Sofortiger Stopp der Novellierung der Düngeverordnung!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat
2.739 Unterstützende 2.734 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.739 Unterstützende 2.734 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.12.2015, 09:55

aus aktuellem Anlass
Neuer Petitionstext: Wir fordern die Bundesregierung auf, das Verfahren zur Änderung der Düngeverordnung sofort zu stoppen, da die Grundlagen für die Einschränkungen der Düngerverwendung auf den Daten eines fachlich unzureichenden Grundwassermessnetzes beruhen. Die Arbeiten an der Novelle dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn ein Messnetz eingerichtet ist, dass korrekte und belastbare Daten für den wirklichen Zustand des Grundwassers im Einflussbereich der Landwirtschaft liefert. Der Beschluss des vorliegenden Entwurfes würde
- die landwirtschaftliche Produktion verteuern,
- den Strukturwandel und die Industrialisierung der Agrarproduktion fördern
- die ökologische Landwirtschaft benachteiligen
- die Kreislaufwirtschaft behindern
- die ländliche Bevölkerung belasten.
Wie der Bundesregierung bekannt ist, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser vor diesem Hintergrund eine Neukonzeption des deutschen Nitratmessnetzes beschlossen. Das Messnetz soll zukünftig so gestaltet werden, dass es für die Landwirtschaft in Deutschland repräsentativ ist.
Mit der Neukonzeption des Nitratmessnetzes kann die tatsächliche Güte der Grundwasservorkommen zukünftig genauer abgebildet werden als bisher. Bis dahin müssen die Forderungen der EU nach strengeren Maßnahmen zum Grundwasserschutz ausgesetzt werden, da dazu tatsächlich keine Veranlassung besteht. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, die EU-Kommission über die seit Jahren falsche Berichterstattung im Nitratbericht zu informieren und darauf hinzuwirken, dass alle daraus resultierenden Maßnahmen ausgesetzt werden, bis verlässliche Zahlen über den landwirtschaftlich verursachten Nitratgehalt des Grundwassers vorliegen.
Ergänzung:
Ergänzung aus aktuellem Anlass:
Laut EU-Nitratrichtlinie sind die EU-Staaten dazu verpflichtet, ihre Aktionsprogramme alle vier Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. In diesem Rahmen wäre eine Novellierung der Düngeverordnung auch dann nötig, wenn die Bundesregierung ein repräsentatives Messnetz eingerichtet hätte. Gegen eine solche Überarbeitung der Düngeverordnung wäre nichts einzuwenden, weil sich dazu alle EU-Staaten verpflichtet haben. Auch die Änderungen, soweit sie sich aus der NEC-Richtlinie (Ammoniak-Emissionen) oder dem EU-Pilotverfahren wegen Nicht-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, werden im Rahmen dieser Petition nicht beanstandet.
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen jedoch darüber hinaus sogenannte zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen umgesetzt werden, die nach Artikel 5 Abs. 5 der Nitratrichtlinie dann nötig sind, wenn sich die Nitrat-Messwerte verschlechtert haben. Diese Verschlechterung hatte die Bundesregierung mit ihrem letzten Nitratbericht an die EU gemeldet. Allerdings beruhen diese Messwerte auf den Ergebnissen des deutschen Belastungsmessnetzes, das für landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht repräsentativ ist. Tatsächlich ist im Gegenteil davon auszugehen, dass die Nitratgehalte des Grundwassers bei diesen Flächen gesunken sind. Dies ist jedenfalls den Ergebnissen des EUA-Messnetzes zu entnehmen. Die mit der Verordnung zu diesem Zweck verschärften Vorschriften sind fachlich nicht zu begründen und nicht zu rechtfertigen.
Die Bundesregierung ist deshalb nach unserer Auffassung nun in der Pflicht, ihren letzten Nitratbericht zu korrigieren bzw. die Verantwortung für die falsche Datenübermittlung zu übernehmen. Es ist nicht hinnehmbar, dass nun die Landwirtschaft für die Fehler der Bundesregierung zur Verantwortung gezogen werden soll. Dies gilt umso mehr, als dies mit empfindlichen wirtschaftlichen Einbußen für die Landwirtschaft verbunden wäre.


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