Region: Stadt Remseck

Solider Haushalt für Remseck

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat
58 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

58 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

07.01.2015, 19:26

Die Stadt Remseck hat einer Veröffentlichung der Petition selbst im freien Teil des Amtsblattes nicht zugestimt.

Mit folgendem Mail habe ich versucht, die Verantwortlichen zum Umdenken zu bewegen:

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister Schönberger, sehr geehrter Herr Bürgermeister Balzer,

mit heutigem Datum wurde mir die Veröffentlichung der Petition „Solider Haushalt Remseck“ im Amtsblatt mit Bezug auf das geltende Redaktionsstatut verweigert (mitgeteilt durch den Verlag Nussbaum). Ziffer I.4 besagt dort, dass „das Amtsblatt nicht zur Meinungspresse gehört. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen, auch im Anzeigenteil, Rechnung zu tragen.“

Bitte sehen Sie mir nach, dass ich dieser Bewertung und Argumentation nicht folgen kann. Aus meiner Sicht hätten Sie bei Ihrer ablehnenden Haltung bzgl. einer Veröffentlichung - im wohl gemerkt privat finanzierten Anzeigenteil des Amtsblattes - die folgenden Aspekte berücksichtigen sollen:

Es zeigt wenig Souveränität und Bürgernähe, wenn die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit an einem dezidierten Bürgeranliegen, das sich kritisch mit den finanziellen Lasten der städtischen Vorhaben auseinandersetzt, nicht teilhaben lassen möchte bzw. dem Eindruck einer Ausgrenzung Vorschub leistet.

Der in der Begründung hergestellte Zusammenhang mit einer „Meinungspresse“ wird weder dem Sachverhalt noch dem Anliegen gerecht. Es liegt hier keine Kommentierung irgendeines Tatbestandes vor, sondern es handelt sich um die Bekanntmachung eines Bürger-Gesuches, das mit einer breiten Unterstützung der Bevölkerung den Gemeinderat vor der entscheidenden Sitzung auffordern möchte, die Zukunft Remsecks mit Augenmaß zu gestalten.
Im übrigen hätten bei einer derart engen Auslegung und Durchsetzung des Begriffes „Meinungspresse“ z. B. auch keine der Parteien/ Wählervereinigungen im Rahmen ihrer Wahlkämpfe irgendwelche Annoncen schalten dürfen.

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes gehören Petitionen zu den Grundrechten eines jeden Bürgers. Diese zu behindern, gehört zu Verstößen, denen sich demokratische Institutionen, die sich auf die Einhaltung und Befolgung derselben verpflichtet haben, tunlichst entsagen sollten.
Ich bitte Sie Ihre Haltung zu überdenken und einer Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt zuzustimmen.

Die in Kopie angeschriebenen Gemeinderatsfraktionen bitte ich eingedenk der obigen Argumente die Bitte zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Scherr


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