Speicherung - Vermehrter Ausbau der Speicherung regenerativer Energien sowie des autarken Kfz-verkehrs auf Autobahnen (bis 2030)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Unterstützende 5 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

5 Unterstützende 5 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

30.03.2019, 03:23

Pet 1-18-09-7522-038177 Speicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Ausbau der Speicherung regenerativer
Energien sowie der autarke Kraftfahrzeugverkehr auf den Autobahnen bis 2030
massiv vorangetrieben wird.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 43 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge sowie
eine weitere Eingabe vor, die in die parlamentarische Prüfung miteinbezogen wird. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass bei der
Förderung regenerativer Energien die ökologische Energiespeicherung nicht genug
vorangetrieben werde. Die ökologische Energiespeicherung könnte beispielsweise
durch erwärmte Solen in Salzkavernen, Speicherseen in Gebirgen sowie durch
Nutzung von Akkus in Elektroautos erreicht werden. Bei Elektro-Kraftfahrzeugen solle
die Möglichkeit einer kontaktlosen Energieversorgung in Betracht gezogen werden.
Außerdem müsse die Energiewirtschaft zusammen mit der Autoindustrie ein
gemeinsames Netz an Ladestationen für Elektroautomobile aufbauen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält fest, dass die Unterstützung für den weiteren Ausbau von
Ladeinfrastruktur in Höhe von 300 Mio. Euro (200 Mio. Euro für 5.000
Schnelladestationen, 100 Mio. Euro für 10.000 Normalladestationen) ein Element des
im Mai 2016 beschlossenen Marktanreizprogramms zur Förderung der Elektromobilität
ist. Am 15. Februar 2017 hat die EU-Kommission die
300-Millionen-Euro-Förderrichtlinie für Ladesäulen des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur genehmigt. Allerdings ist der Ausbau und erst recht
der Betrieb von Ladeinfrastruktur nicht alleinige Aufgabe der öffentlichen Hand. Seit
März 2017 können daher private Investoren, Städte und Gemeinden im Rahmen des
Förderprogramms „Ladeinfrastruktur“ Förderanträge stellen. Der Aufbau von
Ladeinfrastruktur wird durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten
gefördert. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den
Netzanschluss und die Montage. Der Ausschuss hebt hervor, dass Voraussetzung für
die Förderung außerdem ist, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit
Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Ziel ist der Aufbau von
mindestens 15.000 Ladesäulen bis 2020.

Die mit der Petition vorgeschlagene kontaktlose Energieübertragung über die Straße
befindet sich noch im Forschungsstadium. Insbesondere müssen noch Möglichkeiten
zur Kostensenkung genutzt werden, bevor das kabellose Laden in größerer Fläche
stationär beim Parken und Laden oder perspektivisch dynamisch während des
Fahrens eingesetzt werden kann. Ein weiteres zentrales Forschungsthema ist die
Erhöhung der Reichweite von Batterien unter anderem für Elektrofahrzeuge sowie die
Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit. Diese Themen werden mit erheblichen
Bundesmitteln vorangebracht. Da derzeit aber die Batterie noch das teuerste Element
eines Elektrofahrzeugs darstellt, wäre gerade hier ein Batterietauschsystem nicht
kostengünstig. Insgesamt liegt die Gestaltung möglicher Geschäftsmodelle in der
Verantwortung der Unternehmen, die auch die Risiken tragen.

Die Bedeutung von Flotten zur Stabilisierung von Stromnetzen ist ebenfalls ein
Forschungsgegenstand. Elektrofahrzeuge können Beiträge für die Stabilisierung der
Energienetze leisten, indem sie Flexibilitätsoptionen für den modernen Strommarkt
bieten, wenn ihre Batterien in Zeiten niedriger Residuallast geladen werden.
Erforderlich ist es, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen,
damit Elektrofahrzeuge kosteneffizient in den Stromnetzbetrieb integriert werden.
Sofern die Ladung der Fahrzeuge erfolgt, wenn der Stromverbrauch beispielsweise
nachts geringer ausfällt, kann ein solches netzfreundliches Verhalten Energienetze
stabilisieren. Ein als Pendlermobil oder im Rahmen einer Flotte genutztes
Elektrofahrzeug weist zudem typischerweise einen ganzjährig gleichbleibenden
Stromverbrauch auf.

Abschließend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass gesteuertes und
netzdienliches Laden in Verbund mit dezentralen erneuerbaren Anlagen und
stationären Speichern Ziel von Forschungsvorhaben ist. Aus diesen
Forschungsthemen werden sich Vorschläge für ausreichend gespreizte, lastvariable
Stromtarife ableiten lassen und somit ausreichende Anreize für das nutzermotivierte
Verschieben von Last erlauben. Somit werden zukünftig Elektrofahrzeugflotten und
Nachfragemanagement den Anteil von erneuerbaren Strom im Netz erhöhen ohne
zusätzlichen Netzausbau oder Netzausbaukosten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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