Regija: Njemačka

Sicherheit im Straßenverkehr - Warnblinkerpflicht auf Streckenabschnitten mit Geisterfahrer-Warnung

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
69 69 u Njemačka

Peticija je odbijena.

69 69 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

26. 02. 2016. 03:25

Pet 1-18-12-9201-014159

Sicherheit im Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird vorgeschlagen, Fahrzeugführer sollten verpflichtet werden, auf
Streckenabschnitten, für die eine Geisterfahrerwarnung ausgegeben ist, das
Warnblinklicht einzuschalten.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 69 Mitzeichnungen und 33 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass bei dem
Auffahren auf Bundesautobahnen (BAB) häufig festgestellt werden könne, dass
zahlreiche Verkehrsteilnehmende konsequent auf der rechten Spur führen. Der
fahrenden Person verursache dies ein unsicheres Gefühl, da nicht klar sei, ob für
den Streckenabschnitt eine Geisterfahrerwarnung herausrausgegeben worden sei,
die sie nicht wahrgenommen habe. Daher sei die vorgeschlagene Warnblinkerpflicht
in solchen Situationen eine gute Lösung, da die Verkehrsteilnehmenden sofort
wüssten, dass für den vor ihnen liegenden Streckenabschnitt eine
Geisterfahrerwarnung herausgegeben worden sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf Warnblinklicht einschalten, wer andere durch
sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, z. B. bei Annäherung
an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen

und anderen schnell befahrenen Straßen. Der letzte Halbsatz ist durch Verordnung
im Jahre 1997 eingefügt worden. Er nennt einige wichtige Fälle, bei denen
Warnblinklicht eingeschaltet werden darf. Eine Verpflichtung zum Einschalten des
Warnblinklichts wird dadurch nicht begründet. Damit ist das Einschalten des
Warnblinklichts bereits heute möglich, dürfte aber angesichts der Tatsache, dass ein
Falschfahrer schnell wieder – so hoffentlich ohne nachteilige Folgen – passiert
wurde, nur für einen kurzen Augenblick hilfreich sein.
Bei der Gefahr von Falschfahrten ist besondere Vorsicht geboten. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zusammen mit
dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat den Flyer „Geisterfahrer? Was tun?“ erstellt,
der das richtige Verhalten bei Falschfahrten thematisiert. Der Flyer enthält Tipps und
einfache Regeln, die die Gefahr reduzieren können, und zwar sowohl bei einer
Konfrontation mit einem Falschfahrer (durch Radiomeldung oder direkt auf der
Strecke) als auch für den Fall, dass jemand selbst zum Falschfahrer wird. Vor jeder
Fahrt wird empfohlen, das Radio einzuschalten.
Darüber hinaus führt der Ausschuss aus, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) im Auftrag des BMVI daher mit Nachdruck an der Falschfahrer-Thematik
arbeitet und entsprechende Pilotprojekte und Untersuchungen durchführt. Das BMVI
hält die bestehenden Regelungen für die Ausgestaltung von Anschlussstellen an
BAB grundsätzlich für geeignet, um eine eindeutige und unmissverständliche
Verkehrsführung sicherzustellen; dies schließt neben Fragen der baulichen
Gestaltung des Autobahnknotens auch die Beschilderung und Markierung mit ein.
Gleichwohl wird weiteres Optimierungspotenzial gesehen, das es durch geeignete
Maßnahmen zu realisieren gilt.
Daher sollten vor allem Lösungen verfolgt werden, die Falschfahrten grundsätzlich
erst gar nicht entstehen lassen, indem den Verkehrsteilnehmenden eine Situation
angeboten wird, der sie intuitiv richtig folgen können. Dazu werden derzeit die
"Richtlinien für die Markierung von Straßen" fortgeschrieben, mit dem Ziel, eine
bessere optische Führung in die Autobahnzufahrten zu ermöglichen. Gegenwärtig
werden – unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse und praktischer
Erfahrungen – Überlegungen angestellt, wie die Behörden bei der Erkennung
möglicher Schwachpunkte unterstützt werden können.
Ob im Einzelfall weitergehende telematische Maßnahmen zur Falschfahrerwarnung
erforderlich sein könnten, wird derzeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen der
Länder geprüft. Elektronische Warnsysteme können hierbei einen Beitrag leisten die

