Speicherung - Vermehrter Ausbau der Speicherung regenerativer Energien sowie des autarken Kfz-verkehrs auf Autobahnen (bis 2030)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

5 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

5 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Ausbau der Speicherung regenerativer Energien, sowie der autarke Kraftfahrzeugverkehr auf den Autobahnen, bis 2030 massiv vorangetrieben wird. Im Einzelnen könnte die Energiespeicherung durch erwärmte Sole in Salzkavernen, Speicherseen in Gebirgen, sowie eine Nutzung von Akkus in Elektroautos durch ein Leasingsystem der Akkus, sowie ein ausgeklügeltes Netz von Ladestationen, wo die Batterien der PKW´s als Zwischenspeicher genutzt werden können.

Begründung

Bei der Förderung regenerativer Energien wird nicht genug für die ökologische Energiespeicherung getan. Möglich wäre evtl. auch eine kontaktlose Energieversorgung und Verkehrsüberwachung bei Elektro-Kfz´s auf Bundesautobahnen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.11.2016
Sammlung endet: 05.01.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-7522-038177 Speicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Ausbau der Speicherung regenerativer
    Energien sowie der autarke Kraftfahrzeugverkehr auf den Autobahnen bis 2030
    massiv vorangetrieben wird.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 43 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge sowie
    eine weitere Eingabe vor, die in die parlamentarische Prüfung miteinbezogen wird. Es
    wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass bei der
    Förderung regenerativer Energien die ökologische Energiespeicherung nicht genug
    vorangetrieben werde. Die ökologische Energiespeicherung könnte beispielsweise
    durch erwärmte Solen in Salzkavernen, Speicherseen in Gebirgen sowie durch
    Nutzung von Akkus in Elektroautos erreicht werden. Bei Elektro-Kraftfahrzeugen solle
    die Möglichkeit einer kontaktlosen Energieversorgung in Betracht gezogen werden.
    Außerdem müsse die Energiewirtschaft zusammen mit der Autoindustrie ein
    gemeinsames Netz an Ladestationen für Elektroautomobile aufbauen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss hält fest, dass die Unterstützung für den weiteren Ausbau von
    Ladeinfrastruktur in Höhe von 300 Mio. Euro (200 Mio. Euro für 5.000
    Schnelladestationen, 100 Mio. Euro für 10.000 Normalladestationen) ein Element des
    im Mai 2016 beschlossenen Marktanreizprogramms zur Förderung der Elektromobilität
    ist. Am 15. Februar 2017 hat die EU-Kommission die
    300-Millionen-Euro-Förderrichtlinie für Ladesäulen des Bundesministeriums für
    Verkehr und digitale Infrastruktur genehmigt. Allerdings ist der Ausbau und erst recht
    der Betrieb von Ladeinfrastruktur nicht alleinige Aufgabe der öffentlichen Hand. Seit
    März 2017 können daher private Investoren, Städte und Gemeinden im Rahmen des
    Förderprogramms „Ladeinfrastruktur“ Förderanträge stellen. Der Aufbau von
    Ladeinfrastruktur wird durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten
    gefördert. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den
    Netzanschluss und die Montage. Der Ausschuss hebt hervor, dass Voraussetzung für
    die Förderung außerdem ist, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit
    Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Ziel ist der Aufbau von
    mindestens 15.000 Ladesäulen bis 2020.

    Die mit der Petition vorgeschlagene kontaktlose Energieübertragung über die Straße
    befindet sich noch im Forschungsstadium. Insbesondere müssen noch Möglichkeiten
    zur Kostensenkung genutzt werden, bevor das kabellose Laden in größerer Fläche
    stationär beim Parken und Laden oder perspektivisch dynamisch während des
    Fahrens eingesetzt werden kann. Ein weiteres zentrales Forschungsthema ist die
    Erhöhung der Reichweite von Batterien unter anderem für Elektrofahrzeuge sowie die
    Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit. Diese Themen werden mit erheblichen
    Bundesmitteln vorangebracht. Da derzeit aber die Batterie noch das teuerste Element
    eines Elektrofahrzeugs darstellt, wäre gerade hier ein Batterietauschsystem nicht
    kostengünstig. Insgesamt liegt die Gestaltung möglicher Geschäftsmodelle in der
    Verantwortung der Unternehmen, die auch die Risiken tragen.

    Die Bedeutung von Flotten zur Stabilisierung von Stromnetzen ist ebenfalls ein
    Forschungsgegenstand. Elektrofahrzeuge können Beiträge für die Stabilisierung der
    Energienetze leisten, indem sie Flexibilitätsoptionen für den modernen Strommarkt
    bieten, wenn ihre Batterien in Zeiten niedriger Residuallast geladen werden.
    Erforderlich ist es, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen,
    damit Elektrofahrzeuge kosteneffizient in den Stromnetzbetrieb integriert werden.
    Sofern die Ladung der Fahrzeuge erfolgt, wenn der Stromverbrauch beispielsweise
    nachts geringer ausfällt, kann ein solches netzfreundliches Verhalten Energienetze
    stabilisieren. Ein als Pendlermobil oder im Rahmen einer Flotte genutztes
    Elektrofahrzeug weist zudem typischerweise einen ganzjährig gleichbleibenden
    Stromverbrauch auf.

    Abschließend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass gesteuertes und
    netzdienliches Laden in Verbund mit dezentralen erneuerbaren Anlagen und
    stationären Speichern Ziel von Forschungsvorhaben ist. Aus diesen
    Forschungsthemen werden sich Vorschläge für ausreichend gespreizte, lastvariable
    Stromtarife ableiten lassen und somit ausreichende Anreize für das nutzermotivierte
    Verschieben von Last erlauben. Somit werden zukünftig Elektrofahrzeugflotten und
    Nachfragemanagement den Anteil von erneuerbaren Strom im Netz erhöhen ohne
    zusätzlichen Netzausbau oder Netzausbaukosten.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
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