungen und Durchführung des Schwimmunterrichts läge in der Verantwortung der örtlichen Schule und hänge von den jewei-ligen örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten des Schulträgers ab. Die Schulträger trügen zum Beispiel die Kosten für die Busbeförderung zur nächstgelegenen Schwimmmöglichkeit. In den kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster werde der Schwimmunter-richt durchgeführt. In den Flächenkreisen gebe es nicht überall Schwimmunterricht in einer Schwimmhalle, weil vor Ort keine Halle zur Verfügung stehe beziehungsweise die nächstgele-gene Halle zu weit entfernt sei. In diesen Fällen würden die Schulen nach Möglichkeit im Sommer den Schwimmunterricht als Blockunterricht in einer Badeanstalt oder einen geeigneten Außenschwimmbecken durchführen. Der Petitionsausschuss begrüßt das Engagement des Petenten, dafür Sorge tragen zu wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler Schleswig-Holsteins die zu den grundlegenden Kulturtech-niken zählende Fertigkeit des Schwimmens beherrschen können. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Vermittlung von Schwimm- und Rettungstechniken bereits Teil der Lehr-pläne beziehungsweise der nunmehr geltenden Fachanforderungen ist. Insofern betrachtet der Ausschuss das Anliegen des Petenten als erfüllt an. Darüber hinaus befürwortet der Ausschuss, dass die Schulen und Schulträger dezentral und flexibel die Art, Zeit und Gestaltung der Durchführung des Schwimmunterrichts nach Maßgabe der örtlichen Möglichkeiten beziehungsweise Bedingungen gestalten können. Eine gesetzlich oder im Rahmen von Verwaltungsvorschriften zu eng vorgegebene Verfahrensweise könnte nicht flexibel genug auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 8. bis 10. Juni 2016.


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