Verkehrssicherheit zu erhöhen. Da Falschfahrerereignisse dennoch vergleichsweise
selten am gleichen Ort auftreten, sind sehr hohe Anforderungen an die Erfassung
von Falschfahrten, die Informationsweitergabe sowie an die Betriebssicherheit
solcher Systeme zu stellen. Hierzu gibt es bislang noch wenige Erfahrungen
hinsichtlich notwendiger Qualitätsmerkmale und Prüfkriterien.
Zur Erprobung intelligenter Systeme und Technologien zur Falschfahrerwarnung im
realen Umfeld hat das BMVI ein digitales Testfeld auf der BAB A 9 ins Leben
gerufen. Das Testfeld soll dabei auch der Industrie als Angebot dienen, dem Bund
eigene Entwicklungen vorzustellen und zu erproben. Im Rahmen des Testfelds
werden schnellstmöglich Pilotanlagen errichtet, die mit Hilfe moderner
Erfassungssysteme Falschfahrten im Bereich der Anschlussstellen erkennen sollen
und entsprechende Warnungen an die Verkehrsteilnehmenden geben können. Dabei
wurden markterprobte Systeme ausgewählt, die kurzfristig im Realbetrieb eingesetzt
werden können.
Zunächst ist geplant, die Detektion von Falschfahrenden mit unverzüglicher Warnung
der falschfahrenden Person noch vor Auffahrt auf die Autobahn mit einem
dynamischen Wechselverkehrszeichen zu testen. Hauptziel ist dabei, die Beurteilung
der Zuverlässigkeit der Falschfahrererkennung und Fehlalarme weitestgehend
auszuschließen. Erst wenn diese Testphase erfolgreich abgeschlossen ist, soll eine
geeignete Informationsverbreitung zur Warnung der richtig fahrenden
Verkehrsteilnehmer getestet werden. Das Testfeld soll der Ermittlung der
Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Systeme dienen und wird von der BASt betreut.
Allen Systemen gemein ist, dass von einer verkehrstechnischen Lösung keine
Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden ausgehen darf. Eine solche Gefährdung
läge z. B. durch die in der Petition angesprochene automatisch ausgelöste Blockade
einer Ausfahrtrampe durch Krallen vor und beträfe nicht nur die falschfahrende
Person, sondern auch Unbeteiligte. Das auf einer BAB-Rampe stehende
manövrierunfähige Fahrzeug würde eine erhebliche Gefahr für andere
Verkehrsteilnehmende darstellen, die anhalten oder ausweichen müssen. Mit dem
Aussteigen der Insassen wäre in dieser Situation zudem zu rechnen. Hiermit wären
aus Sicht des Ausschusses zusätzliche nicht mehr abschätzbare Gefahren für den
sicheren Ablauf des Straßenverkehrs verbunden.
Darüber hinaus unterliegen die Mechanik und der Antrieb der Blockadevorrichtung
hohen Belastungen durch Lastwechsel unterschiedlicher Fahrzeugmassen bei

unterschiedlichen Geschwindigkeiten, durch Tausalz und Verschmutzung sowie
unterschiedliche Witterungsbedingungen, welche die Zuverlässigkeit und die
Dauerhaftigkeit negativ beeinflussen könnten und einen hohen Wartungs- und
Kontrollaufwand erfordern würden.
Abschließend stellt der Ausschuss klar, dass das BMVI keine flächendeckende
Ausrüstung aller Autobahnanschlussstellen mit elektronischen Systemen zur
Vermeidung von Falschfahrten plant, es handelt sich lediglich um ein Pilotprojekt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen, eine generelle Warnblinkerpflicht bei Falschfahrerwarnungen einzuführen,
nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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